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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.1960 - III C 371.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,763
BVerwG, 17.03.1960 - III C 371.58 (https://dejure.org/1960,763)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1960 - III C 371.58 (https://dejure.org/1960,763)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1960 - III C 371.58 (https://dejure.org/1960,763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarungen zwischen Kontoinhaber und Geldinstitut über die alleinige Befugnis eines Geldinstituts zur Vornahme von Eintragungen in Einlagebücher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Altsparergesetz § 2a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 222
  • MDR 1960, 701
  • WM 1960, 707
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 07.02.1961 - III C 127.57

    Rechtsmittel

    Den Einlagebüchern "entspricht" eine Urkunde dann, wenn sie von dem kontoführenden Kreditinstitut ausgestellt ist, wenn aus ihr der Gläubiger der Einlage hervorgeht und wenn die Eintragungen über Einzahlungen und Auszahlungen nur durch das Geldinstitut vorgenommen werden durften (Urteil vom 17. März 1960 - BVerwG III C 371.58 - [BVerwGE 10, 222]).

    Dies wird das Verwaltungsgericht bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung zu prüfen und dabei zu berücksichtigen haben, daß die alleinige Eintragungsbefugnis des Geldinstituts sowohl auf dessen Geschäftsbedingungen, als auch auf einer besonderen Vereinbarung mit dem Gläubiger beruht haben kann (Urteile vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 259, 58 - und vom 17. März 1960 - BVerwG III C 371.58 -: vgl. auch Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, Anm. 2 c zu § 1 a WAG).

  • BVerwG, 17.02.1961 - IV B 34.59

    Rechtliche Ausgestaltung der Begriffe des Sparguthabens und der ihm …

    Die Antwort auf die Rechtsfragen, die die Entscheidung über den Entschädigungsantrag des Klägers aufwirft, ergibt sich somit unmittelbar aus dem Gesetz und den bereits vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1954 a.a.O., Urteile vom 6. Dezember 1957 - BVerwG IV C 38.55 -, - BVerwG IV C 27.57 -, vom 17. März 1960 - BVerwG III C 371.58 -, vom 5. Mai 1960 - BVerwG IV C 227.59 - und vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 105.59 -).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 68.62

    Entschädigung im Währungsausgleich für ein Depositenkonto - Entschädigung für …

    Voraussetzung für die Anerkennung einer solchen Urkunde wäre, daß diese von dem kontoführenden Kreditinstitut ausgestellt war, daß aus ihr der Gläubiger der Einlage hervorging und daß die Eintragungen nur durch das Kreditinstitut vorgenommen werden durften(Urteil vom 17. März 1960 - BVerwG III C 371.58 - [BVerwGE 10, 222]).
  • BVerwG, 19.04.1961 - IV C 76.59

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile BVerwG III C 259.58 vom 25. Februar 1960, BVerwG III C 371.58 vom 17. März 1960), die Zweckbestimmung des Einlagebuches sei nicht nur nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch nach den jeweiligen Vereinbarungen mit den Kontoinhabern zu prüfen, bezieht sich auf Ansprüche aus § 15 LAG und § 2 a Abs. 1 ASpG, kann aber wegen des erforderlichen Urkundenbeweises nicht auf Ansprüche aus § 1 a Abs. 1 WAG angewendet werden.
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