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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,533
BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71 (https://dejure.org/1973,533)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1973 - III C 49.71 (https://dejure.org/1973,533)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1973 - III C 49.71 (https://dejure.org/1973,533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Schadensfeststellung bei Nichtantrittsschäden - Verfassungsmäßigkeit von Stichtagsregelungen - Verletzung des Gleichheitssatzes - Zweck des Reparationsschädengesetzes (RepG) - Verletzung des Rechtsstaatsprinzips

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 130
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71
    In der insoweit angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1971 (BVerfGE 30, 367 ff.) ist die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips nur bejaht worden, weil durch die in jenem Fall angegriffene, durch Einführung eines Stichtages erfolgte Gesetzesänderung (§ 150 Abs. 2 BEG neuer Fassung) auch solche Personen rückwirkend von der Entschädigung ausgeschlossen wurden, die bis dahin zu dem Kreis der Entschädigungsberechtigten nach der früheren Fassung des § 150 BEG gehört hatten.

    Für einen wie hier erstmals durch eine gesetzliche Neuregelung erfaßten Personenkreis, dessen Ansprüche lediglich an dem vom Gesetzgeber bestimmten Stichtag scheitern, liegt hingegen keine belastende Rückwirkung vor, weil insoweit nicht in eine bestehende Rechtsposition eingegriffen, sondern lediglich versagt wird, was auch vorher nicht zustand (BVerfGE 30, 367 [380]).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, d.h. wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14 [52]; 26, 302 [310] und 30, 409 [413]).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Spekulationsgeschäfte

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, d.h. wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14 [52]; 26, 302 [310] und 30, 409 [413]).
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71
    Diese Freiheit endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit den Gerechtigkeitsvorstellungen übereinstimmt (BVerfGE 9, 334 [337]), die Regelung also unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheint (BVerfGE 11, 245 [253]; 14, 221 [238]).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71
    Anders als bei belastenden Eingriffen in bestehende Rechte steht dem Gesetzgeber im Bereich der leistungsgewährenden Staatstätigkeit, zu der die mit dem Reparationsschädengesetz erstmals erfolgte Regelung der sog. "Nichtantrittsschäden" gehört, eine größere Gestaltungsfreiheit zu (BVerfGE 17, 210 [216]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71
    Derartige Termine finden sich in zahlreichen Gesetzen; sie sind - ebenso wie im Steuerrecht (BVerfGE 18, 125 [BVerfG 01.07.1964 - 1 BvR 375/62] [145]) - auch bei der Regelung einer derart vielschichtige Lebenssachverhalte umfassenden Materie wie der Lastenausgleichsgesetzgebung unerläßlich, weil der Gesetzgeber nicht von vornherein alle Möglichkeiten übersehen, gegeneinander abgrenzen und dabei bereits die jeweils auf Dauer berechnete, gerechteste und zweckmäßigste Lösung finden kann.
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71
    Diese Freiheit endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit den Gerechtigkeitsvorstellungen übereinstimmt (BVerfGE 9, 334 [337]), die Regelung also unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheint (BVerfGE 11, 245 [253]; 14, 221 [238]).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71
    Die somit aus der Natur der Sache generell gerechtfertigte Einführung von Stichtagen läßt - wie bei jeder Typisierung - im Einzelfall Härten unvermeidlich werden, die jedoch - aber auch nur dann - hinzunehmen sind, wenn die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (BVerfGE 13, 31 [38]; 24, 220 [228] und 29, 283 [299]).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71
    Die somit aus der Natur der Sache generell gerechtfertigte Einführung von Stichtagen läßt - wie bei jeder Typisierung - im Einzelfall Härten unvermeidlich werden, die jedoch - aber auch nur dann - hinzunehmen sind, wenn die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (BVerfGE 13, 31 [38]; 24, 220 [228] und 29, 283 [299]).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71
    Diese Freiheit endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit den Gerechtigkeitsvorstellungen übereinstimmt (BVerfGE 9, 334 [337]), die Regelung also unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheint (BVerfGE 11, 245 [253]; 14, 221 [238]).
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des …

