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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1969 - III C 34.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1197
BVerwG, 13.05.1969 - III C 34.69 (https://dejure.org/1969,1197)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1969 - III C 34.69 (https://dejure.org/1969,1197)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1969 - III C 34.69 (https://dejure.org/1969,1197)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Feststellung eines Vertreibungsschadens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs …

    Das Verschulden des Hilfspersonals des Prozeßbevollmächtigten aber ist weder diesem noch dem Kläger zuzurechnen (Beschluß vom 13. Mai 1969 - BVerwG III C 34.69 -).
  • BVerwG, 05.09.1975 - VI C 113.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Nach dieser Vorschrift ist zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuches binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses ein Sachverhalt vorzutragen, der in jedem Fall ein Verschulden des Rechtsmittelführers oder seines Prozeßbevollmächtigten ausschließt (Beschluß vom 13. Mai 1969 - BVerwG III C 34.69 -).
  • BVerwG, 22.10.1975 - 4 B 154.75

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Er muß - wie es beispielsweise im Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 1975 - BVerwG VI C 113.74 - mit Hinweis auf den Beschluß des III. Senats vom 13. Mai 1969 - BVerwG III C 34.69 - ausgedrückt ist - einen Sachverhalt vortragen, "der in jedem Fall ein Verschulden des Rechtsmittelführers oder seines Prozeßbevollmächtigten ausschließt".
  • BVerwG, 21.07.1969 - IV CB 55.69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

    Es ist kein Sachverhalt vorgetragen worden, der ein Verschulden des in Frage kommenden Beteiligten ausschließt (vgl. Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG VI C 52.67 - und Beschluß vom 13. Mai 1969 - BVerwG III C 34.69 -), auch nicht in dem Sinne, daß der Partei die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen nicht zumutbar war (vgl. Urteile vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 - [DÖV 1965, 350] und vom 16. Februar 1968 - BVerwG IV C 28.65 -).
  • BVerwG, 10.08.1972 - V B 77.71

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Auswirkungen einer …

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, daß ein Sachverhalt vorgetragen wird, der in jedem Falle ein Verschulden des Rechtsmittelführers ausschließt und nicht die Möglichkeit, daß die Frist ohne Verschulden versäumt worden sei, der Aufklärungstätigkeit des Gerichts überläßt (vgl. Beschluß vom 13. Mai 1969 - BVerwG III C 34.69 -).
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