Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.1958 - III C 47.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Offene Handelsgesellschaft (OHG) als Tabakimportunternehmen - Gewährung von Entschädigungsrente - Berechnung des Durchschnittseinkommens in den Stichjahren - Betrieb eines Hopfen verarbeitenden und Tabak verarbeitenden Unternehmens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Hannover, 16.11.1956 - AH III 116/56
- BVerwG, 21.08.1958 - III C 47.57
- BVerwG, 23.09.1958 - III C 47.57
- BVerwG, 24.10.1958 - III C 47.57
Papierfundstellen
- BVerwGE 7, 285
- MDR 1959, 329
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 02.10.1959 - IV C 317.58
Rechtsmittel
Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem in der Entscheidung BVerwGE 7, 285 [BVerwG 24.10.1958 - III C 47/57] des III. Senats ausgesprochenen Leitsatz, die Feststellung des Vertreibungsschadens als Verlust der Existenzgrundlage in einem unanfechtbar gewordenen Bescheid über die Gewährung von Unterhaltshilfe binde nicht bei der Entscheidung über die Gewährung von Entschädigungsrente. - BVerwG, 23.06.1966 - III C 65.65
Verluste der Beteiligungen am wirtschaftlichen Ertrag von in öffentliches …
Die Behörde war daher durch diesen Bescheid nicht gehindert, zu einer der Klägerin ungünstigen Entscheidung bei der Feststellung des Schadens an landwirtschaftlichem Vermögen zu kommen (Urteil vom 9. September 1965 - BVerwG III C 195.64 - BVerwGE 7, 285 [BVerwG 24.10.1958 - III C 47/57]). - BVerwG, 09.09.1965 - III C 195.64
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Verwaltungsgerichts bei Erlass eines …
Bei einer erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Verwaltungsgericht berücksichtigen müssen, daß nach dem Urteil des Senats vom 24. Oktober 1958 - BVerwG III C 47.57 - (BVerwGE 7, 285 [BVerwG 24.10.1958 - III C 47/57]) eine Bindung an die in einem Bescheid für die Gewährung von Unterhaltshilfe enthaltenen Feststellungen, daß der Berechtigte Vermögensschäden erlitten habe, nur dann eintritt, wenn die zugunsten des Erblassers der Beigeladenen in dem späteren Verfahren festgestellten Kriegssachschäden ein und dieselbe Ausgleichsleistung betreffen.
- BVerwG, 22.09.1961 - IV C 149.61
Rechtsmittel
Daß Vortragen, zu denen auch die Antragsberechtigung gehört, für jede Ausgleichsleistung trotz gleicher Rechtslage selbständig zu prüfen sind, ist seit langem geklärt; dies ist sogar für Unterhaltshilfe und Entschädigungsrente, obwohl sie unter dem gemeinsamen Oberbegriff Kriegsschadenrente stehen (§ 263 des Lastenausgleichsgesetzes - LAG -), entschieden (BVerwGE 7, 285 [BVerwG 24.10.1958 - III C 47/57], ferner Urteil BVerwG IV C 118.58 vom 12. Juni 1959 - RLA 59, 286 -). - BVerwG, 21.11.1964 - III B 71.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Festellung eines …
Das ist von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich anerkannt worden (vgl. BVerwGE 7, 285 [BVerwG 24.10.1958 - III C 47/57]; 9, 187 [BVerwG 30.09.1959 - VI C 166/57]; Urteil vom 6. Juni 1962 - BVerwG IV C 161.61 - [ZLA 1962, 327 = MDR 1962, 931]). - BVerwG, 06.11.1964 - IV C 107.64
Rechtmäßigkeit i.R.d. rückwirkenden Entziehung von Unterhaltshilfe bzw. …
Eines solchen Antrags bedurfte es allerdings (vgl. hierzu Urteil vom 24. Oktober 1958 - BVerwG III C 47.57 -, BVerwGE 7, 285 ff.). - BVerwG, 18.07.1963 - III B 218.61
Rechtsmittel
Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, daß eine rechtskräftige Schadensfeststellung im Feststellungsverfahren im anschließenden Zuerkennungsverfahren nicht mehr angefochten werden kann (vgl. neben dem Urteil vom 24. Oktober 1958 - BVerwG III C 47.57 - [Mtbl. - BVerwG, 19.02.1959 - IV B 226.58
Rechtsmittel
Diese Frage ist trotz des Urteils des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Oktober 1958 - BVerwG III C 47.57 - noch klärungsbedürftig, weil dort nur die Bindung an eine bei Gewährung von Unterhaltshilfe ausgesprochene Feststellung des Vertreibungsschadens als Verlust der Existenzgrundlage für den Entscheid über die Gewährung von Entschädigungsrente verneint ist.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.08.1958 - III C 47.57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hannover, 16.11.1956 - AH III 116/56
- BVerwG, 21.08.1958 - III C 47.57
- BVerwG, 23.09.1958 - III C 47.57
- BVerwG, 24.10.1958 - III C 47.57
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Rechtsprechung
| BVerwG, 23.09.1958 - III C 47.57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hannover, 16.11.1956 - AH III 116/56
- BVerwG, 21.08.1958 - III C 47.57
- BVerwG, 23.09.1958 - III C 47.57
- BVerwG, 24.10.1958 - III C 47.57
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