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| BVerwG, 28.04.1958 - III C 332.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG München, 12.06.1956 - VIII-56.8033
- BVerwG, 28.04.1958 - III C 332.56
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 28.04.1958 - III C 332.56
Dies genügt dem Gesetz (vgl. BVerwGE 1, 222). - BVerwG, 11.07.1957 - III C 6.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.04.1958 - III C 332.56
Auch er fordert, daß die Verrichtungen des täglichen Lebens nicht nur bei Gelegenheit, sondern in aller Regel zu einem wesentlichen Teil von dritten Personen übernommen werden müssen (BVerwG III C 6.56, BVerwGE 5, 204). - BVerwG, 09.12.1955 - IV C 82.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.04.1958 - III C 332.56
Daß es hierzu nicht genügt, wenn die Pflegeperson etwa bloß stundenweise erforderlich ist, ist im Urteil des IV. Senatsvom 9. Dezember 1955 - BVerwG IV C 82.54 - (BVerwGE 3, 35) ausdrücklich ausgesprochen. - BVerwG, 31.03.1955 - IV C 9.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.04.1958 - III C 332.56
Danach ist der Anspruchsvoraussetzung, daß ein alleinstehender Berechtigter infolge körperlicher Gebrechen so hilflos ist, daß er nicht ohne fremde Wartung und Pflege bestehen kann, lediglich dann genügt, wenn seine Hilfsbedürftigkeit sich dahin äußert, daß er ständiger, wenn auch nicht gerade ununterbrochener, aber doch kaum jemals aussetzender Wartung bedarf (Urteil des IV. Senatsvom 31. März 1955 - BVerwG IV C 9.55 -).
- BVerwG, 06.07.1966 - V C 195.65
Anforderungen an die Bewilligung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit wegen …
Bei der Prüfung dieser Frage ist das Verwaltungsgericht zwar zutreffend davon ausgegangen, daß Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 267 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c LAG dann vorliegt, wenn die Verrichtungen des täglichen Lebens nicht nur gelegentlich, sondern in aller Regel zu einem wesentlichen Teil von dritten Personen übernommen werden müssen, ohne deren Wartung und Pflege der Gebrechliche nicht bestehen könnte (vgl. die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 1957 [BVerwGE 5, 204]; ferner die Entscheidungen vom 28. April 1958 - BVerwG III C 332.56 - und vom 17. April 1962 - BVerwG III C 246.60 - [ZLA 1962, 317 = RLA 1962, 348]). - BVerwG, 05.09.1959 - III B 153.59
Rechtsmittel
Ebenso ist vom Bundesverwaltungsgericht schon rechtsgrundsätzlich geklärt worden, wem als pflegebedürftiger Person im Sinne des § 267 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c LAG ein Freibetrag zu gewähren ist (vgl. die Beschlüsse des III. Senatsvom 16. Oktober 1958 - BVerwG III B 109.58 - undvom 28. April 1958 - BVerwG III C 332.56 -).
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