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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,296
BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59 (https://dejure.org/1963,296)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1963 - III C 361.59 (https://dejure.org/1963,296)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1963 - III C 361.59 (https://dejure.org/1963,296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG § 63 Abs. 3; VwGO § 144 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 239
  • NJW 1963, 1218
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.06.1959 - IV C 419.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59
    Der vom IV., ebenfalls mit der Bearbeitung von Lastenausgleichssachen befaßten Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 419.57 - (NJW 1959 S. 2084) angedeutete, in seinem Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 61.59 - (RLA 1961 S. 143 = Mtbl. BAA 1961 S. 237) dann uneingeschränkt aufgezeigte Weg einer "fingierten Auflösung des Miteigentumsverhältnisses" erweist sich mindestens in dem hier zu entscheidenden Falle als nicht gangbar.

    In den vom IV. Senat entschiedenen Fällen ging es darum, für einen den Eheleuten gemeinsam entstandenen Schaden (§ 16 Abs. 3 FG, § 293 Abs. 2 Satz 1 LAG) wegen einer nach der Schädigung, aber vor dem 1. April 1952 vollzogenen Trennung oder Scheidung jedem Ehegatten die Hälfte der Hausratentschädigung zu gewähren; in diesen Fällen glaubte der IV. Senat bei der Beantwortung der Frage, ob jedem der Eheleute Mindestmöbel gehört hätten, deren Eigentum bei einer Halbierung der Hausratentschädigung bei jedem Ehegatten vorhanden gewesen sein mußte (vgl. Urteil vom 12. Mai 1955 - BVerwG III C 71.54 - [BVerwGE 2, 102] , Urteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 138.56/C 182.56 -, Beschluß vom 28. August 1958 - BVerwG IV B 113.58 - und Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 419.57 - [NJW 1959 S. 2084]), das Miteigentum der Ehegatten durch die Fiktion seiner Aufteilung berücksichtigen zu müssen.

  • BVerwG, 12.05.1955 - III C 71.54
    Auszug aus BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59
    In den vom IV. Senat entschiedenen Fällen ging es darum, für einen den Eheleuten gemeinsam entstandenen Schaden (§ 16 Abs. 3 FG, § 293 Abs. 2 Satz 1 LAG) wegen einer nach der Schädigung, aber vor dem 1. April 1952 vollzogenen Trennung oder Scheidung jedem Ehegatten die Hälfte der Hausratentschädigung zu gewähren; in diesen Fällen glaubte der IV. Senat bei der Beantwortung der Frage, ob jedem der Eheleute Mindestmöbel gehört hätten, deren Eigentum bei einer Halbierung der Hausratentschädigung bei jedem Ehegatten vorhanden gewesen sein mußte (vgl. Urteil vom 12. Mai 1955 - BVerwG III C 71.54 - [BVerwGE 2, 102] , Urteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 138.56/C 182.56 -, Beschluß vom 28. August 1958 - BVerwG IV B 113.58 - und Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 419.57 - [NJW 1959 S. 2084]), das Miteigentum der Ehegatten durch die Fiktion seiner Aufteilung berücksichtigen zu müssen.
  • BVerwG, 28.08.1958 - IV B 113.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59
    In den vom IV. Senat entschiedenen Fällen ging es darum, für einen den Eheleuten gemeinsam entstandenen Schaden (§ 16 Abs. 3 FG, § 293 Abs. 2 Satz 1 LAG) wegen einer nach der Schädigung, aber vor dem 1. April 1952 vollzogenen Trennung oder Scheidung jedem Ehegatten die Hälfte der Hausratentschädigung zu gewähren; in diesen Fällen glaubte der IV. Senat bei der Beantwortung der Frage, ob jedem der Eheleute Mindestmöbel gehört hätten, deren Eigentum bei einer Halbierung der Hausratentschädigung bei jedem Ehegatten vorhanden gewesen sein mußte (vgl. Urteil vom 12. Mai 1955 - BVerwG III C 71.54 - [BVerwGE 2, 102] , Urteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG III B 138.56/C 182.56 -, Beschluß vom 28. August 1958 - BVerwG IV B 113.58 - und Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 419.57 - [NJW 1959 S. 2084]), das Miteigentum der Ehegatten durch die Fiktion seiner Aufteilung berücksichtigen zu müssen.
  • BVerwG, 05.05.1958 - IV C 175.56

    Umfang des Hausrats im Sinne des Lastenausgleichsrechts (LAG) - Feststellung von …

