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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,200
BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65 (https://dejure.org/1966,200)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1966 - III C 30.65 (https://dejure.org/1966,200)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1966 - III C 30.65 (https://dejure.org/1966,200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Feststellung von Vertreibungsschäden - Verknüpfung von beweiskräftigen Urkunden und Einzelposten eines betriebswirtschaftlichen Vergleichs bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes - Bestimmung des letzten Feststellungszeitpunkts vor der Vertreibung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 165
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.09.1963 - III C 279.61

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichem Vermögen - …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65
    Daß die vom Vorort angenommene Verschuldung für das Verwaltungsgericht nicht verbindlich ist, sondern der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. September 1960 - BVerwG III C 13.60 - [ZLA 1961, 89]; BVerwGE 16, 352).
  • BVerwG, 05.11.1964 - III C 34.63

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Ersatzeinheitswert eines im Jahre 1940 …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65
    Dieser Bewertungsstichtag steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 20, 8 [11] und 250 [252]).
  • BFH, 26.08.1955 - III 133/55 S

    Ermittlung des Werts unverzinslicher befristeter Kapitalforderungen oder Schulden …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65
    Danach ist grundsätzlich der Nennwert der Schulden maßgebend (BFH, Urteil vom 26. August 1955 - III 133 und 134/55 S - [BStBl. 1955 III S. 278];… Rössler-Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 7. Aufl. 1964, 62 BewG, Anm. 26).
  • BVerwG, 10.05.1965 - III C 183.62

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen einer dentistischen …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65
    Gegen die von dem Verwaltungsgericht vorgenommene Verknüpfung einer beweiskräftigen Unterlage mit einem Rechnungsposten des betriebswirtschaftlichen Vergleichs bestehen keine Bedenken, da sie dem 9 Abs. 2 Satz 2 der 6. FeststellungsDV entspricht, der wiederum in Einklang mit dem 35 Abs. 2 FG steht (Urteil des Senats vom 10. Mai 1965 - BVerwG III C 183.62 -).
  • BVerwG, 16.12.1961 - IV B 150.61

    Schuldenfreiheit eines Betriebs i.S.d. Ersatzeinheitswertbestimmung bei Bestehen …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65
    Die gegenteilige Ansicht des IV. Senats (Beschluß vom 16. Dezember 1961 BVerwG IV B 150.61/BVerwG IV C 160.61 Berücksichtigung laufender kleinerer Verbindlichkeiten keinen schuldenfreien Betrieb gebe, teilt der erkennende Senat nicht.
  • BVerwG, 20.07.1960 - III C 13.60

    Bindungswirkung von Gutachten der Heimatauskunftstellen über den …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65
    Daß die vom Vorort angenommene Verschuldung für das Verwaltungsgericht nicht verbindlich ist, sondern der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. September 1960 - BVerwG III C 13.60 - [ZLA 1961, 89]; BVerwGE 16, 352).
  • BVerwG, 30.01.1969 - III C 153.67

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermittlung des …

    Der Senat hat bereits entschieden, daß in den Fällen des § 9 die Regelung des § 6 der 6. FeststellungsDV anzuwenden ist (Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 30.65 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 12 FG Nr. 31]).
  • BVerwG, 08.12.1966 - III C 140.65

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen in Ungarn - Ermittlung des Einheitswert …

    Bestätigung von BVerwG III C 30.65 vom 20. Oktober 1966 zur Frage der Betriebs schulden.

    Soweit das Verwaltungsgericht als Betriebsschulden nur langfristige Verbindlichkeiten angesehen hat, kann ihm, wie bereits in dem Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 30.65 - ausgeführt, nicht gefolgt werden.

    Wie der Senat in diesem Zusammenhang in dem Urteil vom 20. Oktober 1966 a.a.O. ausgeführt hat, geht in den Fällen, in denen ein Ersatzeinheitswert des Betriebsvermögens zu ermitteln ist, sowohl bei der Anwendung des Richtzahlverfahrens im Sinne der 3 bis 7 der 6. FeststellungsDV als auch bei der Anwendung des 9 dieser Verordnung der tatsächliche Schuldenstand den in den Tabellen enthaltenen Pauschbeträgen der Verbindlichkeiten vor.

  • BVerwG, 14.05.1970 - III C 17.68

    Ermittlung des Einheitswertes eines aus Kriegsgründen stillgelegten Betriebs - …

    Bewiesene oder glaubhaft gemachte Verbindlichkeiten treten bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Wege des betriebswirtschaftlichen Vergleiches dann nicht an die Stelle eines durchschnittlichen Schuldensatzes, wenn der Ersatzeinheitswert ermittelt wird unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Anlage- und Umlaufvermögens gleichartiger Betriebe im Wege von Schätzungen und Heranziehung allgemeiner Erfahrungssätze (Einschränkung von BVerwGE 25, 165).

    Wenn bewiesen oder glaubhaft gemacht werden sollte, daß am maßgebenden Stichtage entweder keine Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten nur in bestimmter Höhe bestanden haben, so ist zu beachten: Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 30.65 - (BVerwGE 25, 165; ZLA 1967, 58 und RLA 1967, 125) entschieden, daß auch bei dem betriebswirtschaftlichen Vergleich und der Schätzung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen im Sinne des § 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV der tatsächliche Schuldenstand wie im § 6 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV zu berücksichtigen ist.

