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| BVerwG, 19.03.1959 - III C 38.58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.08.1957 - XV.A. 263.56
- BVerwG, 19.03.1959 - III C 38.58
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 09.03.1962 - IV C 71.60
Anwendung des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 über die Aufhebung des Erbhofrechtes in …
So hat er das kriegsbedingte Ruhen der Untervermietung bei Beurteilung der Existenzgrundlage für unerheblich angesehen und die kriegsbedingte Unterlassung des Eintritts in eine Kommanditgesellschaft unter Umständen für bedeutungslos erklärt (BVerwG III C 38.58 in RLA 59, 238 und BVerwG III C 40.59 in RLA 60, 55). - BVerwG, 20.11.1961 - IV B 121.60
Versagung des Armenrechts
Ebenso grundsätzlich geklärt ist schon durch dasUrteil vom 19. März 1959 - BVerwG III C 38.58 -, daß ein Beherbergungsbetrieb - wie ihn auch der Kläger nach seinem Vertrag vor der in Köln geplanten Wiedereröffnung bereits hatte - an einen anderen Ort verlegt werden kann, ohne daß damit notwendigerweise die Aufgabe des alten Betriebes und die Neugründung eines von dem alten grundsätzlich zu unterscheidenden Betriebes verbunden wäre.
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