Rechtsprechung
| BVerwG, 16.11.1961 - III C 280.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Schleswig, 12.06.1958 - 7 K 305/57
- BVerwG, 16.11.1961 - III C 280.58
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.05.1960 - III C 83.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.11.1961 - III C 280.58
Die Rüge ist nicht schlüssig; die Ausgleichsbehörden hatten es zwar in der Hand, den Antrag der Klägerin auf Gewährung der Pflegezulage aus dem von der Revision hervorgehobenen Gesichtspunkt abzulehnen, konnten aber entsprechend einer feststehenden und von dem Bundesverwaltungsgericht gebilligten Übung auch in eine neue Prüfung der Sach- und Rechtslage eintreten und dadurch den Rechtsmittelweg wieder eröffnen (vgl. die Entscheidung des Senats vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 83.58 - [DVBl. 1960 S. 727 = ZLA 1960 S. 283]). - BVerwG, 17.03.1960 - III C 392.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.11.1961 - III C 280.58
Der Anspruch auf Unterhaltshilfe aber ist jedenfalls dann, wenn er, wie hier, noch von dem unmittelbar Geschädigten geltend gemacht worden ist, vererblich, wie der Senat im Urteil vom 17. März 1960 - BVerwG III C 392.58 - unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt hat; für die Pflegezulage als Teil der Unterhaltshilfe kann jedenfalls dann nichts anderes gelten, wenn die Voraussetzungen für die Pflegezulage dem Ausgleichsamte erkennbar waren (vgl. auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1960 - BVerwG IV C 306.58 -). - BVerwG, 29.01.1960 - IV C 306.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.11.1961 - III C 280.58
Der Anspruch auf Unterhaltshilfe aber ist jedenfalls dann, wenn er, wie hier, noch von dem unmittelbar Geschädigten geltend gemacht worden ist, vererblich, wie der Senat im Urteil vom 17. März 1960 - BVerwG III C 392.58 - unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt hat; für die Pflegezulage als Teil der Unterhaltshilfe kann jedenfalls dann nichts anderes gelten, wenn die Voraussetzungen für die Pflegezulage dem Ausgleichsamte erkennbar waren (vgl. auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1960 - BVerwG IV C 306.58 -).
- BVerwG, 24.01.1963 - III C 50.61
Rechtsmittel
Das entspricht feststehender Rechtsprechung (Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 1959 - BVerwG IV C 37.59/IV B 11.59 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 § 269 LAG Nr. 16]; vom 21. Dezember 1959 - BVerwG IV C 388.58 - [ZLA 1960 S. 108 = RLA 1960 S. 88]; vom 29. Januar 1960 - BVerwG IV C 306.58 - [ZLA 1960 S. 236 = RLA 1960 S. 188]; vom 16. November 1961 - BVerwG III C 280.58 - [ZLA 1962 S. 297]).
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