Rechtsprechung
| BVerwG, 14.11.1957 - III C 304.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Oldenburg, 09.08.1955 - A 143/55
- BVerwG, 20.10.1956 - III C 304.56
- BVerwG, 14.11.1957 - III C 304.56
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 31.03.1955 - III C 27.54
Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - III C 304.56
Andererseits - und insoweit wendet sich die Klägerin gegen eine Gleichstellung mit dem den Urteilendes erkennenden Senats vom 31. März 1955 - BVerwG III C 27.54 - undvom 10. November 1955 - BVerwG III C 69.54 - zugrunde liegenden Sachverhalt - könne ihre Tätigkeit nicht den Arbeiten einer einfachen Näherin oder eines Schneiders oder einer Heimarbeiterin gleichgestellt werden, bei denen der Verlust des Werkzeugs nicht den Verlust der Existenzgrundlage bedeute.Bereitsim Urteil vom 31. März 1955 - BVerwG III C 27.54 (u.a. BVerwGE 2, 47) hat der erkennende Senat für die Bewilligung von Unterhaltshilfe wegen Existenzverlustes auf Grund eines Kriegssachschadens (vgl. dazu § 272 LAG i.V.m. § 13 LAG) - und nur ein solcher kommt für die Klägerin in Frage - entschieden: Ein solcher lastenausgleichsrechtlich erheblicher Verlust könne nur dann bejaht werden, wenn die Sachgüter des Geschädigten, die durch den Krieg verlorengegangen seien, für seine Berufsausübung so wesentlich gewesen seien, daß der Beruf, den der Geschädigte gehabt habe, nur mit ihrer Hilfe habe ausgeübt werden können.
- BVerwG, 28.08.1958 - III B 157.56
Anspruch auf Unterhaltshilfe nach dem Gesetz über den Lastenausgleich wegen …
BAA 1956 S. 516 = LA 1956 S. 350 - und vom 14. November 1957 - BVerwG III C 304.56 -).
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