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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.10.1974

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.1972 - III C 38.72   

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https://dejure.org/1972,7960
BVerwG, 23.08.1972 - III C 38.72 (https://dejure.org/1972,7960)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1972 - III C 38.72 (https://dejure.org/1972,7960)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1972 - III C 38.72 (https://dejure.org/1972,7960)
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   BVerwG, 21.10.1974 - III C 38.72   

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https://dejure.org/1974,2135
BVerwG, 21.10.1974 - III C 38.72 (https://dejure.org/1974,2135)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1974 - III C 38.72 (https://dejure.org/1974,2135)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1974 - III C 38.72 (https://dejure.org/1974,2135)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlags ohne Zustimung des Beklagten

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.08.1972 - III C 123.70

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Fehlen einer ausdrücklichen …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1974 - III C 38.72
    Denn der Beklagte ist nach seiner verfahrensrechtlichen Stellung, die er im lastenausgleichsrechtlichen Revisionsverfahren hat, nicht "Subjekt des Verfahrens"; deshalb kommt ihm nicht das Recht zu, auf den Verlauf und die Beendigung des Revisionsverfahrens maßgeblichen Einfluß zu nehmen (Beschluß vom 25. August 1972 - BVerwG III C 123.70 - [Buchholz 427.3 § 339 Nr. 162 = ZLA 1973, 13] mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung den § 160 VwGO über seinen Wortlaut hinaus auch dann angewendet, wenn der Rechtsstreit nicht durch einen gerichtlichen Vergleich, sondern - nach Vorschlag des Gerichts - auf Grund eines außergerichtlichen Vergleichs seine Erledigung gefunden hat (vgl. den Beschluß vom 25. August 1972 - BVerwG III C 123.70 -, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 18.05.1976 - III C 62.73

    Einstellung des Verfahrens nach Erledigungserklärung - Fehlen der …

    Danach erscheint es angemessen, die Kosten zwischen dem Kläger und der Beklagten als den Hauptbeteiligten (anders als in Verfahren, in denen der Beteiligte auch Revisionskläger ist, vgl. Beschluß vom 21. Oktober 1974 - BVerwG III C 38.72 - und Beschluß vom 3. November 1975 - BVerwG III C 63.72 -) zu teilen, wie im Beschlußtenor geschehen.
  • BVerwG, 03.11.1975 - III C 63.72

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …

    Bei der hiernach insoweit verbleibenden Unsicherheit, wie ohne übereinstimmende Erledigungserklärungen das Verfahren ausgegangen wäre, erscheint es billig, die Kosten zwischen der Klägerin und der Beklagten als den Hauptbeteiligten (anders in Verfahren, in denen der Beteiligte Revisionskläger ist, vgl. Beschluß vom 21. Oktober 1974 - BVerwG III C 38.72 -)wie geschehen zu teilen.
  • BVerwG, 19.07.1978 - III CB 9.74
    Es entspricht hier billigem Ermessen, die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu teilen, weil der Beteiligte weder Kläger noch Revisionskläger gewesen ist (vgl.Beschluß vom 21. Oktober 1974 - BVerwG 3 C 38.72 - undBeschluß vom 3. November 1975 - BVerwG 3 C 63.72 -).
  • BVerwG, 08.01.1975 - 3 C 88.12

    Beendigung des Verfahrens durch Erledigungserklärung aufgrund eines …

    Sie waren deshalb (anders als in Verfahren, in denen der Beteiligte Revisionskläger ist, [vgl. Beschluß vom 21. Oktober 1974 - BVerwG III C 38.72 -]) zwischen dem Kläger und dem Beklagten als den Hauptbeteiligten hälftig zu teilen.
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