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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.1960 - III C 358.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,418
BVerwG, 19.09.1960 - III C 358.59 (https://dejure.org/1960,418)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1960 - III C 358.59 (https://dejure.org/1960,418)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1960 - III C 358.59 (https://dejure.org/1960,418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FG § 3; LAG § 12 Abs. 1 Nr. 2 lit. d

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 122
  • WM 1960, 1279
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 44.65
    Zur Frage der Schadensfeststellung bei Verlust von Schadensersatzansprüchen, die im Vertreibungsgebiet entstanden, aber nicht anerkannt oder tituliert waren (Bestätigung von BVerwGE 11, 122).

    Das hat der Senat bereits in BVerwGE 11, 122 entschieden.

  • BVerwG, 07.03.1974 - III C 84.71

    Zulässigkeit einer Klage gegen einen Beschluss des Beschwerdeausschusses - …

    Diese Rechtsprechung betrifft jedoch, wie die Revision auch insoweit zutreffend ausführt, Forderungen, die unabhängig von Vertreibungsmaßnahmen wertlos waren (BVerwGE 11, 122; Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 44.65 - [ZLA 1966, 347]).
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 211.61

    Rechtsmittel

    Materiell habe das Verwaltungsgericht § 12 FG unrichtig, und zwar im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG III C 358.59 ausgelegt.
  • BVerwG, 26.09.1962 - VI C 139.60

    Wiedereröffnung des Verwaltungsrechtsweges durch einen Zweitbescheid - Verjährung …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Verwaltungsbehörde zwar berechtigt aber nicht verpflichtet, fehlerhafte, unanfechtbar gewordene Verwaltungsakte zugunsten des Betroffenen mit Wirkung für die Vergangenheit (ex tunc) zurückzunehmen und durch andere, der materiellen Rechtslage oder den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Verwaltungsakte zu ersetzen (vgl. hierzu BVerwGE 10, 47 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 36/58]; 11, 124 [BVerwG 19.09.1960 - III C 358/59]mit weiteren Nachweisen; Haueisen, JZ 1961 S. 428; DVBl. 1960 S. 913 [914]; NJW 1959 S. 2137 und Zschacke, DVBl. 1962 S. 322).
  • BVerwG, 07.12.1960 - IV C 4.60

    Koppelung der Geltendmachung eines Kriegssachschadens an das Betriebsvermögen - …

    Immerhin sei hierzu bemerkt, daß sich solche Ansprüche wohl als "privatrechtlich geldwerter Anspruch" (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG) einreihen ließen, hat doch die Rechtsprechung (Urteil BVerwG III C 358.59 vom 19. September 1960 - Wertpap.-Mittlg. 1960, 1279 -) z.B. einen unausgeklagten Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall hier eingereiht.
  • BVerwG, 30.06.1964 - III C 181.62

    Nachweis der Zusicherung einer lebenslänglichen Versorgung - Formbedürftigkeit …

    Die im Urteil vom 19. September 1960 - BVerwG III C 358.59 - zum Ausdruck gebrachte Ansicht, es sei für das Bestehen des Anspruchs nicht erforderlich, daß er im Zeitpunkt der Vertreibung bereits förmlich anerkannt oder tituliert war, spricht nicht dagegen.
  • BVerwG, 11.01.1971 - III B 6.69

    Gesamthandsvermögen bei Innengesellschaften - Annahme eines wirtschaftlichen …

    In dem Urteil vom 19. September 1960 - BVerwG III C 358.59 - (BVerwGE 11, 122) ging es um einen anders gelagerten Fall.
  • BVerwG, 27.04.1967 - III C 161.64

    Schadensfeststellung bei Verlust einer in den nach dem ersten Weltkrieg an Polen …

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 19. September 1960 (BVerwGE 11, 122), bestätigt durch Urteil vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 44.65 -, ausgesprochen, daß es bei dem Verlust von Schadensersatzansprüchen, die im Vertreibungsgebiet entstanden waren, nicht erforderlich ist, ob die verlorenen Ansprüche anerkannt oder tituliert waren.
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