Rechtsprechung
| BVerwG, 17.05.1957 - III C 300.56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Schleswig, 28.06.1956 - 7 K 369/55
- BVerwG, 17.05.1957 - III C 300.56
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 15.08.1960 - III B 81.60
Kriegssachschäden an Hausrat und Hausratsentschädigung - Errechnung des Schadens …
Bei einer solchen Sachlage ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verletzt (vgl. u.a.Beschluß vom 2. September 1958 - BVerwG I CB 195.58 -;Beschluß vom 17. Mai 1957 - BVerwG III C 300.56 -;Beschlüsse vom 29. April 1957 - BVerwG IV C 334.56 -, vom 12. Juni 1957 - BVerwG IV B 24.56 - undvom 23. Mai 1958 - BVerwG IV C 297.57 -). - BVerwG, 13.07.1959 - IV C 1.58
Persönliche Anhörung in der mündlichen Verhandlung
Ob einer Partei in jedem Falle in der mündlichen Verhandlung Gelegenheit zum Vortrag von Tatsachen und ihrer Rechtsansicht gegeben werden muß, richtet sich - wie das Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach entschieden hat (vgl. Entscheidungen vom 17. Mai 1957 - BVerwG III C 300.56 - und insbesondere vom 26. September 1958 - BVerwG IV C 412.57 [BVerwGE 7, 230] -) - nach der jeweiligen Verfahrensordnung.
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