Rechtsprechung
| BVerwG, 26.06.1958 - III C 382.56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Hannover, 28.09.1956 - AH II 270/55
- BVerwG, 27.05.1958 - III C 382.56
- BVerwG, 26.06.1958 - III C 382.56
Papierfundstellen
- NJW 1958, 1986
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1958 - III C 382.56
Ihr Ziel, daß das angefochtene Urteil aufgehoben und nach dem Klagantrag erkannt oder die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen werde, ergibt sich hier schon aus der Tatsache der Revisionseinlegung (BVerwGE 1, 222).
- BVerwG, 28.01.1960 - III C 157.58
Rechtsmittel
Die vorstehenden Gedankengänge decken sich bezüglich des "Führens" des Haushalts in etwa mit den Ausführungen im Beschluß vom 12. Oktober 1959 - BVerwG IV B 13.59 -, ferner mit den Darlegungen in den Entscheidungen des Senats vom 18. Dezember 1958 - BVerwG III C 2.57 - (BVerwGE 7, 366 ), vom 5. März 1959 - BVerwG III C 276.57 - und vom 26. Juni 1958 - BVerwG III C 382.56 -. - BVerwG, 17.04.1962 - III C 246.60
Rechtsmittel
Aus dem Beschluß des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, den das Verwaltungsgericht wiederholt zur Stützung seiner Rechtsansicht glaubt heranziehen zu können (BVerwG IV B 135.58 - [ZLA 1958 S. 348 und S. 381]), läßt sich eine abweichende Auffassung nicht entnehmen. - BVerwG, 29.06.1960 - IV C 133.59
Rechtsmittel
Insoweit ist, wie in dem auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteil des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1958 - BVerwG III C 382.56 (RLA 1958, 319) - ausführlich dargelegt ist, eine Vertretung möglich. - BVerwG, 05.03.1959 - III C 276.57
Rechtsmittel
Das ist hier der Fall; denn hier hatte die eigene Haushaltsführung, wenn auch in der Person des später gefallenen Bruders des Klägers, schon vor dem Kriege bestanden, die Einberufung des Bruders zur Wehrmacht hatte sie zum Ruhen gebracht, und alsdann war der Kläger nach der nicht angefochtenen tatsächlichen Feststellung des Verwaltungsgerichts in die persönlichen Verhältnisse des gefallenen Bruders eingetreten und damit an dessen Stelle Träger der nur kriegsbedingt ruhenden Haushaltsführung geworden (vgl. auch das Urteil des Senatsvom 26. Juni 1958 - BVerwG III C 382.56 - [NJW 1958 S. 1986; RLA 1958 S. 319]).
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| BVerwG, 27.05.1958 - III C 382.56 |
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- LVG Hannover, 28.09.1956 - AH II 270/55
- BVerwG, 27.05.1958 - III C 382.56
- BVerwG, 26.06.1958 - III C 382.56
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