Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.1959 - III C 40.59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Aachen, 20.11.1958 - 2 KL 47/58
- BVerwG, 30.09.1959 - III C 40.59
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 27.10.1961 - IV C 83.61
Feststellungsfähige Schäden im Rahmen des Kriegslastenausgleichs - Auswirkungen …
Dagegen kann es genügen, wenn der Geschädigte mit dem Arbeitgeber rechtlich bindende Einzelabmachungen über den Eintritt in eine kriegsbedingt stillgelegte berufliche Existenz abgeschlossen und - wenn auch nur in kriegsbedingter Einschränkung - diese Berufsausübung im Zeitpunkt des Schadenseintritts aufgenommen hatte (vgl. BVerwG III C 40.59).Wenn sie bis zur Vertreibung [und damit bis zum Schadenseintritt] nicht [tatsächlich] Organisationsleiterin nach dem Tode ihres Mannes geworden sei, beruhe dies auf kriegsbedingten Gründen und schließe eine Schadensfeststellung nicht aus (Hinweis auf Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG III C 40.59 -).
Unter diesen Umständen wäre aber nach den Richtlinien des vom angefochtenen Urteil ausdrücklich in Bezug genommenen Urteils des III. Senats vom 30. September 1959 - BVerwG III C 40.59 -, dem sich der erkennende Senat anschließt, möglicherweise die Herstellung so aktiver Beziehungen zu dem früher vom Ehemann ausgeübten Beruf zu folgern, als nach den gegebenen Umständen überhaupt möglich war.
- BVerwG, 09.03.1962 - IV C 71.60
Anwendung des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 über die Aufhebung des Erbhofrechtes in …
So hat er das kriegsbedingte Ruhen der Untervermietung bei Beurteilung der Existenzgrundlage für unerheblich angesehen und die kriegsbedingte Unterlassung des Eintritts in eine Kommanditgesellschaft unter Umständen für bedeutungslos erklärt (BVerwG III C 38.58 in RLA 59, 238 und BVerwG III C 40.59 in RLA 60, 55).
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