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59
    Hinsichtlich der Hausrateigenschaft bestehen einmal deswegen Bedenken, weil die Einrichtungen der Leutestuben und des Zimmers der Beschließerin sowie die des Aufenthalts- und Büroraumes möglicherweise nicht den täglichen Lebensbedürfnissen und der Lebenshaltung, sondern ausschließlich dem landwirtschaftlichen Betriebe zu dienen bestimmt waren und daher möglicherweise dem landwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen wären (vgl. Urteile vom 5" Mai 1958 - BVerwG IV C 175.56 und BVerwG IV C 289.56 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.2 zu § 16 FG Nr. 32 a und Nr. 33]).
  • BVerwG, 15.11.1962 - III C 68.61
    Auszug aus BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59
    Liegt ein solches Beteiligungsverhältnis vor, so bestimmt sich der Schaden eines jeden Beteiligten nach seinem Anteil an dem Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Schädigung, und es ist dieser Anteil für die Schadensfeststellung und Entschädigungsleistung maßgebend (vgl. Urteil vom 15. November 1962 - BVerwG III C 68.61 -, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 25.04.1958 - IV C 246.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59
    Daß es hierbei nicht auf die steuerliche Zugehörigkeit zum landwirtschaftlichen Vermögen, sondern auf die wirkliche Zweckbestimmung ankäme, sei ausdrücklich hervorgehoben (vgl. Urteil vom 25. April 1953 - BVerwG IV C 246.56 - [Buchholz, a.a.O., Nr. 32]).
  • BVerwG, 21.12.1960 - IV C 61.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59
    Der vom IV., ebenfalls mit der Bearbeitung von Lastenausgleichssachen befaßten Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 419.57 - (NJW 1959 S. 2084) angedeutete, in seinem Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 61.59 - (RLA 1961 S. 143 = Mtbl. BAA 1961 S. 237) dann uneingeschränkt aufgezeigte Weg einer "fingierten Auflösung des Miteigentumsverhältnisses" erweist sich mindestens in dem hier zu entscheidenden Falle als nicht gangbar.
  • BVerwG, 05.05.1958 - IV C 289.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59
    Hinsichtlich der Hausrateigenschaft bestehen einmal deswegen Bedenken, weil die Einrichtungen der Leutestuben und des Zimmers der Beschließerin sowie die des Aufenthalts- und Büroraumes möglicherweise nicht den täglichen Lebensbedürfnissen und der Lebenshaltung, sondern ausschließlich dem landwirtschaftlichen Betriebe zu dienen bestimmt waren und daher möglicherweise dem landwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen wären (vgl. Urteile vom 5" Mai 1958 - BVerwG IV C 175.56 und BVerwG IV C 289.56 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.2 zu § 16 FG Nr. 32 a und Nr. 33]).
  • BVerwG, 17.12.1959 - III C 312.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59
    Insbesondere wird es der Klärung bedürfen, ob diese Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenstände bereits wirklich einer Zweckbestimmung als Hausrat der einzelnen Kläger zugeführt waren, als sie verlorengingen, obwohl die zu diesem Zeitpunkt im Alter von etwa 14, 10, 8 und 7 Jahren stehenden Kläger im elterlichen Haushalt in Saugen gelebt haben und nach den bisherigen Feststellungen überhaupt nur für kurze Zeit während der Ernte in Wilkomeden gewesen sind (s. dazu Urteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG III C 312.58 - [IFLA 1960 S. 110]).
  • BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90

    Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen - …

    Gleichwohl begegnet die Verwerfung der Revision in einem Urteil keinen Bedenken, wenn - wie hier - in derselben Rechtssache aufgrund einheitlicher mündlicher Verhandlung zugleich über eine weitere Revision zu befinden ist (…Kopp a.a.O., § 144 VwGO Rdnr. 2;… Redeker/v.Oertzen, VwGO, 10. Aufl. 1991, § 144 Rdnr. 2; ebenso zu der § 144 Abs. 1 VwGO entsprechenden Bestimmung des § 63 Abs. 3 BVerwGG BVerwGE 15, 239 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88

    Revisionszulassung, Beschränkung der - auf einen von mehreren Ansprüchen in der …

    Dies kann trotz § 144 Abs. 1 VwGO durch Urteil erfolgen (vgl. BVerwGE 15, 239 ); denn soweit sich die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen gegen die Aufhebung des Zustimmungsbescheids zur außerordentlichen Kündigung vom 7./14. September 1984 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. Dezember 1984 richten, ist ohnehin in der Sache durch Urteil zu entscheiden.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 5 C 22.78

