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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.09.1963

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1964 - III C 34.63   

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https://dejure.org/1964,115
BVerwG, 05.11.1964 - III C 34.63 (https://dejure.org/1964,115)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1964 - III C 34.63 (https://dejure.org/1964,115)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1964 - III C 34.63 (https://dejure.org/1964,115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Ersatzeinheitswert eines im Jahre 1940 bereits stillgelegten Betriebes - Begriff des letzten Feststellungszeitpunktes vor der Vertreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FG § 12 Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 8
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.1961 - IV C 92.61

    Voraussetzungen des Bestehens eines Rechtsschutzbedürfnisses bei …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1964 - III C 34.63
    Unter dem letzten Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung ist in § 12 Abs. 2 FG nicht der letzte Hauptfeststellungszeitpunkt, sondern der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den die Finanzbehörde den Einheitswert feststellen durfte und mußte (Abweichung von BVerwG IV C 92.61, Urteil vom 27. Oktober 1961 = BVerwGE 13, 137).

    Die hiervon abweichende Ansicht, die noch in dem Urteil vom 27. Oktober 1961 - BVerwG IV C 92.61 - (BVerwGE 13, 137 = RLA 1962, S. 191 = ZLA 1962 S. 45) zum Ausdruck kommt, hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts nach Änderung des § 11 Abs. 3 der 6. FeststellungsDV durch § 3 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung der Dritten, Fünften, Sechsten, Neunten, Zehnten, Vierzehnten und Fünfzehnten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes vom 23. August 1963 (BGBl. I S. 711 = MtbL. BAA 1963 S. 463) in seinem Urteil vom 18. Dezember 1963 - BVerwG IV C 127.62 - (ZLA 1964, 188 = RLA 1964, 187) nicht mehr aufrechterhalten.

  • BVerwG, 18.12.1963 - IV C 127.62

    Anforderungen an die Feststellung von Vertreibungsschäden - Anforderungen an eine …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1964 - III C 34.63
    Die hiervon abweichende Ansicht, die noch in dem Urteil vom 27. Oktober 1961 - BVerwG IV C 92.61 - (…BVerwGE 13, 137 = RLA 1962, S. 191 = ZLA 1962 S. 45) zum Ausdruck kommt, hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts nach Änderung des § 11 Abs. 3 der 6. FeststellungsDV durch § 3 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung der Dritten, Fünften, Sechsten, Neunten, Zehnten, Vierzehnten und Fünfzehnten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes vom 23. August 1963 (BGBl. I S. 711 = MtbL. BAA 1963 S. 463) in seinem Urteil vom 18. Dezember 1963 - BVerwG IV C 127.62 - (ZLA 1964, 188 = RLA 1964, 187) nicht mehr aufrechterhalten.
  • BVerwG, 26.06.1964 - IV C 107.63

    Verkündung von Rechtsverordnungen - Maßgeblicher Endzeitpunkt eines etwaigen …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1964 - III C 34.63
    Bedenken, die in dem Vorlegungsbeschluß vom 26. Juni 1964 - BVerwG IV C 107.63 - gegen eine wirksame Verkündung der genannten Verordnung vorgebracht sind, schon deswegen nicht in vollem Umfange, weil sich aus dem vermeintlichen Fehler bei der Verkündung der genannten Verordnung in der täglichen Praxis der Ausgleichsbehörden, soweit erkennbar, keine Unzuträglichkeiten ergeben haben.
  • BVerwG, 27.11.1963 - III CB 28.63

    Feststellung des Ersatzeinheitswertes bei Berechnung von Vertreibungsschadens - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1964 - III C 34.63
    Sie läßt in dem hier entschiedenen Falle keine im Wege der Ermittlung der Ersatzeinheitswerte zugrunde gelegt (vgl. auch den Beschluß des erkennenden Senats vom 27. November 1963 - BVerwG III CB 28.63 - [ZLA 1964, 127]).
  • BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63

    Rechtsmittel

    Letzter Feststellungszeitpunkt bei Betrieben, die aus kriegsbedingten Gründen stillgelegt worden sind, ist in der Regel der 31. Dezember des der Stillegung vorangegangenen Jahres (Ergänzung von BVerwGE 20, 8).

    Unter letztem Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung im Sinne des § 12 Abs. 2 FG ist grundsätzlich der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen (Urteile vom 5. November 1964 - BVerwG III C 34.63 - [BVerwGE 20, 8] , vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 72.63 - [BVerwGE 20, 250] , vom 16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 - und vom 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 -).

    Nach alledem bestehen auch keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, daß regelmäßig bei stillgelegten Betrieben als letzter Feststellungszeitpunkt der 31. Dezember des der Stillegung vorhergehenden Jahres angenommen wird, wenn auch das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 20, 8 in einem Einzelfall bei einem, am 1. September 1939 stillgelegten Betrieb die Auffassung vertreten hat, als letzter Feststellungszeitpunkt sei der der Stillegung folgende nächste 1. Januar anzusehen.

  • BVerwG, 16.03.1965 - III C 178.64

    Berechnung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Letzter …

    Unter dem letzten Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung ist der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den nach den maßgebenden Betriebsverhältnissen der Einheitswert hätte festgesetzt werden können (Bestätigung von BVerwG III C 34.63, Urteil vom 5. November 1964).

    Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und in seinem Urteil vom 5. November 1964 - BVerwG III C 34.63 - (ZLA 1965 S. 39) ausgeführt, unter dem letzten Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung sei in § 12 Abs. 2 FG nicht der letzte Hauptfeststellungszeitpunkt, sondern der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den die Finanzbehörde den Einheitswert feststellen durfte und mußte.

    Ob der Zeitpunkt der Stillegung oder Beendigung des verlorenen Betriebes, über den das Urteil keine Feststellungen enthält, in diesem Zusammenhang Bedeutung gewinnen kann, wird zu prüfen sein (vgl. hierzu Urteil vom 5. November 1964 - BVerwG III C 34.63 -).

  • BVerwG, 02.07.1965 - III C 76.64
    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 5. November 1964 - BVerwG III C 34.63 - dargelegt und in seinen Urteilen vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 72.63 - und vom 16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 - bestätigt.

    Sollte sich bei der erneuten Verhandlung ergeben, daß der Kläger seinen Betrieb vor seiner Vertreibung aus kriegsbedingten Gründen stillgelegt hat, so wird das Verwaltungsgericht zu entscheiden haben, ob unter Berücksichtigung von BVerwG III C 34.63 (Urteil vom 5. November 1964) als Feststellungszeitpunkt - abweichend von § 11 Abs. 3 Satz 1 der 6. FeststellungsDV - der Beginn des Kalenderjahres zu gelten hat, in dem der Betrieb stillgelegt worden ist.

  • BVerwG, 06.02.1967 - III B 109.66

    Rechtsmittel

    Es befindet sich vielmehr in Übereinstimmung mit dem in BVerwGE 20, 8 veröffentlichtenUrteil vom 5. November 1964 - BVerwG III C 34.63 -.

    Die Rüge, das Verwaltungsgericht sei entgegen den bisherigen Feststellungen von einem stillgelegten Betrieb ausgegangen, erweist sich nach dem Inhalt der Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils als offenbar unbegründet, denn das Verwaltungsgericht hat unter Hinweis auf das in BVerwGE 20, 8 veröffentlichte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gerade wegen der kriegsbedingten Stilllegung des Betriebes als Bewertungsstichtag den 1. Januar 1945 zugrunde gelegt.

  • BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65

    Antrag auf Feststellung von Vertreibungsschäden - Verknüpfung von beweiskräftigen …

    Dieser Bewertungsstichtag steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 20, 8 [11] und 250 [252]).
  • BVerwG, 17.10.1969 - III C 88.68

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 20, 8 und Urteil vom 17. Dezember 1965 [Buchholz BVerwG 427.2, 1§ 2 FG Nr. 25]) ist bei Betrieben, die aus kriegsbedingten Gründen stillgelegt worden sind, letzter Feststellungszeitpunkt grundsätzlich der 31. Dezember des der Stillegung vorangegangenen Jahres - hier also der 31. Dezember 1940.
  • BVerwG, 11.02.1965 - III C 72.63
    Unter letztem Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung im Sinne des § 12 Abs. 2 FG ist der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen (Bestätigung von BVerwGE 20, 8 ).
  • BVerwG, 11.12.1969 - III C 152.67

    Maßgeblichkeit des Beginns des Kalenderjahres des Schadenseintrittes - …

    Diese Regelung entspricht der einschlägigen gesetzlichen Ermächtigung in den §§ 12 Abs. 2 und 43 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a FG (BVerwGE 20, 8 [11 f.]; 20, 250 [251 f.] und 24, 324 [325]).
  • BVerwG, 02.11.1967 - III C 83.65

    Feststellung von Vertreibungsschäden an Grundvermögen - Abgrenzung der Begriffe …

    Darüber hinaus muß das Verwaltungsgericht aber prüfen, ob für einen späteren Zeitpunkt noch eine Wertfortschreibung in Frage kommt, die zu einer anderen Feststellung des Ersatzeinheitswertes führen würde (vgl. BVerwGE 20, 8; BVerwGE 20, 250; Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG III C 70.65 -).
  • BVerwG, 13.02.1969 - III C 202.67

    Feststellung von Vertreibungsschäden eines Hotels und Café-Restaurants - …

    Letzter Feststellungszeitpunkt bei Betrieben, die wie der der Kläger - aus kriegsbedingten Gründen stillgelegt worden sind, ist in der Regel der 31. Dezember des der Stillegung vorangegangenen Jahres (BVerwGE 20, 8 undUrteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 -).
  • BVerwG, 13.01.1966 - III C 200.64

    Antrag auf Vertreibungsschaden wegen des Verlustes einer Viehgroßhandlung - …

  • BVerwG, 14.05.1969 - III CB 88.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.08.1965 - III C 239.64

    Vertreibungsschaden am Betriebsvermögen - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes …

  • BVerwG, 15.07.1965 - III B 130.64

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 19.09.1967 - III B 112.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.11.1966 - III C 108.64

    Maßgebender Zeitpunkt für die Ermittlung der Betriebsmerkmale - Feststellung des …

  • BVerwG, 10.11.1966 - III C 79.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.10.1968 - III B 31.67
  • BVerwG, 02.04.1965 - III C 217.64

    Begriff des ambulanten Einzelhandels - Rechtsgültigkeit der 6. …

  • BVerwG, 20.10.1966 - III C 47.65

    Ermittlung eines Ersatzeinheitswertes

  • BVerwG, 28.10.1965 - III C 62.63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

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   BVerwG, 03.09.1963 - III C 34.63   

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