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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.1967 - III C 32.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1285
BVerwG, 15.06.1967 - III C 32.65 (https://dejure.org/1967,1285)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1967 - III C 32.65 (https://dejure.org/1967,1285)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1967 - III C 32.65 (https://dejure.org/1967,1285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an "Gutsübernahmeverträge" und "Vermögensübernahmeverträge" - Verbindlichkeit aus der Auseinandersetzung zwischen Eltern und Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.01.1963 - IV C 265.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III C 32.65
    An die Ausführungen im Urteil des IV. Senats vom 23. Januar 1963 - BVerwG IV C 265.61 - (ZLA 1963 S. 135) ist der erkennende Senat nicht gebunden, da er jetzt für Schadensfeststellungen allein zuständig ist; im übrigen betrifft dieses Urteil einen anders gelagerten Sachverhalt.
  • BVerwG, 06.09.1963 - III C 36.61

    Vertreibungsschäden an privatrechtlichen geldwerten Ansprüchen - Begriff der …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - III C 32.65
    Eine Verbindlichkeit aus der Auseinandersetzung zwischen Eltern und Kindern im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG kann hiernach ebenfalls nicht vorliegen, weil der Beweggrund, aus dem die Mutter ihrer Tochter die Forderung überwiesen hat, ohne Bedeutung dafür ist, welcher Rechtsgrund für die Entstehung der Forderung gegen die Eheleute H. maßgebend gewesen ist (Urteil vom 6. September 1963 - BVerwG III C 36.61 -, vgl. hierzu auch Bayer. ObLG, Beschluß vom 30. Mai 1952 […
  • BVerwG, 01.07.1968 - III B 71.67

    Vertreibungsschäden an privatrechtlichen, geldwerten Ansprüchen - Grundschuld als …

    Durch späteren Wechsel in der Person des Gläubigers oder des Schuldners geht das Umstellungsprivileg in der Regel nicht verloren (BGHZ 2, 229; 15, 230 [BGH 23.11.1954 - I ZR 78/53]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1962 - BVerwG IV C 18.62 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 245 LAG Nr. 3], vom 23. Januar 1963 - BVerwG IV C 265.61 - [ZLA 1963, 135], vom 7. April 1964 - BVerwG III C 152.62 - [ZLA 1964, 218] und vom 15. Juni 1967 - BVerwG III C 32.65 - ferner Beschluß vom 20. Dezember 1966 - BVerwG III B 100.66 -).

    Bereits im Urteil vom 15. Juni 1967 - BVerwG III C 32.65 - hat der Senat herausgestellt, daß maßgebend der Entstehungsgrund der Forderung ist, nicht der Beweggrund auf der Seite des Versprechenden.

  • BVerwG, 21.01.1981 - 3 CB 46.80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer umstellungsrechtlich privilegierten …

    Auch soweit das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, daß die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Nr. 3 letzte Alternative UmStG ebenfalls nicht gegeben seien, steht das angefochtene Urteil in Einklang mit der Rechtsprechung des Revisionsgerichts (vgl. etwa Urteile vom 15. Juni 1967 - BVerwG 3 C 32.65 - [Buchholz 427.3 § 245 Nr. 10] …und vom 23. Januar 1963 - BVerwG 4 C 265.61 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 4]), ohne daß sich daraus noch klärungsbedürftige Fragen von grundsätzlicher Bedeutung ergeben.
  • BVerwG, 13.04.1972 - III C 8.71

    Umstellung eines privatrechtlichen geldwerten Anspruchs - Umstellung einer …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. Juni 1967 - BVerwG III C 32.65 - [Buchholz 427.3 § 245 Nr. 10 = Mtbl. BAA 1968, 97 = ZLA 1967, 295 = RLA 1968, 151]), die mit der Rechtsprechung des BGH übereinstimmt, sind unter "Guts- und Vermögensübernahmeverträgen" im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG nur solche Verträge zu verstehen, bei denen zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer ein Verhältnis begründet wird, das dem entspricht, was im Falle des Todes des Übergebers nach bürgerlichem Recht zwischen einem Erblasser und einem Erben entstehen würde.
  • BVerwG, 18.10.1968 - III B 79.68

    Mangelnde Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen wegen sechsjährigem Aufenthalt …

    1967, 81 = ZLA 1967, 295] und 16. November 1967 - BVerwG III C 23.67 - [Mtbl.
  • BVerwG, 08.09.1967 - III B 52.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Die Rechtsfragen, die sich hinsichtlich des § 18 Abs. 1 Nr. 3 UmstG ergeben, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weitgehend geklärt (vgl. hierzu Urteil vom 15. Juni 1967 - BVerwG III C 32.65 - mit weiteren Zitaten).
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