Rechtsprechung
| BVerwG, 15.01.1959 - III C 33.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Binnenschiffers auf Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Maßgeblichkeit der Geschäftsniederlassung im Vetreibungsgebiet bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem LAG bei Nichtbestehen eines festen Wohnsitzes - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.11.1956 - XVI A 240.56
- BVerwG, 15.01.1959 - III C 33.57
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.10.1956 - IV C 41.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.01.1959 - III C 33.57
Dies ist übrigens - entgegen der Meinung von Heerwagen in RLA 1957 S. 181 - auch der tragende Gesichtspunkt des Urteils des IV. Senats vom 19. Oktober 1956 - BVerwG IV C 263.55 -. - BVerwG, 19.10.1956 - IV C 263.55
Auszug aus BVerwG, 15.01.1959 - III C 33.57
Dies ist übrigens - entgegen der Meinung von Heerwagen in RLA 1957 S. 181 - auch der tragende Gesichtspunkt des Urteils des IV. Senats vom 19. Oktober 1956 - BVerwG IV C 263.55 -.
- BVerwG, 08.07.1959 - IV C 370.57
Rechtsmittel
Bei dieser Rechtsprechung, die insoweit von Heerwagen (RLA 1957 S. 181) entgegen der ihr vom III. Senat zuteil gewordenen Auslegung richtig erkannt worden ist, will der Senat verbleiben, obwohl der III. Senat in der Sache BVerwG III C 33.57 (Urteil vom 15. Januar 1959) dieser Ansicht nicht folgt und im Bestreben nach einer von formaler Betrachtung losgelösten Auslegung des Begriffs "Geschäftsniederlassung eines Binnenschiffers ohne feste Ortsbindung" eine Geschäftsniederlassung eines verbandsangehörigen Binnenschiffers offenbar bereits in einer Geschäftsstelle des Verbandes sehen will, deren sich der Schiffer mit einer gewissen Stetigkeit bedient.Bei erneuter Entscheidung wird das Verwaltungsgericht auch Gelegenheit haben, die Erkenntnisse in der Sache BVerwG III C 33.57 (Urteil vom 15. Januar 1959) hinsichtlich der Tätigkeit eines Schiffahrtsverbandes zu verwerten.
- BVerwG, 28.10.1965 - III C 175.64
Entstehung eines Ostschadens an Anteilsrechten einer Aktiengesellschaft - Begriff …
Dieses Ergebnis steht in Einklang mit der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die den Begriff der Geschäftsleitung bzw. Geschäftsniederlassung nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt einer Gesellschaft entschieden und auf diese Weise auch für das Lastenausgleichsrecht eine dem § 15 Abs. 1 StAnpG entsprechende Abgrenzung vorgenommen hat (Urteile vom 19. Oktober 1956 - BVerwG IV C 263.55 -[Buchholz BVerwG 427.2, § 8 FG Nr. 21], vom 15. Januar 1959 - BVerwG III C 33.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 32 a] und vom 9. Juni 1961 - BVerwG IV C 207.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 46]). - BVerwG, 12.05.1965 - IV C 173.64
Anspruch auf Kriegslastenausgleich
Daß im Lastenausgleich nicht an der im Einzelfall eingetretenen, oft rein zufälligen Gestaltung zu haften, sondern den wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht seit langem bis in die jüngste Zeit hinein betont, so in den Urteilen BVerwG III C 33.57 vom 15. Januar 1959 (Buchholz BVerwG 427.2, § 8 FG Nr. 32 a), BVerwG III C 308.57 vom 29. September 1959 (BVerwGE 9, 162) und BVerwG IV C 321.58 vom 13. November 1959 (RLA 1960 S. 94), BVerwG IV C 209.60 vom 29. März 1961 (BVerwGE 12, 174), BVerwG IV C 155.60 vom 10. Mai 1961.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".