Rechtsprechung
| BVerwG, 09.07.1959 - III C 278.57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.07.1957 - XVI A 606.56
- BVerwG, 22.01.1959 - III C 278.57
- BVerwG, 09.07.1959 - III C 278.57
Papierfundstellen
- JR 1960, 74
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.12.1958 - V C 144.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.07.1959 - III C 278.57
Auch aus dem Umstand, daß der Kläger erst im Revisionsverfahren zur Feststellungsklage übergegangen ist, ergeben sich keine Bedenken gegen ihre grundsätzliche Zulässigkeit (vgl.Urteil vom 10. Dezember 1958 - BVerwG V C 144.55 - [MDR 1959 S. 516]). - BVerwG, 12.11.1958 - V C 316.56
Ausnutzen nach § 11 Nr. 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) als Erzielen …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1959 - III C 278.57
Für die rechtliche Beurteilung, ob der Erwerb des Klägers der Sperrvorschrift des § 359 LAG und der hierzu ergangenen 11. LeistungsDV-LA unterliegt, wird es auf die Anwendung derim Urteil vom 12. November 1958 - BVerwG V C 316.56 - (BVerwGE 8, 31) im einzelnen niedergelegten Rechtserkenntnisse ankommen. - BVerwG, 16.02.1956 - III C 99.54
Auszug aus BVerwG, 09.07.1959 - III C 278.57
Insofern lägen die Verhältnisse hier wesentlich anders als bei dem Urteil des Senatsvom 16. Februar 1956 - BVerwG III C 99.54 -, bei dem es sich außerdem noch um die Verschweigung eines Offenbarungseidverfahrens handle. - BVerwG, 17.07.1956 - I C 88.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.07.1959 - III C 278.57
Jedenfalls für den hier zu bejahenden Fall, daß die Ablehnung auf das Fehlen von Anspruchsvoraussetzungen gestützt ist, die auch für künftige Aufbauvorhaben in gleichem Umfang Bedeutung haben und nach vom Einzelfall unabhängigen Maßstäben zu bewerten sind, ist das Interesse an der Feststellung, daß die für ein gegenstandslos gewordenes (weggefallenes) Einzelvorhaben mit Rücksicht auf das Fehlen der vorgenannten für künftige Vorhaben gleichermaßen bedeutsamen Anspruchsvoraussetzungen ausgesprochene Ablehnung rechtswidrig war, anzuerkennen (vgl. hierzuUrteil vom 17. Juli 1956 - BVerwG I C 88.55 -).
- BVerwG, 24.10.1962 - IV C 25.61
Überführung "jüdischen" Eigentums in "arische" Hände - Tatbestand der Entziehung …
Vielmehr muß hinzukommen, daß es sich um eine dem Kriegs- und Völkerrecht nicht entsprechende Lage gehandelt hat, die durch die nationalsozialistischen Gewaltverhältnisse in dem betreffenden Gebiet entstanden ist(Urteil vom 9. Juli 1959 - BVerwG III C 278.57 -, abgedr. - BVerwG, 13.02.1964 - III C 279.59
Rechtsmittel
Es wird insoweit auf das Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juli 1959 - BVerwG III C 278.57 - Bezug genommen. - BVerwG, 30.07.1960 - III C 156.60
Feststellung eines Kriegssachschadens an Gegenständen der Berufsausübung - …
Damit hatte der Kläger gleichzeitig eine entsprechende Verpflichtung der Beklagten beantragt, weil eine lastenausgleichsrechtliche Anfechtungsklage, die sich gegen die Versagung beantragter Leistungen richtet, gleichzeitig auch auf eine entsprechende Verpflichtung der Ausgleichsbehörden gerichtet ist (BVerwG IV C 323.56 vom 11. September 1957, BVerwG III C 278.57 vom 9. Juli 1959). - BVerwG, 10.07.1962 - III C 38.62
Rechtsmittel
Die Klägerin hat nicht auf Feststellung ihrer Erwerbsunfähigkeit geklagt, wobei dahingestellt bleiben kann, ob eine solche Klage als zulässig zu erachten wäre, sondern hat gegen die ihren Antrag auf Unterhaltshilfe ablehnenden Entscheidungen der Ausgleichsbehörden die Anfechtungsklage des § 338 LAG mit der darin enthaltenen Leistungsklage erhoben (vgl. dazu die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 1957 - BVerwG IV C 323.56 [S. 5] - und vom 9. Juli 1959 - BVerwG III C 278.57 -); es bedarf insbesondere noch, wie schon ausgeführt, der Entscheidung hinsichtlich des Zeitraums vom Tage dar Antragstellung bis zum 31. Mai 1957 und über die Anrechenbarkeit des unter Raubbau an der Gesundheit erzielten Arbeitseinkommens für den ganzen in Betracht kommenden Zeitraum.
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- VG Berlin, 17.07.1957 - XVI A 606.56
- BVerwG, 22.01.1959 - III C 278.57
- BVerwG, 09.07.1959 - III C 278.57
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