Rechtsprechung
| BVerwG, 18.10.1962 - III C 46.61 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,7055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Berlin, 19.03.1959 - XIX A 67.58
- BVerwG, 04.01.1961 - III B 126.59
- BVerwG, 18.10.1962 - III C 46.61
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.12.1959 - IV C 199.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1962 - III C 46.61
In diesen beiden Fällen ist der Schaden von den Ausgleichsämtern selbständig zu ermitteln, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in der Entscheidung vom 16. Dezember 1959 - BVerwG IV C 199.59 - ausgesprochen hat.
- BVerwG, 31.01.1980 - 3 C 18.79
Bindung der Ausgleichsbehörde an eine im Verfahren der Finanzbehörden früher …
Wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu insbesondere Urteile vom 16. Dezember 1959 - BVerwG 4 C 199.59 - [Buchholz 427.2 § 13 Nr. 21], vom 12. Oktober 1962 - BVerwG 4 C 76.61 - [ZLA 1963, 171], vom 18. Oktober 1962 - BVerwG 3 C 46.61 - [ZLA 1963, 107] und vom 24. März 1964 - BVerwG 3 C 107.62 - [Buchholz 427.2 § 33 Nr. 1]) zutreffend ausgeführt hat, soll durch die vorgenannten Vorschriften eine unterschiedliche Schadensberechnung auf der Abgabenseite einerseits und auf der Leistungsseite andererseits verhindert werden.Auch in Höhe eines solchen Teilbetrages ist dann eine Bindungswirkung zu verneinen (vgl. hierzu Urteil vom 18. Oktober 1962 - BVerwG 3 C 46.61 - [a.a.O.]), und zwar gleichgültig, wie sich dies im Einzelfall für den Geschädigten auswirkt.
- BVerwG, 24.03.1964 - III C 107.62
Feststellung eines Kriegssachschadens
Sie ist es dann nicht, wenn der Schaden so gering ist, daß er auf die Höhe der Vermögensabgabe nicht einwirkt oder so hoch ist, daß es einer genauen Schadensfeststellung nicht mehr bedurfte, weil auch bei einem niedrigeren Schaden bereits der Höchstbetrag für die Minderung der Vermögensabgabe erreicht war (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1962 - BVerwG III C 46.61 - [ZLA 1963, 107 = RLA 1963, 231] und die Urteile des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1959 - BVerwG IV C 199.59 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG Nr. 21 = MDR 1960, 431], vom 12. Oktober 1962 - BVerwG IV C 76.61 - [ZLA 1963, 171 = IFLA 1963, 142 = RLA 1964, 60] und vom 18. Februar 1964 - BVerwG IV C 115.62 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.