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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.10.1966

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1965 - III C 47.65   

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BVerwG, 12.10.1965 - III C 47.65 (https://dejure.org/1965,4904)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1965 - III C 47.65 (https://dejure.org/1965,4904)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1965 - III C 47.65 (https://dejure.org/1965,4904)
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   BVerwG, 20.10.1966 - III C 47.65   

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BVerwG, 20.10.1966 - III C 47.65 (https://dejure.org/1966,2151)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1966 - III C 47.65 (https://dejure.org/1966,2151)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1966 - III C 47.65 (https://dejure.org/1966,2151)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65

    Antrag auf Feststellung von Vertreibungsschäden - Verknüpfung von beweiskräftigen …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 47.65
    Hinsichtlich der Verbindlichkeiten ist ferner darauf hinzuweisen, daß bewiesene oder glaubhaft gemachte Verbindlichkeiten auch bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes im Wege des betriebswirtschaftlichen Vergleichs an die Stelle von Pauschbeträgen treten (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 30.65 -).
  • BVerwG, 05.11.1964 - III C 34.63

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Ersatzeinheitswert eines im Jahre 1940 …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 47.65
    Dieser Bewertungsstichtag steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 20, 8 [11] und 250, 252).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Letzter Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung ist nach wiederum gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Zeitpunkt, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen oder müssen (vgl. u.a. Urteile vom 19. August 1965 - BVerwG 3 C 239.64 - in ZLA 66, 39 und vom 20. Oktober 1966 - BVerwG 3 C 47.65 - in ZLA 67, 92 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1967 - III B 101.67

    Aufrechterhaltung eines rechtswidrig zustande gekommenen …

    Eine Abweichung von BVerwG III C 47.65 - Urteil vom 20. Oktober 1966 - liegt nicht vor.

    Zu dieser Frage enthält BVerwG III C 47.65 keine Ausführungen.

  • BVerwG, 06.07.1967 - III C 77.65

    Feststellung von Vertreibungsschäden an landwirtschaftlichem und …

    Nun hat der erkennende Senat zwar hinsichtlich der Verbindlichkeiten bei Betriebsvermögen in seinen Urteilen vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 47.65 - und vom 8. Dezember 1966 - BVerwG III C 140.65 - zum Ausdruck gebracht, daß in den Fällen, in denen sich die tatsächlichen Betriebsschulden nicht ermitteln lassen, dies zu Lasten des Geschädigten geht und es sodann bei den in den Tabellen vorgesehenen Pauschbeträgen verbleibt.
  • BVerwG, 21.03.1968 - III B 189.67

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Ermittlung des Ersatzeinheitswertes - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann von einer zu unterstellenden durchschnittlichen Verschuldung eines Betriebes nur abgewichen werden, wenn die tatsächliche Verschuldung zum maßgebenden Bewertungsstichtag nachgewiesen oder glaubhaft gemacht worden ist (Urteil vom 20. Oktober 1966 - BVerwG III C 47.65 - [ZLA 1967, 92]).
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