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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.07.1961

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1961 - III C 359.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1880
BVerwG, 10.08.1961 - III C 359.59 (https://dejure.org/1961,1880)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1961 - III C 359.59 (https://dejure.org/1961,1880)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1961 - III C 359.59 (https://dejure.org/1961,1880)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.12.1959 - III C 111.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1961 - III C 359.59
    Bestätigung von BVerwG III C 111.58, Urteil vom 10. Dezember 1959.

    Daß das Betriebsvermögen, und zwar auch das einer nur aus einem Gesellschafter bestehenden GmbH, nicht dem oder den Gesellschaftern der GmbH zugerechnet werden kann, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt und ebenso, daß auch die Anerkennung des wirtschaftlichen Eigentums in § 229 Abs. 2 LAG nach seiner Neufassung durch das 8. ÄndG LAG es nicht zuläßt, die oder den Gesellschafter als wirtschaftlichen Eigentümer des Betriebsvermögens der Gesellschaft anzusehen (Urteile vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 285.58 -, vom 10. Dezember 1959 - BVerwG III C 111.58 - und vom 20. Oktober 1960 - BVerwG III C 343.58 - sowie Beschluß vom 18. Juli 1959 - BVerwG IV C 410.57 -).

    In einem ähnlich liegenden Fall hat der Senat in seinem bereits oben genannten Urteil - BVerwG III C 111.58 - ausgeführt: Persönliche Umstände, die sich aus der nationalsozialistischen Verfolgung ergeben hätten, könnten dazu geführt haben, eine GmbH, und zwar auch eine bereits zu Beginn der Verfolgungszeit bestehende, als Treuhänderin des oder der verfolgten Gesellschafter anzusehen.

  • BVerwG, 18.07.1959 - IV C 410.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1961 - III C 359.59
    Daß das Betriebsvermögen, und zwar auch das einer nur aus einem Gesellschafter bestehenden GmbH, nicht dem oder den Gesellschaftern der GmbH zugerechnet werden kann, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt und ebenso, daß auch die Anerkennung des wirtschaftlichen Eigentums in § 229 Abs. 2 LAG nach seiner Neufassung durch das 8. ÄndG LAG es nicht zuläßt, die oder den Gesellschafter als wirtschaftlichen Eigentümer des Betriebsvermögens der Gesellschaft anzusehen (Urteile vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 285.58 -, vom 10. Dezember 1959 - BVerwG III C 111.58 - und vom 20. Oktober 1960 - BVerwG III C 343.58 - sowie Beschluß vom 18. Juli 1959 - BVerwG IV C 410.57 -).
  • BVerwG, 20.10.1960 - III C 343.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1961 - III C 359.59
    Daß das Betriebsvermögen, und zwar auch das einer nur aus einem Gesellschafter bestehenden GmbH, nicht dem oder den Gesellschaftern der GmbH zugerechnet werden kann, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt und ebenso, daß auch die Anerkennung des wirtschaftlichen Eigentums in § 229 Abs. 2 LAG nach seiner Neufassung durch das 8. ÄndG LAG es nicht zuläßt, die oder den Gesellschafter als wirtschaftlichen Eigentümer des Betriebsvermögens der Gesellschaft anzusehen (Urteile vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 285.58 -, vom 10. Dezember 1959 - BVerwG III C 111.58 - und vom 20. Oktober 1960 - BVerwG III C 343.58 - sowie Beschluß vom 18. Juli 1959 - BVerwG IV C 410.57 -).
  • BVerwG, 07.09.1961 - III C 281.58

    Rechtsmittel

    Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG III C 111.58 (Urteil vom 10. Dezember 1959 NJW 1960 S. 645 = MDR 1960 S. 246), BVerwG III C 363.58 (Urteil vom 12. Mai 1960) und BVerwG III C 359.59 (Urteil vom 10. August 1961).

    Aus der Rückerstattung allein lassen sieh daher, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. August 1961 - BVerwG III C 359.59 - ausgesprochen hat, keine Folgerungen hinsichtlich der Person des unmittelbar Geschädigten ziehen.

  • BVerwG, 16.08.2006 - 8 C 16.05

    Berechtigteneigenschaft; Treuhänder; Eigentum, wirtschaftliches; Übergang der …

    Dort war für die Geltendmachung der Kriegssachschäden gemäß § 359 Abs. 2 LAG immer der wirtschaftliche Eigentümer als Anspruchsberechtigter angesehen worden (Urteil vom 10. August 1961 - BVerwG 3 C 359.59 - Buchholz 427.3 § 359 LAG Nr. 14).
  • BVerwG, 04.11.1963 - III B 88.62
    Schließlich kommt es nicht, wie der Kläger meint, darauf an, ob die Gesellschaft praktisch eine Einmann-Gesellschaft gewesen ist; entscheidend ist ihre Rechtsform als GmbH (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 20. Oktober 1960 - BVerwG III C 343.58 - [Mtbl. BAA 1962 S. 265 = ZLA 1961 S. 39 = IFLA 1961 S. 51] und vom 10. August 1961 - BVerwG III C 359.59 - [Buchholz a.a.O. 427.3 § 359 LAG Nr. 14 = Mtbl.
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BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1961 - III C 359.59 (https://dejure.org/1961,2593)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1961 - III C 359.59 (https://dejure.org/1961,2593)
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