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| BVerwG, 06.11.1961 - III C 38.61, III B 38.61 |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1961 - III C 38.61, III B 38.61 (https://dejure.org/1961,5261)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 05.06.1968 - V C 147.67
Behandlung des Prozessunfähigen im Rahmen der Betreuungsverwaltung - Gewährung …
Eine Auseinandersetzung mit den Urteilen des III. Senats vom 6. November 1961 - BVerwG III C 38.61 - (Buchholz BVerwG 310, § 62 VwGO Nr. 1) und vom 20. Oktober 1962 - BVerwG III C 181.61 - (Buchholz BVerwG 310, § 86 VwGO Nr. 13) ist nicht notwendig, da im vorliegenden Falle - anders als in den erwähnten Fällen - die Klage bereits von der Vorinstanz als unzulässig abgewiesen worden ist. - BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61
Verfahren bei Prozeßunfähigkeit des Klägers durch Geisteskrankheit
Wie der III. Senat mit den Urteilen vom 6. November 1961 - BVerwG III C 38.61 - (Buchholz BVerwG 310, § 62 VwGO Nr. 1) und vom 20. Oktober 1962 - BVerwG III C 181.61 - (Buchholz BVerwG 310, § 86 VwGO Nr. 13) überzeugend dargelegt hat, muß das Gericht in Fällen dieser Art für die Bestellung und Einschaltung eines gesetzlichen Vertreters sorgen.
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