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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.09.1960

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.09.1960 - III C 370.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,278
BVerwG, 23.09.1960 - III C 370.58 (https://dejure.org/1960,278)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1960 - III C 370.58 (https://dejure.org/1960,278)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1960 - III C 370.58 (https://dejure.org/1960,278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einreise in die Bundesrepublik bzw. Berlin (West) nach dem 31. Dezember 1952 - Anforderungen an ein Vorliegen der Stichtagsvoraussetzungen i.F.e. ständigen Aufenthaltnahme in der Bundesrepublik auf Grund eines erst nach dem 31. Dezember 1952 gestellten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.11.1957 - III C 150.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1960 - III C 370.58
    Da der Flüchtlingsausweis der Rechtsbeschwerdeführerin am 19. Juni 1957 ausgestellt ist, die erst mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes vom 27. Juli 1957 (2. ÄndG BVFG) festgelegte Bindung aller Behörden an diese Entscheidung - entgegen einer in einer anderen Sache geäußerten, vom Oberbundesanwalt vorgetragenen - abweichenden - Rechtsansicht des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte - demnach noch nicht galt (vgl. Urteil vom 28. November 1957 - BVerwG III C 150.57 - und Urteil vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 306.56 [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 11 LAG Nr. 15 und Nr. 16] -), würden die Ausgleichsbehörden nicht einmal gehindert gewesen sein, die Vertriebeneneigenschaft der Rechtsbeschwerdeführerin zu prüfen.
  • BVerwG, 24.01.1958 - IV C 306.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1960 - III C 370.58
    Da der Flüchtlingsausweis der Rechtsbeschwerdeführerin am 19. Juni 1957 ausgestellt ist, die erst mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes vom 27. Juli 1957 (2. ÄndG BVFG) festgelegte Bindung aller Behörden an diese Entscheidung - entgegen einer in einer anderen Sache geäußerten, vom Oberbundesanwalt vorgetragenen - abweichenden - Rechtsansicht des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte - demnach noch nicht galt (vgl. Urteil vom 28. November 1957 - BVerwG III C 150.57 - und Urteil vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 306.56 [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 zu § 11 LAG Nr. 15 und Nr. 16] -), würden die Ausgleichsbehörden nicht einmal gehindert gewesen sein, die Vertriebeneneigenschaft der Rechtsbeschwerdeführerin zu prüfen.
  • BVerwG, 22.02.1968 - III C 159.66

    Stichtagsvoraussetzungen für die Feststellung eines Vertreibungsschadens an …

    In diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts solche Gründe keine Verzögerung rechtfertigen, die lediglich die typischen Folgen einer Vertreibung vermeiden sollen (Urteil vom 23. September 1960 - BVerwG III C 370.58 - [RLA 1961, 58]).

    Im übrigen kommt es auch auf die sonstigen in dem vorerwähnten Urteil vom 23. September 1960 a.a.O. dargestellten familiären Umstände an, unter denen der Kläger in Österreich lebte.

  • BVerwG, 06.06.1962 - IV C 220.61

    Rechtsmittel

    Bemühungen zur Erlangung der Reiseurkunden für eine Übersiedlung nach Deutschland müssen auch nach dem Stichtag zielstrebig fortgesetzt worden sein (Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG III C 370.58).

    Beide mit Lastenausgleichsrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts vertreten die Rechtsansicht, daß Bemühungen vor dem Stichtage nicht genügen, daß sie vielmehr auch nachher anhaltend und zielstrebig fortgesetzt werden mußten (vgl. insbesondere Urteil vom 23. September 1960 - BVerwG III C 370.58 - in RLA 61, 58).

  • BVerwG, 19.12.1963 - III C 121.61
    Hat nämlich - wie im Falle des Klägers - ein erst nach dem 31. Dezember 1952 gestellter Antrag eines Vertriebenen, ihm die Einreise in das Gebiet der Bundesrepublik oder nach Berlin (West) zu gewähren, hier zur ständigen Aufenthaltnahme geführt, so sind die Stichtagsvoraussetzungen des § 230 LAG jedenfalls dann erfüllt, wenn dieser - erfolgreiche - Antrag das letzte Glied einer vor dem Stichtag begonnenen und seither nicht freiwillig und endgültig unterbrochenen Kette von Einreisebemühungen gewesen ist (Urteil vom 23. September 1960 - BVerwG III C 370.58 -).

    Das Verstreichenlassen längerer Zeit zwischen dem Erhalt der Reisepapiere und der Ausreise in die Bundesrepublik ist dann unschädlich, wenn es nicht auf ein schuldhaftes Zögern des Geschädigten, den Aufenthalt im Bundesgebiet zu nehmen, zurückzuführen ist (Urteil vom 23. September 1960 - BVerwG III C 370.58 -).

  • BVerwG, 11.12.1964 - IV C 152.64

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Gewährung einer Hausratentschädigung

    Gegen dieses Urteil wendet sich der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds mit der vom III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wegen Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG IV C 254.58, III C 85.59, III C 370.58, IV C 404.57, III C 109.60 und III C 199.60 zur Frage der Anforderungen an die Bemühungen eines Geschädigten zur ständigen Aufenthaltnahme im Sinne von § 230 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 LAG zugelassenen Revision.

