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| BVerwG, 08.06.1960 - III C 324.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 28.09.1966 - III B 98.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Bestätigung von BVerwG III C 324.59, BVerwG III C 121.61 und BVerwG III C 109.60.Er hat in seinemUrteil vom 15. Dezember 1960 - BVerwG III C 324.59 - entschieden, daß ein Vertriebener, der sein Schicksal durch einen längeren Arbeitsvertrag im Ausland (Schweden) habe wenden können, sich nachträglich nicht auf § 230 Abs. 1 Satz 3 (nunmehr Satz 4) LAG berufen könne.
- BVerwG, 05.09.1968 - III C 93.65
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Voraussetzungen für eine Einbürgerung
Wenn - wie offenbar hier - ein förmlicher Ein- und Ausreiseantrag erst nach dem 31. Dezember 1952 gestellt worden ist, sind solche Bemühungen ferner nur dann rechtzeitig, wenn dieser Antrag das letzte Glied einer ununterbrochenen Kette von - wenngleich erfolglosen - Einreisebsmühungen darstellt (vgl. Urteile vom 23. September 1960 - BVerwG III C 370.58 - [RLA 1961, 58]; vom 15. Dezember 1960 - BVerwG III C 324.59 - [IFLA 1962, 137]; vom 6. Juni 1962 - BVerwG IV C 220.61 - [ZLA 1962, 267]). - BVerwG, 07.01.1964 - III B 130.63
Rechtsmittel
Dieser Wille muß, wenn die Bemühungen bis zum 31. Dezember 1952 nicht zum Erfolg geführt hatten, auch nach dem Stichtag fortbestanden haben und dadurch zum Ausdruck gekommen sein, daß der Antragsteller entsprechend diesem Willen anhaltend, zielstrebig und fortgesetzt gehandelt hat, um seinen Entschluß zu verwirklichen (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1960 - BVerwG III C 324.59 - vom 6. Juni 1962 - BVerwG IV C 220.61 - [ZLA 1962, 267]). - BVerwG, 04.07.1961 - III C 186.59
Rechtsmittel
Er will, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, die typischen Fälle des Vertriebenenschicksals erfassen, in denen es Vertriebenen trotz anhaltender, zielstrebiger und fortgesetzt unternommener Bemühungen nicht möglich war, die Reiseerlaubnis vor dem Stichtage zu erhalten, und bei denen die Abreise nach dem endlichen Erfolg dieser Bemühungen nur noch das letzte Glied einer ununterbrochenen Kette voraufgegangener Bemühungen gewesen ist (vgl. die Entscheidungen vom 19. September 1960 - BVerwG III C 85.59 - [BVerwGE 11, 121] , vom 23. September 1960 - BVerwG III C 353.58 -, vom 23. September 1960 - BVerwG III C 370.58 - [RLA 1961 S. 585 Mtbl.BAA 1961 S. 60] sowie vom 15. Dezember 1960 - BVerwG III C 324.59 -).
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