    Kostenfreiheit in behördlichen Verfahren nach dem …

    Dies kann abweichend von § 144 Abs. 1 VwGO, der dafür die Beschluß form vorsieht, auch durch Urteil geschehen, wenn zugleich über eine weitere Revision, wie hier die Revision des Beklagten, durch Urteil zu entscheiden ist (BVerwGE 15, 239).
  • BFH, 14.07.1976 - I R 239/73

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht eines Versicherungsvereins a. G. auf …

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des BVerwG vom 10. Januar 1963 III C 361.59 (BVerwGE 15, 239) bestehen in einem solchen Fall keine Bedenken, auch die Entscheidung über die Unzulässigkeit der Revision im Urteil und nicht durch besonderen Beschluß auszusprechen.
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 16/97 R

    Entscheidungsform - Beschluß - Urteil - Besetzung des Gerichts

    In dieser Form und in dieser Besetzung muß auch über den unzulässigen Teil der Revision entschieden werden, da die höhere Form des Urteils und die volle Besetzung des Senats mit fünf Richtern unter Einschluß der ehrenamtlichen die geringere Form des Beschlusses und die Besetzung des Senats nur mit den Berufsrichtern verdrängen (vgl dazu BFHE 101, 509; BVerwGE 15, 239 f;… Meyer-Ladewig, aaO, § 169 Rz 4).
  • BVerwG, 18.09.1963 - III C 164.60

    Anrechnung von Zahlungen an Entschädigungsrente auf den Anspruch auf …

    Hiermit steht die Rechtsprechung des Senats, nach der keine Schadensfeststellung zur gesamten Hand statthaft ist, nicht im Widerspruch (vgl. Urteil vom 10. Januar 1963 - BVerwG III C 361.59 - und Urteil vom 15. November 1962 - BVerwG III C 68.61 - [BVerwGE 15, 159]).
  • BVerwG, 13.12.1968 - VII C 43.66

    Erhebung einer Ausgleichsabgabe für verarbeitetes Fleisch durch eine Gemeinde - …

    Das hier einschlägige Gebühren- und Ausgleichsabgabenrecht, insbesondere das Gebührengesetz vom 5. Mai 1933 i.d.F. vom 2. November 1941 (RGBl. I S. 683) - GebG - und die Ausgleichsabgabenverordnung vom 18. Dezember 1937 i.d.F. der Verordnung vom 2. November 1941 (RGBl. I S. 683) - AAVO -, ist revisibel (BVerwGE 7, 304; 15, 240 [BVerwG 10.01.1963 - III C 361/59][241 f.]).
  • BVerwG, 13.12.1968 - VII C 36.66

    Begründetheit einer Revision gegen die Heranziehung zu Ausgleichsabgaben - …

    Wenn § 5 Abs. 5 AAVO der bundesrechtlichen (vgl. BVerwGE 7, 304; 15, 240 f. [BVerwG 10.01.1963 - III C 361/59]) Ausgleichsabgabenverordnung auf die landesrechtlichen Vorschriften über die Erhebung von Gemeindeabgaben verweist, so wird § 4 Abs. 2 Satz 2 prKAG dadurch insoweit nicht zu einer bundesrechtlichen Norm.
  • BVerwG, 06.11.1970 - VII C 40.70

    Kapazität eines Schlachthofs

    Der Senat hat das hier anzuwendende Ausgleichsabgabenrecht seit dem Urteil vom 7. November 1958 in ständiger Rechtsprechung für verfassungsmäßig gehalten (BVerwGE 7, 304; 15, 240 [BVerwG 10.01.1963 - III C 361/59]; Urteile vom 13. Dezember 1968 - BVerwG VII C 36.66 und VII C 43.66.
  • BVerwG, 06.11.1970 - VII C 37.68

    Erneuerung eines Schlachthofs durch den Bau eines Mehrzweck-Schlachthauses

    Der Senat hat das hier anzuwendende Ausgleichsabgabenrecht seit dem Urteil vom 7. November 1958 in ständiger Rechtsprechung für verfassungsmäßig gehalten (BVerwGE 7, 304; 15, 240 [BVerwG 10.01.1963 - III C 361/59]; Urteile vom 13. Dezember 1968 - BVerwG VII C 36.66 und BVerwG VII C 43.66 -).
  • BVerwG, 28.04.1971 - VII B 120.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit einer …

  • BVerwG, 06.11.1970 - VII C 39.70

    Ausgleichsabgaben für die Einfuhr von frischem Fleisch - Anspruch auf …

  • BVerwG, 06.11.1970 - VII C 28.70

    Zur jährlichen Festsetzung der Schlachthausgebühren reicht es aus, dass der …

  • BVerwG, 06.11.1970 - VII B 65.69

    Verfassungsmäßigkeit von Ausgleichsabgaben

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