Rechtsprechung
| BVerwG, 21.05.1970 - III C 30.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausschluss einer Ertragsbeteiligung bei nachgewiesener Arbeitstätigkeit in einer Kolchose - Zurechnungszeitpunkt hinsichtlich eines geltend gemachten Vertreibungsschadens - Anforderungen hinsichtlich der Annahme einer Vertreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
12. FeststellungsDV §§ 1, 2; FG § 6 Abs. 3
Verfahrensgang
- VG Hannover, 22.10.1968 - III A 2/68
- BVerwG, 21.08.1969 - III C 30.69
- BVerwG, 21.05.1970 - III C 30.69
Papierfundstellen
- BVerwGE 35, 217
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.01.1966 - III C 164.64
Voraussetzungen der Feststellung eines Vertreibungsschadens - …
Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - III C 30.69
Der Senat hat schon in früheren Entscheidungen aus dem Zweck der Regelung in § 6 Abs. 3 FG und § 1 der 12. FeststellungsDV entnommen, daß als Zeitpunkt der Vertreibung nicht in jedem Fall der Beginn des Rußlandfeldzugs anzusehen ist (Urteile vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - und vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - Beschluß vom 28. März 1968 - BVerwG III B 115.67 -).Ferner ist davon auszugehen, daß nach Beginn des Rußlandfeldzugs von deutschen Stellen, sei es nach russischem Recht oder nach deutschem Besatzungsrecht, begründete Ertragsbeteiligungen nach § 11 a Abs. 1 FG, § 359 Abs. 1 LAG grundsätzlich nicht feststellungsfähig sind (Urteil vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 -).
- BVerwG, 23.06.1966 - III C 65.65
Verluste der Beteiligungen am wirtschaftlichen Ertrag von in öffentliches …
Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - III C 30.69
Der Senat hat schon in früheren Entscheidungen aus dem Zweck der Regelung in § 6 Abs. 3 FG und § 1 der 12. FeststellungsDV entnommen, daß als Zeitpunkt der Vertreibung nicht in jedem Fall der Beginn des Rußlandfeldzugs anzusehen ist (Urteile vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - und vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - Beschluß vom 28. März 1968 - BVerwG III B 115.67 -). - BVerwG, 28.03.1968 - III B 115.67
Vertreibungsschaden an Beteiligungsrechten an einer Kolchose in Sowjetrussland - …
Auszug aus BVerwG, 21.05.1970 - III C 30.69
Der Senat hat schon in früheren Entscheidungen aus dem Zweck der Regelung in § 6 Abs. 3 FG und § 1 der 12. FeststellungsDV entnommen, daß als Zeitpunkt der Vertreibung nicht in jedem Fall der Beginn des Rußlandfeldzugs anzusehen ist (Urteile vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - und vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - Beschluß vom 28. März 1968 - BVerwG III B 115.67 -).
- BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 72.82
Geltendmachung von Vertreibungsschäden an landwirtschaftlichem und …
Denn entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 21. Mai 1970 - BVerwG 3 C 30.69 - (BVerwGE 35, 217 [BVerwG 21.05.1970 - III C 30/69] - Buchholz 427.212 § 1 Nr. 2) vertretenen Auffassung müsse nach dem eng anzulegenden Wortlaut des § 1 der 12. FeststellungsDV eine Ertragsbeteiligung des unmittelbar Geschädigten an derjenigen Kolchose vorgelegen haben, in die das früher im Privateigentum befindlich gewesene landwirtschaftliche Vermögen überführt vjorden sei.Deshalb hat der erkennende Senat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 21. Mai 1970 - BVerwG 3 C 30.69 - (BVerwGE 35, 217 [BVerwG 21.05.1970 - III C 30/69] [221]) es für die Feststellungsfähigkeit eines Schadens an Ertragsbeteiligungen an einem Kollektiv (Kolchose) als ausreichend angesehen, daß zuvor ein Eigentumsverlust des Geschädigten durch Kollektivierung seines früheren land- und forstwirtschaftlichen Vermögens eingetreten war, wenn danach für ihn überhaupt irgendeine Ertragsbeteiligung an einem Kollektiv begründet worden ist.
Das Verwaltungsgericht wird unter Zugrundelegung des maßgebenden Vertreibungszeitpunktes, der in Übereinstimmung mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. Mai 1970 - BVerwG 3 C 30.69 - (…a.a.O.) mit dem Tage der Umsiedlung anzunehmen ist, feststellen müssen, ob der Ehemann der Klägerin am Ertrag der Kolchose N. beteiligt war.
