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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.04.1967 - III C 34.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,701
BVerwG, 27.04.1967 - III C 34.66 (https://dejure.org/1967,701)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1967 - III C 34.66 (https://dejure.org/1967,701)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1967 - III C 34.66 (https://dejure.org/1967,701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kleingartenland als Wirtschaftsgut des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens i.S.d. Bewertungsgesetzes (BewG) - Ausgleich für den Verlust von Wirtschaftsgebäuden sowie von Gespanngeräten und Handgeräten - Anerkennung von wirtschaftlichem Eigentum bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 8
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.12.1966 - III C 124.65

    Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem Vermögen - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1967 - III C 34.66
    Nach § 229 Abs. 2 LAG geht das wirtschaftliche Eigentum an Wirtschaftsgütern dem formellen Eigentum nur dann vor, wenn im Zeitpunkt des Schadenseintritts die Wirtschaftsgüter bei Anwendung des § 11 des Steueranpassungsgesetzes dem Vermögen einer anderen Person als dem Eigentümer zugerechnet werden sind oder zuzurechnen gewesen wären (Urteil vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 124.65 -).
  • BVerwG, 06.05.1965 - III C 126.64
    Auszug aus BVerwG, 27.04.1967 - III C 34.66
    Er sieht den Pachtgegenstand also nicht als ihm gehörig an; es fehlt ihm mithin der gemäß § 11 Ziff. 4 StAnpG rechtserhebliche Wille, den Pachtgegenstand wie ein Eigentümer, d.h. unter Ausschluß des formellen Eigentümers zu besitzen (Urteil vom 6. Mai 1965 - BVerwG III C 126.64 -).
  • BVerwG, 10.11.1966 - III C 108.64

    Maßgebender Zeitpunkt für die Ermittlung der Betriebsmerkmale - Feststellung des …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1967 - III C 34.66
    Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur in ganz besonders gelagerten Fällen anerkannt werden, wie der Senat in anderem Zusammenhang (Verpachtung eines gewerblichen Betriebes) bereits ausgesprochen hat (Urteil vom 10. November 1966 - BVerwG III C 108.64 -).
  • BFH, 07.03.1957 - IV 511/55 U

    Entstehen von Veräusserungsgewinn bei vorübergehender Verpachtung eines …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1967 - III C 34.66
    Mit diesem Erkenntnis befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzhof, der in sehr vorsichtigen Formulierungen in seinem von dem Beteiligten zitierten Urteil vom 7. März 1957 (BStBl. 1957 III S. 392) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes ausgeführt hat, daß dieser allenfalls bei sehr langfristigen eigentumsähnlichen Pachtverhältnissen - wie etwa bei sich über mehrere Geschlechter erstreckenden Domänenpachtungen - geneigt gewesen sei, wirtschaftliches Eigentum des Pächters anzuerkennen.
  • BFH, 27.04.1956 - III 41/56 S

    Zeitpunkt der steuerrechtlichen Zurechnung eines Betriebes an einen neuen …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1967 - III C 34.66
    Der Pächter besitzt den Pachtgegenstand grundsätzlich nicht als ihm gehörig, sondern in Ausübung seines Pachtrechts und damit in Anerkennung fremden Eigentums (vgl. BFH, Urteile vom 23. Mai 1952 [BStBl. 1952 III S. 190], vom 27. April 1956 [BStBl. 1956 III S. 203] und vom 7. März 1957 [BStBl, 1957 III S. 392]).
  • BFH, 23.05.1952 - III 62/52 U

    Wirtschaftliches Eigentum eines Pächters einer Bauparzelle - Wirtschaftliches …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1967 - III C 34.66
    Der Pächter besitzt den Pachtgegenstand grundsätzlich nicht als ihm gehörig, sondern in Ausübung seines Pachtrechts und damit in Anerkennung fremden Eigentums (vgl. BFH, Urteile vom 23. Mai 1952 [BStBl. 1952 III S. 190], vom 27. April 1956 [BStBl. 1956 III S. 203] und vom 7. März 1957 [BStBl, 1957 III S. 392]).
  • BVerwG, 11.01.1968 - III C 154.66
    Der Pächter hat zwar die tatsächliche Herrschaftsgewalt über die gepachteten Sachen; er leitet seinen Besitz aber von einem Dritten, dem Verpächter, ab und besitzt demgemäß die Sachen nicht als ihm gehörig (Urteile vom 27. April 1967 - BVerwG III C 34.66 - und 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 11.64 -).
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