  • BVerwG, 25.04.1968 - III C 163.67

    Betriebsschulden bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes i.W.d. …

    Zum Ansatz von Betriebsschulden bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Wege des betriebswirtschaftlichen Vergleichs, wenn nur eine unterdurchschnittliche Verschuldung, nicht aber deren Höhe, glaubhaft gemacht worden ist (Fortführung und Bestätigung von BVerwGE 25, 165 [BVerwG 20.10.1966 - III C 30/65]).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 20. Oktober 1966 (BVerwGE 25, 165 [BVerwG 20.10.1966 - III C 30/65]) dahin erkannt, daß bewiesene oder glaubhaft gemachte Verbindlichkeiten auch bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Wege des betriebswirtschaftlichen Vergleichs (§ 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV) an die Stelle der nach Erfahrungssätzen ermittelten durchschnittlichen Verschuldung gleichartiger Betriebe treten.

  • BVerwG, 23.09.1970 - III CB 164.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Kriegsbedingte "Stilllegung" …

    Anzuwenden ist vielmehr § 11 Abs. 3 a.a.O. (BVerwGE 20, 250 [252]; 24, 79 [81] und 25, 165 [166]).

    Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß § 11 Abs. 3 der 6. FeststellungsDV rechtsgültig und auch in den Fällen des § 9 a.a.O. anzuwenden ist (BVerwGE 20, 250 [252 ff.]; Urteil vom 5. Mai 1966 [Buchholz BVerwG 427.2, § 12 FG Nr. 26 = BVerwGE 24, 79 [[81]]; 25, 165 [[166]]]).

  • BVerwG, 15.08.1968 - III B 36.68

    Rechtsmittel

    Fortführung von BVerwGE 25, 165 und BVerwG III C 163.67.

    Die Frage, inwieweit bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Weg des betriebswirtschaftlichen Vergleichs nachgewiesene Verbindlichkeiten angesetzt werden können, kann über die in der BVerwGE 25, 165 entwickelten und in der Entscheidung vom 25. April 1968 - BVerwG III C 163.67 - fortgeführten Grundsätze hinaus geklärt werden.

  • BVerwG, 22.03.1973 - III C 15.71

    Glaubhaftmachung der Schuldenfreiheit eines durch Vertreibung verlorengegangenen …

    Das angefochtene Urteil bietet keine Anhaltspunkte für die Annahme, es weiche von der Rechtsprechung des Senats ab, nach welcher bei der Feststellung des Ersatzeinheitswertes zu den Schulden eines Betriebes nicht nur die langfristigen, sondern auch die mittelfristigen und kurzfristigen laufenden Verbindlichkeiten zu zählen sind (Urteile vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 30.65 - [Buchholz 427.2 12 Nr. 31] und vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 140.65 - [ZLA 1967, 138]).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 3 C 23.87

    Entziehung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens in Krakau - Erfordernis …

    Entsprechend hat der erkennende Senat denn auch in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß keine Bindung des Tatsachengerichts an ein Vorortgutachten besteht (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1966 - BVerwG 3 C 30.65 - in BVerwGE 25, 165 = Buchholz 427.2 § 12 Nr. 31 = ZLA 67, 58 und vom 3. Juli 1969 - BVerwG 3 C 108.67 - in BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67] = Buchholz 427.206 § 9 Nr. 9 = ZLA 69, 328; Beschlüsse vom 29. August 1967 - BVerwG 3 B 43.66 - und vom 2. August 1974 - BVerwG 3 CB 90.70 -).
  • BVerwG, 17.10.1972 - III C 67.71

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 30.65 - (Buchholz 427.2 § 12 Nr. 31) dahin erkannt, daß in den Fällen, in denen bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes von einer zu unterstellenden durchschnittlichen Verschuldung auszugehen ist, eine Abweichung von diesem Umfang der Verbindlichkeiten möglich ist, wenn die tatsächliche Verschuldung zum maßgeblichen Bewertungsstichtag nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann; dies gilt aber nur dann, wenn - wie der Senat einschränkend in seinem vorstehend angeführten Urteil vom 14. Mai 1970 (…a.a.O.) entschieden hat - der Ersatzeinheitswert nicht unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Anlage- und Umlaufvermögens gleichartiger Betriebe im Wege von Schätzungen und Heranziehung allgemeiner Erfahrungssätze oder - wie hier - im kennzahlähnlichen Verfahren ermittelt worden ist.
  • BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75

    Ermittlung der im Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes (BFG) …

    Der Senat hat seit seinem Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 30.65 - (Buchholz 427.2 § 12 Nr. 31) wiederholt entschieden, daß in den Fällen, in denen bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes von einer zu unterstellenden durchschnittlichen Verschuldung auszugehen ist, ein Abweichen von diesem Umfang der Verbindlichkeiten möglich ist, wenn die tatsächliche Verschuldung zum maßgeblichen Bewertungsstichtag bewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann.
  • BVerwG, 03.04.1973 - III C 95.71

    Feststellung eines Umsiedlungsschadens an Betriebsvermögen - Umsiedlungsschaden …

  • BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75

    Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe - Ersatz von Vertreibungsschaden …

  • BVerwG, 21.03.1968 - III B 189.67

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes - …

  • BVerwG, 06.02.1967 - III B 109.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.10.1966 - III C 47.65

    Ermittlung eines Ersatzeinheitswertes

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