    Wenn das Verwaltungsgericht auf Grund seiner tatsächlichen Feststellungen angenommen hat, der Kläger habe sich rechtzeitig um die Aufenthaltnahme bemüht, so ist es dabei von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage, welche Anforderungen an die Bemühungen eines Geschädigten zur ständigen Aufenthaltnahme im Bundesgebiet zu stellen sind, abgewichen (BVerwG III C 85.59, III C 370.58, IV C 404.57, III C 109.60 und III C 199.60).

  • BVerwG, 20.12.1961 - III B 97.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zuerkennung von …

    BVerwG III C 370.58, Urteil vom 23. September 1960 (Mtbl. BAA 1961 S. 60).

    In seinemUrteil vom 23. September 1960 - BVerwG III C 370.58 - (Mtbl. BAA 1961 S. 60 = RLA 1961 S. 58 = IFLA 1961 S. 39 = Fachberater 1961 S. 307) hat der Senat hierzu ausgeführt, daß wirtschaftliche Gründe, insbesondere das Bestreben, den an das Vertriebenenschicksal in der Regel geknüpften Lageraufenthalt zu vermeiden, die Verzögerung der Einreise nicht zu rechtfertigen vermögen.

  • BVerwG, 10.08.1961 - III C 157.60

    Feststellung von Vertreibungsschäden und Gewährung von Hausratentschädigung - …

    Bestätigung von BVerwG III C 85.59 (BVerwGE 11, 121), BVerwG III C 353.58 und BVerwG III C 370.58.

    An der Auffassung, daß nachhaltig und in vernünftiger Weise auf dasselbe Ziel gerichtete Bemühungen als rechtzeitige auch dann anzusehen seien, wenn sie nicht unmittelbar zur Aushändigung der erforderlichen Aus- und Einreiseurkunden geführt haben, hat der Senat dann in seinen beiden Urteilen vom 23. September 1960 - BVerwG III C 353.58 und BVerwG III C 370.58 - festgehalten.

  • BVerwG, 15.01.1962 - III B 168.61

    Rechtsmittel

    Insbesondere hat der beschließende Senat in dieser Hinsicht wiederholt ausgesprochen, daß jede Verzögerung der Einreise, die von dem Bestreben, einen Lageraufenthalt zu vermeiden oder eine Existenzsicherung abzuwarten, geleitet ist, zu Lasten des Vertriebenen geht (vgl.Urteil vom 23. September 1960 - BVerwG III C 370.58 - [Mtbl.

    BAA 1961 S. 60 = RLA 1961 S. 58 = IFLA 1961 S. 39.

  • BVerwG, 25.03.1961 - III B 74.60

    Anerkennung als Heimkehrer nach den Vorschriften des Heimkehrergesetzes - …

    Fortsetzung von BVerwG III C 383.58, BVerwG III C 370.58 und BVerwG II C 147.53.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sowohl im Sinne des Heimkehrergesetzes wie auch im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes verzögerte Aufenthaltnahme im Bundesgebiet nicht mit den Hinweis auf wirtschaftliche Schwierigkeiten, insbesondere mangelnden Arbeitsplatz und mangelnde Unterkunft, entschuldigt werden kann(Urteile vom 20. Januar 1954 - BVerwG II C 147.53 - [MDR 1954 S. 316];vom 17. März 1960 - BVerwG III C 383.58 - [MDR 1960 S. 609 = ZLA 1960 S. 214], vom 23. September 1960 - BVerwG III C 370.58 -).

  • BVerwG, 15.03.1990 - 3 C 28.88

    Antrag auf Feststellung von in Jugoslawien entstandener Vertreibungsschäden - …

    "Unverzüglich" im Sinne der zuletzt genannten Anspruchsvoraussetzung ist die Aufenthaltnahme nur, wenn sie "ohne schuldhaftes Zögern" erfolgte (Urteile vom 23. September 1960 - BVerwG 3 C 370.58 - in Buchholz 427.3 § 230 Nr. 41 (Leitsatz) = Mtbl.
  • BVerwG, 15.03.1990 - 3 C 27.88

    Antrag auf Feststellung von in Jugoslawien entstandener Vertreibungsschäden - …

    "Unverzüglich" im Sinne der zuletzt genannten Anspruchsvoraussetzung ist die Aufenthaltnahme nur, wenn sie "ohne schuldhaftes Zögern" erfolgte (Urteile vom 23. September 1960 - BVerwG 3 C 370.58 - in Buchholz 427.3 § 230 Nr. 41 (Leitsatz) = Mtbl.
  • BVerwG, 21.11.1974 - III C 15.72

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Herabsetzung eines Schadensbetrages …

  • BVerwG, 14.02.1964 - III C 155.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.05.1990 - 3 B 98.89
  • BVerwG, 05.09.1968 - III C 93.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Voraussetzungen für eine Einbürgerung

  • BVerwG, 09.10.1964 - IV C 133.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.07.1963 - III B 202.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.02.1962 - III C 1.61
  • BVerwG, 28.03.1963 - III C 57.61
  • BVerwG, 24.01.1963 - III B 141.60

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 04.07.1961 - III C 186.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.03.1961 - III C 237.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.09.1960 - III C 353.58

    Ununterbrochene Kette von Einreisebemühungen im Falle der Überschreitung eines …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.09.1960 - III C 370.58   

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BVerwG, 13.09.1960 - III C 370.58 (https://dejure.org/1960,6929)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1960 - III C 370.58 (https://dejure.org/1960,6929)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1960 - III C 370.58 (https://dejure.org/1960,6929)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Armenrecht und Beiordnung eines Rechtsanwalts

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