Rechtsprechung
| BVerwG, 05.12.1958 - III ER 407.58, III B 309.58, III C 364.58 |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1958 - III ER 407.58, III B 309.58, III C 364.58 (https://dejure.org/1958,6041)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1958 - III ER 407.58, III B 309.58, III C 364.58 (https://dejure.org/1958,6041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,6041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 26.02.1960 - IV C 217.59
Rechtsmittel
Der gleichfalls mit Lastenausgleichsstreitigkeiten befaßte III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits in seinem Beschluß vom 5. Dezember 1958 (BVerwG III ER 407.58 = B 309.58 = C 364.58) entschieden, daß ein in die Vermögenserklärung nicht aufgenommener Kraftwagen bei der Schadensfeststellung nicht zu berücksichtigen ist. - BVerwG, 14.11.1963 - IV B 99.63
Einheitswertvergleich bei Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen …
Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG III C 364.58; BVerwG IV C 217.59) getroffen, wonach für die Bemessung des Wertes des zerstörten Wirtschaftsgutes stets eine Höchstgrenze durch die Angabe in der Steuererklärung über das Betriebsvermögen gesetzt ist auch dann, wenn der darin angesetzte niedrige Wert auf Abschreibung beruht. - BVerwG, 10.11.1961 - III B 259.60
Feststellung eines Kriegsschadens
Es ist bereits durch die Rechtsprechung beider mit Lastenausgleichssachen befaßter Senate geklärt, daß diese Vorschrift eine Berufung auf die Unrichtigkeit der zum 1. Januar 1940 abgegebenen Vermögenserklärung ausschließt (Beschluß des Senats vom 5. Dezember 1958 - BVerwG III ER 407.58/III B 309.58/III C 364.58 - und Urteile des IV. Senats vom 15. Januar 1960 - BVerwG IV C 303.59 - und vom 26. Februar 1960 - BVerwG IV C 217.59 -). - BVerwG, 26.10.1961 - III C 39.58
Rechtsmittel
Dabei wird, soweit nach § 3 der 8. FeststellungsDV auf Unterlagen des Finanzamtes zurückzugreifen ist, sowohl den vom Kläger gerügten Aufklärungsmängeln nachzugehen, als auch zu berücksichtigen sein, daß Vermögenssteuererklärungen für den letzten Veranlagungszeitraum vor der Schädigung, die sich klar auf den zu vergleichenden Gegenstand beziehen, nach § 22 FG bei der Schadensfeststellung zugrunde zu legen sind, ohne daß der Geschädigte sich auf die Unrichtigkeit dieser Erklärungen berufen kann (vgl. die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1958 - BVerwG III ER 407.58/III B 309.58/III C 364.58 - und Urteile des IV. Senats vom 15. Januar 1960 - BVerwG IV C 303.59 - und vom 26. Februar 1960 - BVerwG IV C 217.59 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.