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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 14.01.1960 | BVerwG, 21.04.1959

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1960 - III C 388.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,271
BVerwG, 11.02.1960 - III C 388.58 (https://dejure.org/1960,271)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1960 - III C 388.58 (https://dejure.org/1960,271)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1960 - III C 388.58 (https://dejure.org/1960,271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Betriebsidentität beim Einheitswertvergleich durch die Verhältnisse der Einzelfälle und ihre Würdigung durch die Tatsacheninstanzen - Ausgleich von Kriegssachschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.02.1959 - IV C 88.58
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - III C 388.58
    Dieses hat zunächst der IV. Senat in seiner Entscheidung vom 27. Februar 1959 - BVerwG IV C 88.58 - (BVerwGE 8, 185 [BVerwG 27.02.1959 - IV C 88/58]) mit eingehender Begründung entschieden.
  • BVerwG, 09.07.1959 - III C 222.57

    Grundsätze zur Schadensfeststellung an Betriebsvermögen hinsichtlich der Frage …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1960 - III C 388.58
    Ihm ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9. Juli 1959 - BVerwG III C 222.57 - (ZLA 1960 S. 25) gefolgt.
  • BVerwG, 11.02.1960 - III C 352.58

    Identität eines einzelnen Betriebes als Voraussetzung für den vorgeschriebenen …

    Fortsetzung von BVerwG IV C 228.57, BVerwG III C 222.57 wie BVerwG III C 388.58 (11. Februar 1960) Verhältnisse des Einzelfalles.

    1960 in der Sache BVerwG III C 388.58 ausgeführt hat, kommt es für die Frage, ob die Tatsacheninstanz eine Sachgleichheit von Betrieben zu Recht oder zu Unrecht angenommen habe, darauf an, ob das Ergebnis in einwandfreier Würdigung der gegebenen Umstände gewonnen wurde.

    Das schließt nicht aus, daß trotzdem ein Betrieb bestanden hat, ebenso wie umgekehrt die Auszahlung von Entschädigung nach der Kriegssachschädenverordnung nicht unbedingt die Portführung des Betriebes bedeutet, wie der erkennende Senat in der Sache BVerwG III C 388.58 ausgeführt hat.

  • BVerwG, 17.11.1960 - III C 338.58

    Rechtsmittel

    Bestätigung von BVerwGE 8, 185, BVerwG III C 222.57, BVerwG III C 388.58.

    In dem Urteil vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 388.58 - hat der Senat dargelegt, daß die Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalles durch die Tatsacheninstanz nur dann zu Bedenken Anlaß gibt, wenn einem der in Frage kommenden Merkmale fälschlicherweise eine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen sei.

  • BVerwG, 10.06.1965 - III C 116.64

    Einheitswert vom Nachfeststellungszeitpunkt als Anfangsvergleichswert bei …

    Die Vornahme eines Einheitswertvergleichs setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Sachgleichheit der an den Vergleichszeitpunkten bestehenden Betriebe voraus (vgl.Urteile vom 27. Februar 1959 - BVerwG IV C 88.58 - [BVerwGE 8, 185], vom 9. Juli 1959 - BVerwG III C 222.57 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG Nr. 13], vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 388.58 - [ZLA 1960 S. 169], vom 17. November 1960 - BVerwG III C 338.58 - [ZLA 1961 S. 74], vom 17. April 1962 - BVerwG III C 142.60 - [RLA 1962 S. 267], vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 45.61 -, vom 14. Februar 1963 - BVerwG III C 95.60 - [ZLA 1963 S. 188] undvom 30. Mai 1963 - BVerwG III C 160.61 - [ZLA 1964 S. 26]).

    Im übrigen hat der Senat gerade in dem von dem Kläger zur Begründung seines Rechtsmittels erwähntenUrteil vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 388.58 - entschieden, daß die hiermit zusammenhängenden Fragen weitgehend auf den Verhältnissen des Einzelfalles beruhen und deswegen von den Tatsachengerichten festzustellen sind.

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   BVerwG, 14.01.1960 - III C 388.58   

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BVerwG, 14.01.1960 - III C 388.58 (https://dejure.org/1960,5715)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1960 - III C 388.58 (https://dejure.org/1960,5715)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1960 - III C 388.58 (https://dejure.org/1960,5715)
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   BVerwG, 21.04.1959 - III C 388.58   

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BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1959 - III C 388.58 (https://dejure.org/1959,5915)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1959 - III C 388.58 (https://dejure.org/1959,5915)
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  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Anwaltspflicht und Bewilligung von Armenrecht sowie Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Revisionsverfahren

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