Rechtsprechung
| BVerwG, 01.09.1970 - III C 46.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen - Erhöhung des zuletzt festgestellten Einheitswertes um den Betrag von nach Einheitswertfeststellung getilgten Verbindlichkeiten - Feststellung eines Vertreibungsschadens - Verbindlichkeit des bekannten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.03.1967 - III C 39.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.09.1970 - III C 46.68
Ist der Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen nach § 12 Abs. 1 Satz 1 FG der zuletzt festgestellte Einheitswert zugrunde zu legen, so dürfen Verbindlichkeiten, die nach dem für die Einheitswertfeststellung maßgeblichen Zeitpunkt getilgt worden sind, nicht berücksichtigt werden (Bestätigung der st.Rspr., insbesondere von BVerwGE 26, 263).Die Berücksichtigung des Betrages der beglichenen Verbindlichkeiten verletzt - von einem Teilbetrag abgesehen - Bundesrecht (§ 12 Abs. 1 FG), wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. BVerwGE 26, 263 mit weiteren Nachweisen).
Der Senat hat in der oben zitierten Entscheidung BVerwGE 26, 263 unter Hinweis auf BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] bereits ausgesprochen, daß der Gesetzgeber bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen Ausgleichsleistungen gewährt werden sollen, ein weit gespanntes Ermessen hatte.
- BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57
Darreichende Verwaltung
Auszug aus BVerwG, 01.09.1970 - III C 46.68
Der Senat hat in der oben zitierten Entscheidung BVerwGE 26, 263 unter Hinweis auf BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] bereits ausgesprochen, daß der Gesetzgeber bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen Ausgleichsleistungen gewährt werden sollen, ein weit gespanntes Ermessen hatte. - BVerwG, 27.02.1964 - III C 145.60
Vertreibungsschäden an Grundvermögen und an Betriebsvermögen - Hinzurechnung …
- BVerwG, 12.10.1971 - III B 56.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines …
Auch das hat der Senat bereits entschieden (vgl. Urteil vom 1. September 1970 - BVerwG III C 46.68 - [ZLA 1971, 12]).Der Senat hat darüber hinaus in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß gegenüber dem zuletzt festgestellten Einheitswert nicht eingewendet werden kann, dieser Wert sei unrichtig festgestellt oder es seien nachträglich wertsteigernde Investitionen gemacht worden, die zu einer Wertfortschreibung nach § 22 Abs. 1 BewG berechtigt hätten (vgl. BVerwGE 26, 263 [264] mit weiteren Nachweisen, Urteil vom 1. September 1970 a.a.O.).
- BVerwG, 24.05.1974 - III B 95.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Der Senat hat bisher die Frage offengelassen, ob für solche Fälle eine Ausnahme von diesen Rechtsgrundsätzen möglich sei, in denen der Geschädigte beim Finanzamt eine Wertfortschreibung nach § 22 Abs. 1 BewG beantragt hatte und die an sich gebotene Wertfortschreibung allein wegen kriegsbedingter örtlicher Gegebenheiten nicht mehr erreicht wurde (vgl. das Urteil vom 1. September 1970 - BVerwG III C 46.68 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 42]). - BVerwG, 02.09.1971 - III C 171.68
Feststellung eines Vertreibungsschadens und Zugehörigkeit eines Grundstücks zum …
Dem anteiligen Schadensbetrag in Höhe des zuletzt für das Grundstück festgestellten Einheitswertes wäre gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 FG der Abgeltungsbetrag der Gebäudeentschuldungssteuer zuzurechnen gewesen (vgl. Urteile vom 27. Februar 1964 - BVerwG III C 145.60 - [Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 10 = ZLA 1964, 187] und vom 1. September 1970 - BVerwG III C 46.68 - [ZLA 1971, 12]).
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