Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.1967 - III C 46.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Betriebsidentität im Rahmen des Einheitswertvergleichs - Bedeutsamkeit der örtlichen Entfernung zwischen zwei Betriebsstätten
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.01.1965 - XVI A 140.64
- BVerwG, 06.07.1967 - III C 46.65
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.02.1959 - IV C 88.58
Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - III C 46.65
Von den in Nr. 39 des FG-Sammelrundschreibens des Präsidenten des Bundesausgleichsamts und in BVerwGE 8, 185 angeführten Vergleichsmerkmalen: dem Geschäftszweig, den Betriebsräumen, den Betriebsgeräten, den Warenvorräten, dem Personal, dem Lieferer- und Kundenkreis, hat zwar das Merkmal Geschäftszweig größeres Gewicht als die übrigen Merkmale. - BVerwG, 09.07.1959 - III C 222.57
Grundsätze zur Schadensfeststellung an Betriebsvermögen hinsichtlich der Frage …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - III C 46.65
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, die durch die Urteile vom 9. Juli 1959 - BVerwG III C 222.57 - (ZLA 1960, 25) und vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 388.58 - (ZLA 1960, 169 = Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG Nr. 24) eingeleitet wurde, kommt es bei der Frage der Betriebsidentität im Rahmen des Einheitswertvergleiches auf die Verhältnisse des Einzelfalles und ihre Würdigung - durch die Tatsacheninstanzen an, ohne daß bestimmte Merkmale von ausschlaggebender Bedeutung sind. - BVerwG, 11.02.1960 - III C 388.58
Bestimmung der Betriebsidentität beim Einheitswertvergleich durch die …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - III C 46.65
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, die durch die Urteile vom 9. Juli 1959 - BVerwG III C 222.57 - (ZLA 1960, 25) und vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 388.58 - (ZLA 1960, 169 = Buchholz BVerwG 427.2, § 13 FG Nr. 24) eingeleitet wurde, kommt es bei der Frage der Betriebsidentität im Rahmen des Einheitswertvergleiches auf die Verhältnisse des Einzelfalles und ihre Würdigung - durch die Tatsacheninstanzen an, ohne daß bestimmte Merkmale von ausschlaggebender Bedeutung sind.
- BVerwG, 17.11.1960 - III C 338.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - III C 46.65
Der Senat hat dementsprechend in einem ähnlich liegenden, einen Kohlenhandel in Berlin betreffenden Fall das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben, in dem die Gleichheit des Geschäftszweiges zu einer Bejahung der Betriebsidentität geführt hatte, ohne daß den anderen Vergleichsmerkmalen die erforderliche Beachtung geschenkt worden war (Urteil vom 17. November 1960 - BVerwG III C 31.59 - [ZLA 1961, 235]; vgl. auch BVerwG III C 338.58 [ZLA 1961, 74]). - BVerwG, 17.11.1960 - III C 31.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - III C 46.65
Der Senat hat dementsprechend in einem ähnlich liegenden, einen Kohlenhandel in Berlin betreffenden Fall das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben, in dem die Gleichheit des Geschäftszweiges zu einer Bejahung der Betriebsidentität geführt hatte, ohne daß den anderen Vergleichsmerkmalen die erforderliche Beachtung geschenkt worden war (Urteil vom 17. November 1960 - BVerwG III C 31.59 - [ZLA 1961, 235]; vgl. auch BVerwG III C 338.58 [ZLA 1961, 74]). - BVerwG, 24.11.1966 - III C 66.66
Feststellung eines Kriegssachschadens bei fehlendem Anfangsvergleichwert - …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - III C 46.65
Umgekehrt hat der erkennende Senat solche Urteile der Verwaltungsgerichte bestätigt, in denen aus besonderen Gründen die Gleichheit des Geschäftszweiges nicht maßgebend sein konnte (vgl. Urteil vom 24. November 1966 - BVerwG III C 66.66 -). - BVerwG, 20.10.1960 - III C 127.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - III C 46.65
Es handelt sich vorliegend nicht wie bei dem dem Urteil vom 20. Oktober 1960 - BVerwG III C 127.58 - (RLA 1961, 109) zugrunde liegenden Fall einer Maßschuhmacherei um ein Geschäft, das auch von entfernt wohnenden Kunden aufgesucht wird, und das seinen Kundenstamm nicht mit einer Verlegung des Geschäftes zu verlieren braucht.
- BVerwG, 16.11.1967 - III C 43.65
Kriegssachschaden an Betriebsvermögen in Berlin - Ausschluss der in Geld …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es darauf an, ob nach einer Gesamtbetrachtung aller Umstände (vgl. Urteil vom 30. Mai 1963 - BVerwG III C 160.61 -) der Betrieb im Anfangs- und Endvergleichszeitpunkt sachgleich ist (vgl. Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 46.65 -). - BVerwG, 11.01.1968 - III C 248.64
Kriegssachschaden an Betriebsvermögen einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt die Anwendung des § 13 Abs. 4 Satz 1 FG voraus, daß im Anfangs Vergleichszeitpunkt und Endvergleichszeitpunkt ein sachgleicher Betrieb vorhanden ist (vgl. Urteile vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 46.65 - und vom 19. Oktober 1967 - BVerwG III C 23.65 -). - BVerwG, 19.10.1967 - III C 23.65 Er war sachgleich im Sinne der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 46.65 - und die dort zitierte Rechtsprechung).
- BVerwG, 16.10.1969 - III C 72.68
Festsetzung des Ersatzeinheitswertes für eine geteilte wirtschaftliche Einheit …
Wenn dies richtig ist, kann der Betrieb in N... - entgegen dem Vorbingen des Klägers - jedenfalls lastenausgleichsrechtlich nicht als Neugründung angesehen werden (Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 46.65 - [ZLA 1967, 299]). - BVerwG, 02.07.1970 - III C 80.69
Feststellung eines Kriegssachschadens an einem Kiosk - Anforderungen an die …
Darum hat der Senat auch dem Merkmal des Geschäftszweiges regelmäßig ein größeres Gewicht zugemessen (vgl. Urteile vom 6. Juli 1967 - BVerwG; III C 46.65 -, vom 30. Mai 1963 - BVerwG III C 160.61 - vom 11. Februar 1960 - BVerwG III C 388.58 - und vom 10. August 1961 - BVerwG III C 106.60 -). - BVerwG, 01.04.1968 - III B 180.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Der Senat hat in seiner Rechtsprechung ständig angenommen, daß es dabei auf eine Abwägung sämtlicher Umstände ankommt und ein Umstand allein regelmäßig nicht geeignet ist, die Sachgleichheit zu bejahen oder zu verneinen (vgl. Urteile vom 30. Mai 1963 - BVerwG III C 160.61 -, vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 46.65 -, Beschluß vom 13. September 1967 - BVerwG III B 87.67 -). - BVerwG, 13.09.1967 - III B 87.67
Sachgleichheit (Identität) gewerblicher Betriebe - Vergleichsmerkmal des …
Die Rechtsfragen, die sich zur Sachgleichheit (Identität) gewerblicher Betriebe ergeben, hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Anwendung des § 13 Abs. 4 PG weitgehend geklärt (Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG III C 46.65 -).
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