Rechtsprechung
| BVerwG, 13.01.1961 - III C 33.60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.01.1961 - III C 33.60
- BVerwG, 16.02.1961 - III C 33.60
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Rechtsprechung
| BVerwG, 16.02.1961 - III C 33.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen der Rechtsprechung an eine Verwirklichung der Familienzusammenführung i.S.v. § 230 Abs. 2 Nr. 3 Lastenausgleichsgesetz (LAG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.01.1961 - III C 33.60
- BVerwG, 16.02.1961 - III C 33.60
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1418
- MDR 1961, 533
Wird zitiert von ... (11)
- BVerwG, 28.11.1962 - III C 203.61
Rechtsmittel
Zur Begründung führt die Beteiligte aus, daß die nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - zur Verwirklichung einer Familienzusammenführung erforderliche räumliche Beziehung zwischen dem Aufnehmenden und dem Zuziehenden nicht lediglich durch den Zuzug in das Bundesgebiet hergestellt werde und auch nicht dadurch, daß ein anderer als der aufnehmende Familienangehörige die Aufnahme auf eine unbestimmte Zeit stellvertretend durchführe.Er verweist gleichfalls auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere das Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - (MDR 1961 S. 533), nach der bei ununterbrochener Absicht der Zusammenführung deren sofortige Verwirklichung nicht erforderlich sei und eine räumliche Beziehung zwischen dem Aufnehmenden und dem Zuziehenden auch bei einer größeren Entfernung gegeben sei.
Der erkennende Senat hat nämlich in dem Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - (MDR 1961 S. 533) entschieden, daß die vom Gesetz zur Verwirklichung der Familienzusammenführung im Sinne von § 230 Abs. 2 Nr. 4 LAG erforderliche Betreuung auch bei einer räumlichen Entfernung zwischen dem Aufnehmenden und dem Aufgenommenen ausgeübt werden kann, es sei denn, daß die Entfernung so groß ist, daß sich eine gegenseitige Fühlungnahme nicht durchführen läßt.
- BVerwG, 25.01.1962 - III C 253.60
Rechtsmittel
Fortsetzung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 33.58 - (BVerwGE 10, 183) und vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - (MDR 1961 S. 533).Er nimmt Bezug auf das Urteil des Senats vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 -, in dem ausgesprochen sei, daß zur Verwirklichung der Familienzusammenführung eine räumliche Beziehung zwischen dem Aufnehmenden und dem Zuziehenden hergestellt werden müsse, die eine von beiden beabsichtigte Betreuung und gegebenenfalls wirtschaftliche Unterstützung ermögliche.
- BVerwG, 24.08.1972 - III B 120.71
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
In dem vom Kläger bezeichneten Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - (Buchholz 427.3 § 230 Nr. 46) wird an der bis dahin ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts festgehalten, nach welcher zur Verwirklichung der Familienzusammenführung im Sinne des § 230 Abs. 2 Nr. 4 LAG (früher: § 230 Abs. 2 Nr. 3 LAG) eine räumliche Beziehung zwischen dem Aufnehmenden und dem Zuziehenden hergestellt werden muß, die eine von beiden beabsichtigte Betreuung und gegebenenfalls wirtschaftliche Unterstützung ermöglicht; wann das der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.Daß der Kläger unmittelbar nach seiner Übersiedlung 10 bis 14 Tage bei seiner Schwester Helene B. in B. gewohnt hat, bis seine Möbel aus G. in B. angekommen waren und er eine eigene Wohnung einrichten konnte, sieht das Verwaltungsgericht wiederum in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats nicht als Familienzusammenführung mit seiner Schwester an, weil der Kläger sich bei seiner Übersiedlung nicht von dem Beweggrund habe leiten lassen, mit seiner Schwester eine Familiengemeinschaft zu begründen (Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - a.a.O.).
- BVerwG, 14.03.1963 - II C 73.62
Rechtsmittel
Mit Recht hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 46) ausgeführt, daß diese. - BVerwG, 18.06.1970 - III C 149.69
Auswirkungen der Familienzusammenführung von hilfsbedürftigen Geschädigten zu …
Sie liegt jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung, vor allem in dem von der Revision zitierten Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - (NJW 1961, 1418), ausgeführt hat, auch vor, wenn eine direkte Aufnahme in den Haushalt des Aufnehmenden nicht erfolgt, jedoch eine solche räumliche Beziehung zwischen dem Zuziehenden und dem Aufnehmenden hergestellt wird, daß eine von beiden beabsichtigte Betreuung und gegebenenfalls eine wirtschaftliche Unterstützung ermöglicht wird. - BVerwG, 27.06.1963 - III CB 74.62
Gewährung der Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Erforderlichkeit der …
Insoweit wird die Möglichkeit einer Fernbetreuung des Klägers in Betracht zu ziehen sein (vgl. Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - [MDR 1961 S. 533]). - BVerwG, 04.12.1968 - V C 177.66
Rechtsmittel
Eine Vereinigung der Familie kann nur dann herbeigeführt werden, wenn auch der Aufnehmende den Willen zur Aufnahme und Betreuung hat (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 1957 - BVerwG III C 194.55 - [Buchholz BVerwG 427.4, § 2 WAG Nr. 10] , vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 46] , vom 13. Oktober 1961 - BVerwG IV C 66.60 - [RLA 1962, 236 = ZLA 1962, 72] und vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 33]). - BVerwG, 21.11.1968 - II C 99.65
Begriff der Familienzusammenführung durch Aufnahme in die Familiengemeinschaft - …
Die Möglichkeit zu häufigen Besuchen und telefonischen Unterhaltungen trotz räumlicher Entfernung hat das Bundesverwaltungsgericht auch im Falle einer in einem Altersheim in H... untergebrachten Zugezogenen, deren Kinder in Bad ... wohnten, als ausreichende Betreuung im Sinne einer "Familienzusammenführung" angesehen (Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 -[Buchholz BVerwG 427.2, § 230 LAG Nr. 46]; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. März 1959 - BVerwG V C 267.57 - [DVBl. 1959 S. 435] zu § 1 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes). - BVerwG, 30.05.1963 - III C 129.61
Rechtsmittel
Bei der erneuten Verhandlung wird das Gericht die Frage, ob trotz der räumlichen Entfernung von 80 km noch eine Betreuung der Eltern durch den Sohn möglich war, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu prüfen haben (vgl. insbesondere das Urteil vom 7. Mai 1957 - BVerwG III C 154.55/III C 107.56 - [BVerwGE 5, 48]; ferner Urteil vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - und zuletzt Urteile vom 25. Januar 1962 - BVerwG III C 61.60 - [ZLA 1962 S. 278] sowie BVerwG III C 253.60). - BVerwG, 28.03.1963 - III C 10.62
Frage des Vorliegens einer Aufenthaltsnahme in der Bundesrepublik oder Berlin …
Es genügt, daß dieser Wille ein wesentlicher Beweggrund für den Zuzug war und daß der Vertriebene bei Zwischenaufenthalten innerhalb der Bundesrepublik oder Berlin (West) seinen dahin gehenden Willen bis zur Verwirklichung der Zusammenführung nicht aufgegeben hat (vgl.Urteile vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - [Buchholz, BVerwG, 427.3 § 230 LAG Nr. 33];vom 16. Februar 1961 - BVerwG III C 33.60 - [Buchholz, BVerwG, 427.3 § 230 LAG Nr. 46]). - BVerwG, 13.04.1961 - III C 37.59
Rechtsmittel
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