Rechtsprechung
| BVerwG, 16.08.1962 - III C 346.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Schleswig, 24.09.1959 - 7 K 136/58
- BVerwG, 06.07.1961 - III C 346.59
- BVerwG, 16.08.1962 - III C 346.59
- BVerwG, 17.11.1962 - III C 346.59
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.10.1962 - III C 246.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.08.1962 - III C 346.59
Die Zweifel des Landesverwaltungsgerichts an der Gültigkeit des § 16 Abs. 3 (Satz 2) FG sind unbegründet, wie in dem Beschlüsse des erkennenden Senats vom 6. Juli 1961 - BVerwG III C 246.59 - und dem daraufhin ergangenen Beschlüsse des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1962 - BVerwG Gr.Sen. 3.61 - ausgeführt worden ist. - BVerwG, 19.04.1961 - IV C 110.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.08.1962 - III C 346.59
Dort ist auch dargelegt worden, daß die Meinung des Landesverwaltungsgerichts unrichtig ist, § 16 Abs. 3 (Satz 2) FG enthalte eine Ausnahmevorschrift gegenüber den allgemeinen erb- und eigentumsrechtlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts und müsse daher in dem von ihm für richtig gehaltenen Sinne "eng" ausgelegt werden; daß diese Meinung des Landesverwaltungsgerichts dem Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 1961 - BVerwG IV C 110.59 - entspricht, ist unerheblich; denn dem erkennenden Senate ist es auf Grund der genannten Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts gestattet, davon abzuweichen.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.1961 - III C 346.59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Schleswig, 24.09.1959 - 7 K 136/58
- BVerwG, 06.07.1961 - III C 346.59
- BVerwG, 16.08.1962 - III C 346.59
- BVerwG, 17.11.1962 - III C 346.59
Papierfundstellen
- DVBl 1961, 853
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80
Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand
So geht der Hinweis fehl, das Berufungsgericht weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab, nach der für eine Auslegung gegen den Wortlaut einer Vorschrift nur dann Raum sei, wenn klar erkennbar sei, daß dieser den Sinn und Zweck des Gesetzes unrichtig wiedergebe (u.a. Urteil vom 19. April 1972 - BVerwG 6 C 5.70 - [BVerwGE 40, 78 [81]; nicht BVerwGE 1973]; BVerwGE 54, 134 [138]; der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Januar 1961 bzw. 6. Juli 1961 ist an der angeführten Fundstelle DVBl. 1961, 823 nicht abgedruckt; gemeint ist offensichtlich der Beschluß vom 6. Juli 1961 - BVerwG 3 C 346.59 - [DVBl. 1961, 853]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1972 - VI A 19/71 (Vgl. BVerwG, Vorlagebeschl. vom 06.07.1961 - III C 346.59 -, DVBL 1961, 853{{Fussnote|2|BVerwG, 06.07.1961, III C 346.59.
W.F.: DVBl. 1961, 853.}}).
- BVerwG, 01.03.1974 - II B 23.73
Aufgabenstellung des ständigen Vertreters des Leiters einer Berufsschule - …
Auch der Hinweis der Beschwerde auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1961 - BVerwG III C 346.59 - (DVBl. 1961, 853) kann nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO führen.
- BVerwG, 27.02.1964 - III C 145.60
Vertreibungsschäden an Grundvermögen und an Betriebsvermögen - Hinzurechnung …
Wegen der Bedeutung des Wortlautes, insbesondere für das Vertrauen der Rechtsuchenden zum Gesetz und für die Rechtssicherheit, darf aber von ihm nur abgewichen werden, wenn klar erkennbar ist, daß der in ihm zum Ausdruck kommende Gedanke dem Willen des Gesetzes nicht entspricht (vgl. die Entscheidung des Senatsvom 6. Juli 1961 - BVerwG III C 346.59 - [DVBl. 1961 S. 853; ZLA 1961 S. 364; RLA 1962 S. 28]). - BVerwG, 06.08.1982 - 2 B 114.81
Dienstunfähigkeit - Beamter auf Probe - Entlassung - Ruhestand
Abgesehen davon, daß der von der Beschwerde angeführte Vorlagebeschluß des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1961 - BVerwG 3 C 346.59 - (DVBl. 1961, 853) nicht zur Anwendung und Auslegung von Vorschriften des Landesbeamtengesetzes Berlin ergangen ist, legt die Beschwerde nicht dar, daß das Berufungsgericht im vorliegenden Fall seinem Urteil die Rechtsauffassung zugrunde gelegt habe, der Wortlaut des Gesetzes sei nicht die erste und wesentlichste Erkenntnisquelle für dessen Inhalt. - BVerwG, 05.03.1962 - Gr. Sen. 3.61
Hausratentschädigung im Falle des Todes zweier Ehegatten - Anspruch auf …
Siehe auch: BVerwG - 06.07.1961 - AZ: III C 346.59. - BVerwG, 17.04.1974 - VI B 44.73
Rechtsmittel
Auch der Hinweis der Beschwerde auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1961 - BVerwG III C 346.59 - (DVBl. 1961, 853) kann nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO führen. - BVerwG, 17.12.1974 - BVewrG V B 76.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Abweichung von …
In der Beschwerdebegründung wird ausgeführt, das Berufungsurteil weiche in seinem wesentlichen Punkt bezüglich der Frage der Auslegbarkeit von § 3 Abs. 3 Nr. 1 BAFöG von den Grundsätzen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1961 (DVBl. 1961, 853) ab. - BVerwG, 15.08.1974 - VI B 58.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Denn diese Fragen sind, soweit sie hier von Bedeutung sein könnten - insbesondere die Frage der Auslegung nach dem Sinn und Zweck der Regelung bei (scheinbar) eindeutigem Wortlaut -, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl. u.a. Urteil vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17] und Beschluß vom 6. Juli 1961 - BVerwG III C 346.59 - [DVBl. 1961, 853], jeweils mit weiteren Nachweisen).
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| BVerwG, 17.11.1962 - III C 346.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Schleswig, 24.09.1959 - 7 K 136/58
- BVerwG, 06.07.1961 - III C 346.59
- BVerwG, 16.08.1962 - III C 346.59
- BVerwG, 17.11.1962 - III C 346.59
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