Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.1958 - III C 358.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,843
BVerwG, 03.04.1958 - III C 358.56 (https://dejure.org/1958,843)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1958 - III C 358.56 (https://dejure.org/1958,843)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1958 - III C 358.56 (https://dejure.org/1958,843)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 309
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.05.1955 - III C 71.54
    Auszug aus BVerwG, 03.04.1958 - III C 358.56
    Wo aber - bei Ehescheidung oder Getrenntleben von Ehegatten - mit den persönlichen auch die bisherigen wirtschaftlichen Bande zwischen den Ehegatten gelöst werden, jeder seine Vermögensangelegenheiten nunmehr allein, also unabhängig von dem anderen besorgt, soll die Hausratentschädigung nicht "in einen Topf" geworfen werden; hier erscheint es vielmehr erforderlich, bei der Gewährung der Hausratentschädigung eine Aufteilung des bisherigen Gesamtanspruches vorzunehmen (vgl. Urteil des Senatsvom 12. Mai 1955 - BVerwG III C 71.54 - BVerwGE 2, 102 [103]).
  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 373.57

    Rechtsmittel

    § 82 G 131 bietet entgegen der Auffassung der Revision für eine solche Auslegung keine Handhabe (vgl. hierzu BVerwGE 2, 317; 6, 313 [BVerwG 03.04.1958 - III C 358/56]: Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957 - BVerwG VI C 27.56 -, Buchholz BVerwG, 234, § 82 G 131 Nr. 2 = DVBl. 1958 S. 465).
  • BVerwG, 22.01.1962 - IV B 25.61

    Recht des Lastenausgleichs - Lastenausgleich - Hausratentschädigung - …

    Es ist auch weiterhin rechtsgrundsätzlich und klärungsbedürftig, ob bei Verlust gemeinsamen Hausrats der überlebende Ehegatte allein entschädigungsberechtigt ist, wenn die Ehe nach der Schädigung geschieden und der andere geschiedene Ehegatte vor dem 1. April 1952 verstorben ist, oder ob er die Hausratentschädigung mit den Erben des Verstorbenen zu teilen hat, vergl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1958 - BVerwG III C 358.56 -(§§ 16 Abs. 3 des Feststellungsgesetzes in der Fassung vom 14. August 1952 [BGBl. I S. 534], 293 Abs. 2 des Gesetzes über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 [BGBl. I S. 446] - LAG -).
  • BVerwG, 17.04.1962 - III C 214.59

    Rechtsmittel

    Für den Fall, daß die Ehegatten sich getrennt haben oder geschieden wären und einer der Ehegatten nach der Scheidung, aber vor dem 1. April 1952 verstorben ist, findet nach dem Urteil des Senats vom 3. April 1958 - BVerwG III C 358.56 - (BVerwGE 6, 309) § 293 Abs. 2 Satz 4 LAG Anwendung, d.h. es wird entweder geteilt oder der Alleineigentümer bzw. dessen Erben erhalten alles.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht