Rechtsprechung
| BVerwG, 12.11.1970 - III C 29.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 17.10.1969 - III E 247/68
- BVerwG, 12.11.1970 - III C 29.70
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - III C 29.70
Diese Formel hat auch der Bundesgerichtshof ständig übernommen (BGHZ 22, 162 [167]; 28, 375 [384]; 42, 7 [12]). - BGH, 15.11.1956 - VII ZR 249/56
Erfolgshonorar eines amerikanischen Rechtsanwalts
- BGH, 29.04.1964 - IV ZR 93/63
Anwendung ausländischen Scheidungsrechts
Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - III C 29.70
Diese Formel hat auch der Bundesgerichtshof ständig übernommen (BGHZ 22, 162 [167]; 28, 375 [384]; 42, 7 [12]). - RG, 03.03.1906 - V 372/05
Ausländische Grundstücke. Vertragsform.
Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - III C 29.70
Nach der vom Reichsgericht (RGZ 60, 296 [300]; 63, 18 [19]; 73, 366 [368]) entwickelten Formel liegt ein Verstoß gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes im Sinne des Art. 30 EGBGB vor, wenn der Unterschied zwischen den staatspolitischen oder sozialen Auffassungen, auf denen das fremde und das konkurrierende deutsche Recht beruhen, so erheblich ist, daß durch Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angegriffen werden. - RG, 27.05.1910 - II 485/09
Ausland.; Aktiengesellschaft.; Kapitalreduktion.
Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - III C 29.70
Nach der vom Reichsgericht (RGZ 60, 296 [300]; 63, 18 [19]; 73, 366 [368]) entwickelten Formel liegt ein Verstoß gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes im Sinne des Art. 30 EGBGB vor, wenn der Unterschied zwischen den staatspolitischen oder sozialen Auffassungen, auf denen das fremde und das konkurrierende deutsche Recht beruhen, so erheblich ist, daß durch Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angegriffen werden.
- BVerwG, 12.11.1970 - III C 20.70
Ordre public - Rechtsstellung des Geschädigten im Lastenausgleich
Das hat der Senat in seinem Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 29.70 - entschieden und wie folgt begründet:.Im Hinblick darauf seien hier die Hinweise wiederholt, die der Senat bereits in der oben zitierten Parallelentscheidung BVerwG III C 29.70 für die Ermittlung des am Ende des 31. März 1952 geltenden Rechts gegeben hat:.
- BVerwG, 07.06.1973 - III C 80.72
Bestimmung des Geschädigten nach jugoslawischem Erbrecht - Anwendbarkeit eines …
Das Verwaltungsgericht ist gleichfalls hiervon ausgegangen, ebenso wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 12. November 1970 - BVerwG III C 20.70 - (ZLA 1971, 166) und - BVerwG III C 29.70 - (Buchholz 427.3 § 229 Nr. 72 = ZLA 1971, 65). - BVerwG, 18.07.1974 - III C 71.73
Anspruch eines Aussiedlers auf Deputat-Leistungen als privatrechtlicher …
Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung stets davon ausgegangen, daß die Frage, wie ein nicht unter der Herrschaft des deutschen Rechts begründeter Anspruch rechtlich zu qualifizieren ist, nach dem maßgeblichen ausländischen Recht zu beurteilen ist, sofern nicht deutsches Recht etwas anderes bestimmt (Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 29.70 - [Buchholz 427.3 § 229 Nr. 72]). - BVerwG, 14.07.1971 - III B 46.71
Bestimmung der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit eines Verfolgten
Frage, inwieweit rückwirkendes ausländisches Erbrecht maßgebend sein kann (vgl. hierzu Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 29.70 - [ZLA 1971 S. 65]).
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