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| BVerwG, 26.10.1961 - III C 39.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Oldenburg, 16.12.1957 - A 87/57
- BVerwG, 26.10.1961 - III C 39.58
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.11.1957 - IV C 300.55
Auszug aus BVerwG, 26.10.1961 - III C 39.58
Dies hat der IV., ebenfalls mit der Bearbeitung von Lastenausgleichssachen befaßte Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinem Urteil vom 8. November 1957 - BVerwG IV C 300.55 - (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.2 zu § 13 FG Nr. 3) ausdrücklich ausgesprochen und der erkennende Senat ist dieser Rechtsprechung, die keinerlei Widerspruch gefunden hat, seither ständig gefolgt. - BVerwG, 12.01.1961 - III C 187.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.10.1961 - III C 39.58
Das hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Januar 1961 - BVerwG III C 187.59 - (BVerwGE 11, 324 [BVerwG 12.01.1961 - III C 187/59]) bereits ausgesprochen. - BVerwG, 26.02.1960 - IV C 217.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.10.1961 - III C 39.58
Dabei wird, soweit nach § 3 der 8. FeststellungsDV auf Unterlagen des Finanzamtes zurückzugreifen ist, sowohl den vom Kläger gerügten Aufklärungsmängeln nachzugehen, als auch zu berücksichtigen sein, daß Vermögenssteuererklärungen für den letzten Veranlagungszeitraum vor der Schädigung, die sich klar auf den zu vergleichenden Gegenstand beziehen, nach § 22 FG bei der Schadensfeststellung zugrunde zu legen sind, ohne daß der Geschädigte sich auf die Unrichtigkeit dieser Erklärungen berufen kann (vgl. die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1958 - BVerwG III ER 407.58/III B 309.58/III C 364.58 - und Urteile des IV. Senats vom 15. Januar 1960 - BVerwG IV C 303.59 - und vom 26. Februar 1960 - BVerwG IV C 217.59 -). - BVerwG, 15.01.1960 - IV C 303.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.10.1961 - III C 39.58
Dabei wird, soweit nach § 3 der 8. FeststellungsDV auf Unterlagen des Finanzamtes zurückzugreifen ist, sowohl den vom Kläger gerügten Aufklärungsmängeln nachzugehen, als auch zu berücksichtigen sein, daß Vermögenssteuererklärungen für den letzten Veranlagungszeitraum vor der Schädigung, die sich klar auf den zu vergleichenden Gegenstand beziehen, nach § 22 FG bei der Schadensfeststellung zugrunde zu legen sind, ohne daß der Geschädigte sich auf die Unrichtigkeit dieser Erklärungen berufen kann (vgl. die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1958 - BVerwG III ER 407.58/III B 309.58/III C 364.58 - und Urteile des IV. Senats vom 15. Januar 1960 - BVerwG IV C 303.59 - und vom 26. Februar 1960 - BVerwG IV C 217.59 -). - BVerwG, 05.12.1958 - III ER 407.58
Auszug aus BVerwG, 26.10.1961 - III C 39.58
Dabei wird, soweit nach § 3 der 8. FeststellungsDV auf Unterlagen des Finanzamtes zurückzugreifen ist, sowohl den vom Kläger gerügten Aufklärungsmängeln nachzugehen, als auch zu berücksichtigen sein, daß Vermögenssteuererklärungen für den letzten Veranlagungszeitraum vor der Schädigung, die sich klar auf den zu vergleichenden Gegenstand beziehen, nach § 22 FG bei der Schadensfeststellung zugrunde zu legen sind, ohne daß der Geschädigte sich auf die Unrichtigkeit dieser Erklärungen berufen kann (vgl. die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1958 - BVerwG III ER 407.58/III B 309.58/III C 364.58 - und Urteile des IV. Senats vom 15. Januar 1960 - BVerwG IV C 303.59 - und vom 26. Februar 1960 - BVerwG IV C 217.59 -).
- BVerwG, 18.12.1969 - III C 90.68
Abgrenzung eines freien Berufs i.S.d. § 55 Abs. 1 Bewertungsgesetz (BewG) von dem …
Daß auch, wenn die Ausübung eines freien Berufes in Rede steht, die Sachgleichheit gegeben sein muß, wenn die Voraussetzungen des § 13 Abs. 4 FG vorliegen sollen, hat der Senat bereits entschieden (BVerwGE 11, 324; Urteil vom 26. Oktober 1961 - BVerwG III C 39.58 - [ZLA 1963, 56]).
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