Rechtsprechung
| BVerwG, 17.10.1969 - III C 28.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Ersatzeinheitswertes für einen Industriebetrieb - Nichtvorlage von Bilanzen durch den Antragsteller - Voraussetzung zur Ermittlung des Ersatzeinheitswertes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 15.12.1967 - 22 - III/67
- BVerwG, 06.06.1968 - III CB 28.68
- BVerwG, 17.10.1969 - III C 28.68
- BVerwG, 06.04.1970 - III C 28.68
Papierfundstellen
- BVerwGE 34, 101
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.07.1969 - III C 108.67
Einhaltung einer bestimmte Reihenfolge der Bewertungsarten
Auszug aus BVerwG, 17.10.1969 - III C 28.68
Legt ein Antragsteller keine beweiskräftigen Unterlagen im Sinne des § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV vor, obwohl er dazu in der Lage ist, so haben die Ausgleichsbehörden die Schadensfeststellung abzulehnen (Fortführung von BVerwG III C 108.67).Der Senat hat in seinemUrteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - folgendes ausgeführt:.
Bei einer Anwendung des § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV wird es - unter etwaiger Berücksichtigung der Ausnahmeregelung in § 11 Abs. 3 Satz 2 dieser Verordnung (Ergänzung der beweiskräftigen Unterlagen durch andere Beweismittel) - zu beachten haben, daß als beweiskräftige Unterlagen nur solche in Betracht kommen, die den Beweis unmittelbar durch die verkörperte Erklärung führen(Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 -).
- BVerwG, 08.05.1969 - III C 210.67
Schadensberechnung eines Vertreibungsschadens durch betriebswirtschaftlichen …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1969 - III C 28.68
Sollten aus der Nichtvorlage von Bilanzen durch den Beigeladenen keine nachteiligen Schlüsse zu dessen Lasten zu ziehen sein oder keine beweiskräftigen Unterlagen im Sinne des § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV ermittelt werden können, so ist zu prüfen, ob Richtlinien mit Hilfszahlen für Betriebe vorliegender Art im Sinne des § 7 Abs. 2 der 2. BAA-FeststellungsDV vorhanden sind, diese Richtlinien den maßgeblichen Bewertungsgrundsätzen (vgl.Urteil vom 8. Mai 1969 - BVerwG III C 210.67 - [ZLA 1969, 269]) entsprechen und ob zureichende Angaben über Art und Größe des gewerblichen Betriebes vorhanden sind oder ermittelt werden können, um das kennzahlähnliche Verfahren auf den Bewertungsstichtag (1. Januar 1945) durchzuführen.
- BVerwG, 13.08.1974 - III C 45.72
Ansprüche wegen eines Vertreibungsschadens an dem Betriebsvermögen einer …
Wegen dieser verschiedenen Möglichkeiten der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes und damit der Schadensberechnung hätte das Verwaltungsgericht die Frage, welches Verfahren zur Ermittlung des Ersatzeinheitswertes hier anzuwenden ist, nicht unbeantwortet lassen dürfen (vgl. Urteile des Senats vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 und vom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 28.68 -). - BVerwG, 11.12.1969 - III C 195.67
Berechnung eines Vertreibungsschadens - Betreiben einer Molkerei und eines …
Das ist regelmäßig nicht ohne Erörterung mit dem Vorort möglich (Urteile des Senatsvom 3. Juni 1969 - BVerwG III C 140.67 -, vom 3 Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - undvom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 28.68 -). - BVerwG, 01.07.1971 - III C 121.68
Verlust von Wirtschaftsgütern - Bewertung der Wirtschaftsgüter des …
(So auch Urteile vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67] = Buchholz 427.206 § 9 Nr. 9 - ZLA 1969, 328] und vom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 28.68 -).
- BVerwG, 10.12.1982 - 3 B 34.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Schätzung nach …
Daß die Regelung des § 11 Abs. 3 Satz 2 der 6. FeststellungsDV, soweit sie bestimmt, daß bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes Unterlagen für Betriebsmerkmale, die für einen nicht maßgebenden Zeitpunkt vorgelegt werden, unter bestimmten Voraussetzungen zugrunde zu legen sind, im Rahmen des § 9 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV, der die Ermittlung eines Ersatzeinheitswertes bei Vorlage beweiskräftiger Unterlagen betrifft, zu berücksichtigen ist, ist durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausreichend geklärt (vgl. Urteile des Senats vom 17. Oktober 1969 - BVerwG 3 C 28.68 - [BVerwGE 34, 101 = Buchholz 427.206 § 9 Nr. 10] und vom 3. April 1973 - BVerwG 3 C 95.71 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 22]). - BVerwG, 20.12.1973 - III CB 45.72
Rechtsmittel
Die vom Verwaltungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen reichen nicht aus, um ohne weitere Sachaufklärung den Ersatzeinheitswert des verloren gegangenen Betriebes nach der richtigen Bewertungsart bestimmen zu können (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 28.68 - [BVerwGE 34, 101]). - BVerwG, 15.01.1970 - III C 80.68
Rechtsmittel
Dieses Verfahren, dessen Voraussetzungen hier nicht vorliegen, und das Verfahren der Schätzung, das hier einzuschlagen war, schließen sich aus (Urteile vom 8. Mai 1969 - BVerwG III C 210.67 -, vom 3. Juni 1969 - BVerwG III C 140.67 -, vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - und vom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 28.68 -). - OVG Niedersachsen, 08.10.1999 - 1 M 3223/99
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Bebauungsplan für; Eingriff (Natur und …
Die Gemeinde hat daher bei der Bauleitplanung die Belange von Natur und Landschaft ebenso wie die anderen von der Planung berührten Belange nach dem ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 101 zur Abwägung allgemein). - VG Darmstadt, 11.06.1974 - IV E 24/74
Verwaltungsaktqualität eines Beschlusses zur jahrgangsweisen Einschränkung eines …
Somit hätte die Entscheidung des Kreisausschusses des Beklagten über das Auslaufen des Gymnasiums in jedem Falle auch wegen Nichtanstellung einer sachgerechten Abwägung bei einer Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil v. 12.12.1969, BVerwGE 34, S. 101) aufgehoben werden müssen.
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