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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1959 - III C 40.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1338
BVerwG, 30.09.1959 - III C 40.59 (https://dejure.org/1959,1338)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1959 - III C 40.59 (https://dejure.org/1959,1338)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1959 - III C 40.59 (https://dejure.org/1959,1338)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 27.10.1961 - IV C 83.61

    Feststellungsfähige Schäden im Rahmen des Kriegslastenausgleichs - Auswirkungen …

    Dagegen kann es genügen, wenn der Geschädigte mit dem Arbeitgeber rechtlich bindende Einzelabmachungen über den Eintritt in eine kriegsbedingt stillgelegte berufliche Existenz abgeschlossen und - wenn auch nur in kriegsbedingter Einschränkung - diese Berufsausübung im Zeitpunkt des Schadenseintritts aufgenommen hatte (vgl. BVerwG III C 40.59).

    Wenn sie bis zur Vertreibung [und damit bis zum Schadenseintritt] nicht [tatsächlich] Organisationsleiterin nach dem Tode ihres Mannes geworden sei, beruhe dies auf kriegsbedingten Gründen und schließe eine Schadensfeststellung nicht aus (Hinweis auf Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG III C 40.59 -).

    Unter diesen Umständen wäre aber nach den Richtlinien des vom angefochtenen Urteil ausdrücklich in Bezug genommenen Urteils des III. Senats vom 30. September 1959 - BVerwG III C 40.59 -, dem sich der erkennende Senat anschließt, möglicherweise die Herstellung so aktiver Beziehungen zu dem früher vom Ehemann ausgeübten Beruf zu folgern, als nach den gegebenen Umständen überhaupt möglich war.

  • BVerwG, 09.03.1962 - IV C 71.60

    Anwendung des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 über die Aufhebung des Erbhofrechtes in …

    So hat er das kriegsbedingte Ruhen der Untervermietung bei Beurteilung der Existenzgrundlage für unerheblich angesehen und die kriegsbedingte Unterlassung des Eintritts in eine Kommanditgesellschaft unter Umständen für bedeutungslos erklärt (BVerwG III C 38.58 in RLA 59, 238 und BVerwG III C 40.59 in RLA 60, 55).
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