Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.1959 - III C 276.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1692
BVerwG, 05.03.1959 - III C 276.57 (https://dejure.org/1959,1692)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1959 - III C 276.57 (https://dejure.org/1959,1692)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1959 - III C 276.57 (https://dejure.org/1959,1692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,1692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.12.1958 - III C 2.57

    Subjektive Bestimmung eines vorhandenen eigenen Haushalts - Relevanz …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1959 - III C 276.57
    Für die Entscheidung hierüber kommt es nach dem Urteil des Senatsvom 18. Dezember 1958 - BVerwG III C 2.57 - nicht unbedingt auf ein objektiv zu bestimmendes Merkmal, wie etwa das Zubereiten einer großen oder gar überwiegenden Anzahl von Mahlzeiten an.
  • BVerwG, 26.06.1958 - III C 382.56
    Auszug aus BVerwG, 05.03.1959 - III C 276.57
    Das ist hier der Fall; denn hier hatte die eigene Haushaltsführung, wenn auch in der Person des später gefallenen Bruders des Klägers, schon vor dem Kriege bestanden, die Einberufung des Bruders zur Wehrmacht hatte sie zum Ruhen gebracht, und alsdann war der Kläger nach der nicht angefochtenen tatsächlichen Feststellung des Verwaltungsgerichts in die persönlichen Verhältnisse des gefallenen Bruders eingetreten und damit an dessen Stelle Träger der nur kriegsbedingt ruhenden Haushaltsführung geworden (vgl. auch das Urteil des Senatsvom 26. Juni 1958 - BVerwG III C 382.56 - [NJW 1958 S. 1986; RLA 1958 S. 319]).
  • BVerwG, 07.07.1961 - III C 340.59

    Rechtsmittel

    Fortentwicklung von BVerwG III C 2.57, III C 276.57 und III C 157.58.

    Etwas Derartiges hat jedenfalls der erkennende Senat in den vom Landeswerwaltungsgericht angezogenen Urteilen vom 18. Dezember 1958 - BVerwG III C 2.57 (BVerwGE 7, 366) - und vom 5. März 1959 - BVerwG III C 276.57 - nicht ausgesprochen.

    Da diese erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist es unerheblich, daß aus kriegsbedingten Umständen der Kläger nicht in der Lage war, diesen vorhandenen Haushalt persönlich außer durch Zusteuerung von bestimmten Geldbeträgen zu führen (vgl. hierzu neben den obengenannten Urteilen BVerwG III C 2.57 und III C 276.57, auch das Urteil des Senats vom 28. Januar 1960 - BVerwG III C 157.58 [BVerwGE 10, 134] -).

  • BVerwG, 28.01.1960 - III C 157.58

    Rechtsmittel

    Die vorstehenden Gedankengänge decken sich bezüglich des "Führens" des Haushalts in etwa mit den Ausführungen im Beschluß vom 12. Oktober 1959 - BVerwG IV B 13.59 -, ferner mit den Darlegungen in den Entscheidungen des Senats vom 18. Dezember 1958 - BVerwG III C 2.57 - (BVerwGE 7, 366 ), vom 5. März 1959 - BVerwG III C 276.57 - und vom 26. Juni 1958 - BVerwG III C 382.56 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht