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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.1959 - III C 368.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1174
BVerwG, 03.09.1959 - III C 368.58 (https://dejure.org/1959,1174)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1959 - III C 368.58 (https://dejure.org/1959,1174)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1959 - III C 368.58 (https://dejure.org/1959,1174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Anzahl und Art der Möbel und des Gesamthausrats i.R.d. Feststellung eines Kriegssachschadens und Gewährung von Hausratsentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.01.1958 - IV C 247.57
    Auszug aus BVerwG, 03.09.1959 - III C 368.58
    dahin, daß dem Mindestmöbelerfordernis auch außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes und des Gebiets von Berlin (West) befindliche Möbel des Bewerbers genügen (Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG IV C 247.57 -),.

    Der Umstand, daß diese Mindestmöbel sich niemals im Bereich des Landes B... oder der Bundesrepublik Deutschland befunden hätten, schließe ihre Berücksichtigung bei der Prüfung des Mindestmöbelerfordernisses nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG IV C 247.57 -) nicht aus.

    Bei dieser Feststellung ist es rechtlich zutreffend von der in Abänderung der früheren Rechtsprechung im Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG IV C 247.57 - niedergelegten, auch vom erkennenden Senat geteilten Rechtsauffassung ausgegangen, daß das Mindestmöbelerfordernis auch erfüllt ist, wenn sich die im Eigentum des Bewerbers befindlichen Mindestmöbel außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes oder des Gebiets von Berlin (West) befunden haben.

  • BVerwG, 15.04.1958 - III C 110.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1959 - III C 368.58
    daß in die Berechnung des Werts des Gesamthausrats der im Zeitpunkt des [letzten] feststellungsfähigen Schadens im Eigentum des Klägers [noch] bestehende, erhaltene Hausrat ohne Rücksicht auf seinen Standort einzubeziehen ist (Urteil vom 15. April 1958 - BVerwG III C 110.56 -).
  • BVerwG, 21.10.1960 - IV C 68.60

    Statthaftigkeit des Auswechselns eines zur Ausschließung führenden Sachverhalts …

    Das ist ständige Rechtsprechung beider Lastenausgleichssenate (zu vgl. Urteil BVerwG III C 368.58 vom 3. September 1959).
  • BVerwG, 27.04.1964 - III C 8.61

    Feststellung eines Hausratverlusts - Berechnung der Hausratschäden - Rüge einer …

    Dem steht nicht entgegen, daß der Senat wiederholt ausgesprochen hat, bei mehrfachen Hausratteilverlusten sei für die Ermittlung des Gesamthausratbestandes im Zeitpunkt der Schädigung der Zeitpunkt des Eintritts des letzten feststellungsfähigen Teilschadens maßgebend (soUrteile vom 22. Oktober 1957 - BVerwG III C 279.56 - [a.a.O.], vom 15. April 1958 - BVerwG III C 110.56 - [Buchholz, a.a.O., Nr. 28 a] undvom 3. September 1959 - BVerwG III C 368.58 - [Buchholz, a.a.O., Nr. 40]).
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