Rechtsprechung
| BVerwG, 28.01.1971 - III C 47.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begriff des ständigen Aufenthalts im Bereich der Regelung von Vertreibungsschäden zwischen Deutschland und Österreich - Willen zur Beibehaltung des ständigen Aufenthalts am Wohnsitz der Eltern als ausreichender Grund für eine Bejahung des ständigen Aufenthalts in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 31.01.1969 - L 7 III 67
- BVerwG, 05.02.1970 - III B 57.69
- BVerwG, 28.01.1971 - III C 47.70
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - III C 47.70
Ergeben bereits objektive Gesichtspunkte, daß am Stichtage ein ständiger Aufenthalt in einem bestimmten Gebiet oder Ort vorhanden war, kommt es auf einen entgegenstehenden Willen nicht an (Fortsetzung von BVerwGE 23, 67).In der Entscheidung vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 - (BVerwGE 23, 67) ist ausgeführt, ob ein Aufenthalt, d.h. ein Verweilen in einem Gebiet oder an einem Ort, ständig oder nur vorübergehend gewesen sei, beurteile sich nach den gegebenen Tatsachen, insbesondere nach der Dauer und Regelmäßigkeit des Verweilens.
- BVerwG, 12.02.1964 - IV C 52.62
Anspruch auf die Feststellung von Vertreibungsschäden und auf Entschädigung nach …
Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - III C 47.70
Soweit der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidungen des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 122.56 - und vom 12. Februar 1964 - BVerwG IV C 52.62 - (Buchholz 427.3 Nrn. 7 und 75 zu § 230 LAG) geltend macht, die Rechtsprechung sei soweit gegangen, im Einzelfall den subjektiven Merkmalen eine Präponderanz vor den objektiven zu geben, ist ihm entgegenzuhalten, daß - wie bereits erwähnt - der erkennende Senat an etwaige abweichende Entscheidungen des früher für Schadensfeststellungen ebenfalls zuständigen IV. Senats nicht gebunden ist und daß im übrigen die Fälle, die die Grundlage der Entscheidungen vom 22. Februar 1957 und 12. Februar 1964 bildeten, anders gelagert waren. - BVerwG, 22.02.1957 - IV C 122.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - III C 47.70
Soweit der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidungen des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 122.56 - und vom 12. Februar 1964 - BVerwG IV C 52.62 - (Buchholz 427.3 Nrn. 7 und 75 zu § 230 LAG) geltend macht, die Rechtsprechung sei soweit gegangen, im Einzelfall den subjektiven Merkmalen eine Präponderanz vor den objektiven zu geben, ist ihm entgegenzuhalten, daß - wie bereits erwähnt - der erkennende Senat an etwaige abweichende Entscheidungen des früher für Schadensfeststellungen ebenfalls zuständigen IV. Senats nicht gebunden ist und daß im übrigen die Fälle, die die Grundlage der Entscheidungen vom 22. Februar 1957 und 12. Februar 1964 bildeten, anders gelagert waren.
- BVerwG, 21.11.1974 - III C 15.72
Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Herabsetzung eines Schadensbetrages …
(Ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG III C 47.70 - [Buchholz 427.3 § 230 LAG Nr. 95]).Ein dahin gehender Wille wird nur dann erheblich, wenn zu entscheiden ist, welcher von mehreren gleichzeitigen rechtserheblichen Aufenthalten der ständige Aufenthalt ist (vgl. die Entscheidungen vom 30. Januar 1959 - BVerwG IV C 316.57 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 15], vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 - [BVerwGE 23, 67 = Buchholz 427.3 § 359 Nr. 36], vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 87], vom 11. Juni 1968 - BVerwG III C 6.67 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 91], vom 28. November 1969 - BVerwG III C 133.68 - [BVerwGE 34, 234] und vom 28. Januar 1971 - BVerwG III C 47.70 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 95]).
- BVerwG, 04.03.1976 - 3 C 62.75
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Hierbei könnte es auch auf die Rechtsfrage ankommen, ob eine von Anfang an bestehende Auswanderungs absicht der Begründung eines ständigen Aufenthalts entgegensteht; der Senat hat dies - im Gegensatz zur tatsächlichen Auswanderung, die grundsätzlich zum Verlust des bisherigen Wohnsitzes führt (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG III C 63.74 - mit Nachweisen) - bisher im Grundsatz verneint (Urteile vom 11. Juni 1968 - BVerwG III C 6.67 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 91] und vom 28. Januar 1971 - BVerwG III C 47.70 - [a.a.O. Nr. 95]).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1970 - III B 57.69, III C 47.70 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Kosten - Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 31.01.1969 - L 7 III 67
- BVerwG, 05.02.1970 - III B 57.69, III C 47.70
- BVerwG, 28.01.1971 - III C 47.70
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