Rechtsprechung
| BVerwG, 12.10.1961 - III C 309.59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Köln, 03.06.1959 - 5 KL 137/58
- BVerwG, 07.03.1960 - III C 309.59
- BVerwG, 12.10.1961 - III C 309.59
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.11.1959 - III C 80.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.10.1961 - III C 309.59
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind bei einen - wie hier - unselbständig tätigen Arbeitnehmer solche Gegenstände für die Berufsausübung erforderlich, die er zu seiner abhängigen Tätigkeit benötigte, oder nit deren Hilfe er neben seiner Haupttätigkeit einen nachhaltigen Nebenverdienst erzielte, oder deren er nach den Erfahrungen des täglichen Lebens und den Erfordernissen seiner Arbeit zu seinem beruflichen Fortkommen bedurfte, wobei "erforderlich" in dem Sinne zu verstehen ist, daß das Fehlen der Gegenstände eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen zuläßt (Urteile vom 8. November 1957 - BVerwG IV C 311.56 - [ZLA 1958 S. 149] und vom 21. November 1958 - BVerwG IV C 92.58 - und vom 5. November 1959 - BVerwG III C 80.58 - [BVerwGE 9, 296]). - BVerwG, 08.11.1957 - IV C 311.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.10.1961 - III C 309.59
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind bei einen - wie hier - unselbständig tätigen Arbeitnehmer solche Gegenstände für die Berufsausübung erforderlich, die er zu seiner abhängigen Tätigkeit benötigte, oder nit deren Hilfe er neben seiner Haupttätigkeit einen nachhaltigen Nebenverdienst erzielte, oder deren er nach den Erfahrungen des täglichen Lebens und den Erfordernissen seiner Arbeit zu seinem beruflichen Fortkommen bedurfte, wobei "erforderlich" in dem Sinne zu verstehen ist, daß das Fehlen der Gegenstände eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen zuläßt (Urteile vom 8. November 1957 - BVerwG IV C 311.56 - [ZLA 1958 S. 149] und vom 21. November 1958 - BVerwG IV C 92.58 - und vom 5. November 1959 - BVerwG III C 80.58 - [BVerwGE 9, 296]).
- BVerwG, 12.01.1967 - III C 105.65
Enschädigung für Verlust von Deputatvieh eines Landarbeiters in Folge von …
In einem Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG III C 309.59 - habe das Bundesverwaltungsgericht deshalb die einem landwirtschaftlichen Deputatarbeiter gehörenden toten und lebenden Inventarstücke, deren er sich zur Bewirtschaftung seines Deputatlandes bedient habe, grundsätzlich als Gegenstände der Berufsausübung anerkannt.Bei einem unselbständigen Arbeitnehmer sind solche Gegenstände und damit auch ein etwaiger Viehbestand - für die Berufsausübung erforderlich, die er zu seiner abhängigen Tätigkeit benötigte oder mit deren Hilfe er neben seiner Haupttätigkeit in einem weiteren Arbeitsverhältnis oder durch eine selbständige Tätigkeit auf rein künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet einen nachhaltigen Nebenverdienst erzielte oder deren er nach den Anforderungen des täglichen Lebens und den Erfordernissen seiner Arbeit zu seinem beruflichen Fortkommen bedurfte, wobei "erforderlich" in dem Sinne von "notwendig" zu verstehen ist mit der Folge, daß das Fehlen der Gegenstände eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung nicht oder nur unter unzumutbaren Erschwerungen zuläßt (vgl. Urteile vom 12. Oktober 1961 - BVerwG III C 309.59 - [RIA 1962, 57];….17. September 1964 a.a.O.; 7. Mai 1965 - BVerwG III C 163.64 - [RLA 1966, 91] und 17. Mai 1966 - BVerwG III C 49.63 -).
Der Kläger kann sich ferner entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats vom 12. Oktober 1961 a.a.O. berufen.
- BVerwG, 17.09.1964 - III C 95.62
Schadensfeststellung an Wirtschaftsgütern (Großvieh und Kleinvieh) - Abgrenzung …
Der Verlust von Groß- und Kleinvieh, das im Eigentum eines Arbeitnehmers (sei es z.B. eines Guts Verwalters oder eines Melkermeisters) gestanden hat, kann hiernach nur als Verlust von Gegenständen der Berufsausübung anerkannt werden, wenn der Viehbestand zur Ausübung des unselbständigen Hauptberufes oder einer unselbständigen Nebentätigkeit zu dienen bestimmt und hierfür unentbehrlich war (vgl.Urteile vom 18. Dezember 1959 - BVerwG IV C 416.58 -, vom 16. März 1961 - BVerwG III C 317.59 - undvom 12. Oktober 1961 - BVerwG III C 309.59 -).Sollte sich erweisen, daß der Kläger nicht Inhaber eines gewerblichen Betriebes gewesen ist, so dürfte es geboten sein, das Gutachten des Sachverständigen M. und die Bekundungen des Zeugen von Sch., vor allem in dessen schriftlicher Stellungnahme vom 29. März 1962, unter Berücksichtigung von BVerwG III C 309.59 neu zu würdigen und evtl. den Zeugen von Sch. noch einmal zu vernehmen.
- BVerwG, 02.07.1964 - III C 20.63
Rechtsmittel
Die Frage, wann Gegenstände für die Berufsausübung erforderlich im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG sind, hat der III. Senat, nach der Abweichung in dem von der Klägerin zitierten Beschluß vom 22. Mai 1959 - BVerwG III B 89.59/C 100.59 -, seit seinem Urteil vom 5. November 1959 - BVerwG III C 80.58 - (BVerwGE 9, 296) stets dahin beantwortet, daß erforderlich im Sinne des Gesetzes nur solche Gegenstände seien, deren Fehlen eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Erschwerungen zulasse (vgl. Urteile vom 26. November 1959 - BVerwG III C 204.58 -, 16. März 1961 - BVerwG III C 317.59 -, 12. Oktober 1961 - BVerwG III C 309.59 -). - BVerwG, 04.06.1964 - III C 44.63
Vertreibungsschaden durch Verlust von Gegenständen der Berufsausübung - …
Die Frage, wann Gegenstände für die Berufsausübung erforderlich sind, hat der III. Senat seit seinem Urteil vom 5. November 1959 - BVerwG III G 80.58 - (BVerwGE 9, 296) stets dahin beantwortet, daß als erforderlich im Sinne des Gesetzes nur solche Gegenstände anzusehen seien, deren Fehlen eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Erschwerungen zuläßt (vgl. z.B. Urteil vom 19. November 1959 - BVerwG III C 31.58 -[BVerwGE 9, 330];… Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG III C 204.5.8 - [Buchholz a.a.O. zu § 12 LAG Nr. 31];… ferner Urteil vom 16. März 19.61 - BVerwG III C 317.59 - [Buchholz a.a.O. zu § 12 LAG Nr. 44]; Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG III C 309.59 - [Buchholz a.a.O. zu § 12 LAG Nr. 63 a]).
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| BVerwG, 07.03.1960 - III C 309.59 |
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- LVG Köln, 03.06.1959 - 5 KL 137/58
- BVerwG, 07.03.1960 - III C 309.59
- BVerwG, 12.10.1961 - III C 309.59
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