- BVerwG, 26.11.1970 - III C 68.69
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Zurechnung von Vermögenswerten
Eine Ertragsbeteiligung an einer Kolchose im Sinne des § 1 der 12. FeststellungsDV setzt voraus, daß die in öffentliches Eigentum (Sowchose oder Kolchose) überführten Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, die dem unmittelbar Geschädigten oder seinem Erblasser gehört hatten, nicht nur bewegliche Sachen (totes oder lebendes Inventar) gewesen sind (Bestätigung und Fortführung von BVerwG III C 30.69).Das hat der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 30.69 - ohne nähere Begründung entschieden.
Das Ergebnis, daß bei Überführung von ausschließlich beweglichen Sachen in öffentliches Eigentum der § 1 der 12. FeststellungsDV in den Fällen nicht einschlägig ist, in denen im Vertreibungszeitpunkt gleichwohl eine Beteiligung am wirtschaftlichen Ertrag einer Kolchose bestand, wird ferner erhärtet durch die vom Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1970 - a.a.O. - weiterhin vertretene Auffassung, daß die Ertragsbeteiligung weder ununterbrochen von der Kollektivierung an noch an der Kolchose bestanden haben muß, in die die kollektivierten Wirtschaftsgüter überführt worden sind.
- BVerwG, 22.08.1974 - III C 68.72
Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens - Schadensfeststellung an …
daß eine äußerlich den Vorschriften genügende Aufnahme nur in Ausnutzung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft möglich war (Weiterentwicklung der bisherigen Rspr.im Urt. v. 21. Mai 1970 - BVerwG III C 30.69 - [BVerwGE 35, 217 [BVerwG 21.05.1970 - III C 30/69] = Buchholz 427.212 § 1 Nr. 2];…Urt. v. 11. Februar 1971 - BVerwG III C 104.68 - [ZLA 1971, 105]).Nach dieser Rechtsprechung ist es jedenfalls nicht schlechthin ausgeschlossen, daß ein feststellungsfähiges beteiligungsähnliches Rechtsverhältnis auch noch nach dem 22. Juni 1941 begründet worden ist (vgl. besondersUrteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 30.69 - [BVerwGE 35, 217 [BVerwG 21.05.1970 - III C 30/69] = Buchholz 427.212 § 1 Nr. 2]).
Zwar betrifft das von der Revision u.a. angeführteUrteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 30.69 -, a.a.O., einen Fall, in dem die Aufnahme in eine Kolchose für Juli und die Besetzung des Ortes für Oktober 1941 festgestellt worden waren.
- BVerwG, 28.01.1971 - III C 125.69
Rechtsmittel
Der Senat hat ihn in seinem Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 30.69 - dahin bestimmt, daß es der Zeitpunkt ist, in dem der Geschädigte als Folge des zweiten Weltkriegs - rückschauend betrachtet - seine Ertragsbeteiligung endgültig verlor.Das hat der Senat wiederholt, letztmals in dem genannten Urteil BVerwG III C 30.69 ausgesprochen.
- BVerwG, 03.04.1973 - III C 22.72
Vertreibungsschaden an beteiligungsähnlichen Rechtsverhältnissen oder an …
Die Überführung in öffentliches Eigentum beginnt mit der Herausnahme aus dem Rechtsverkehr; diese Herausnahme ist Anfang der Kollektivierung (vgl. Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG III C 30.69 - [Buchholz 427.212 § 1 Nr. 2]).Senat hat dazu in seinem Urteil vom 21. Mai 1970 - a.a.O. - ausgeführt, daß es gleichgültig sei, ob das landwirtschaftliche Vermögen im Schadens Zeitpunkt zu einer Sowchose oder zu einer Kolchose gehört habe.
- BVerwG, 26.08.1976 - 3 C 77.75
Feststellung eines Schadens an einem beteiligungsähnlichen Rechtsverhältnis - …
Entsprechend diesem Grundsatz hat der Senat ausgesprochen, daß die Feststellung eines Verlustes von Beteiligungen am wirtschaftlichen Ertrag der in öffentliches Eigentum überführten Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 1 der 12. FeststellungsDV) davon abhängt, ob der Ausgleichsbewerber eine Ertragsbeteiligung an der Kolchose nach Maßgabe des sowjetischen Rechts erworben hatte (vgl. Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 30.69 - [BVerwGE 35, 217 [BVerwG 21.05.1970 - III C 30/69] = ZLA 1970, 187 - Buchholz 427.212 § 1 Nr. 2 = RLA 1970, 206]; Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG III C 68.72 [Buchholz 427.212 § 1 Nr. 6 = ZLA 1975, 41]). - BVerwG, 11.02.1971 - III C 104.68
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- BVerwG, 21.08.1969 - III C 30.69
- BVerwG, 21.05.1970 - III C 30.69
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