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen …

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG , …

    Das gilt besonders für Fälle, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift unklar und darum auslegungsbedürftig ist (vgl. etwa BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69]; 36, 323 [BVerwG 26.11.1970 - VIII C 89/68]; 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]; 44, 136 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]; 52, 193 [BVerwG 23.03.1977 - VI C 8/74]; 58, 45 [BVerwG 25.04.1979 - 8 C 52/77]; Urteile vom 2. Juni 1976 - BVerwG 7 C 33.74 - Buchholz 411.2 BEG Nr. 1 S. 4 und vom 2. Februar 1995 - BVerwG 2 C 19.94 - NVwZ-RR 1996, 47 [BVerwG 02.02.1995 - 2 C 19/94]).
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in BVerwGE 44, 130 (133) [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71] unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz den Gesetzgeber nicht nötigt, bei einer Neuregelung auf die Einführung von Stichtagen zu verzichten, von deren Einhaltung die Entstehung, Geltendmachung oder der Ausschluß von Ansprüchen abhängt.

    Da § 80 Abs. 1 VwVfG auch den Antragstellern in Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erstmals eine Erstattung der Kosten eines erfolgreich beendeten Vorverfahrens zubilligt, liegt auch keine dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderlaufende belassende Rückwirkung in bestehende Rechtspositionen vor (vgl. BVerwGE 44, 130 [135]).

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

    Denn Säumniszuschläge haben zwar rechtlich und wirtschaftlich den Charakter eines Druck- oder Zwangsmittels, das den Abgabenschuldner anhalten soll, die Abgabe rechtzeitig zu zahlen (vgl. BFHE 61, 521 ; 79, 385 ; BVerwGE 32, 262 [BVerwG 27.06.1969 - VII C 46/68]; 44, 136 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]); sie sind aber kein Instrument des Erfüllungszwanges im Sinne eines unmittelbaren Vollstreckungszwanges, der den Vollstreckungserfolg, soweit ein Vollstreckungssubstrat vorhanden ist, sicher garantieren kann, sondern lediglich ein Instrument des nur mittelbar wirkenden (psychologischen) Beugezwanges, der sich durch Sanktionsdrohung an den Willen des Pflichtigen wendet, von diesem die freiwillige Abgabenleistung erwartet und deshalb, wenn sich der Pflichtige als hartnäckig erweist, in letzter Konsequenz Zwangsversuch bleibt.
  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73

    Zurücklassen von Wirtschaftsgütern bei der Aussiedlung - Wirksamkeit eines …

    Diese Erwägung hat zwar nicht unmittelbaren Niederschlag im Gesetz gefunden (vgl.Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG III C 49.71 - [Buchholz 427.3 § 14 Nr. 9 = ZLA 1974, 61]).
  • BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 40.83

    Vermögenseinbußen - Aussiedler - Verlassens der Vertreibungsgebiete - …

    Denn mit der durch das Reparationsschädengesetz erfolgten Einbeziehung der sogenannten "Nichtantrittsschäden" in die lastenausgleichsrechtliche Entschädigungsregelung - mit der zeitlichen Beschränkung auf Erbfälle vor dem 1. Januar 1969 - war lediglich die Begünstigung einer bisher nicht berücksichtigten Personengruppe beabsichtigt (vgl. hierzu auch Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 49.71 - [Buchholz 427.3 § 14 Nr. 9]).
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die besoldungsrechtliche Einordnung der als …

    Der Gleichheitssatz nötigt den Gesetzgeber nicht, bei einer Neuregelung auf die Einführung von Stichtagen zu verzichten, von deren Einhaltung die Entstehung, Geltendmachung oder der Ausschluß von Ansprüchen abhängt (BVerwGE 44, 130 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]; 55, 299 [BVerwG 10.04.1978 - 6 C 27/77]).
  • BVerwG, 08.11.1976 - 3 B 113.75

    Wegnahmeschaden - Stichtagsvoraussetzungen - Gleichheitssatz

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gleichheitssatz vom Gesetzgeber nur verletzt, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt und aus diesem Grunde die gesetzliche Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14 [52]; 26, 302 [310] und 30, 409 [413], Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG III C 49.71 - [Buchholz 427.3 § 14 Nr. 9 = BVerwGE 44, 130]).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 B 12.83

    Versetzung in den Ruhestand - Verstoß gegen Grundrechte durch geringeres …

    Die mit der rechtlichen Neuregelung insoweit verbundenen Härten sind hinzunehmen (vgl. BVerfGE 13, 31 [38]; 49, 260 [275]; BVerwGE 44, 130 [133]; 55, 299 [305] sowie Beschluß vom 12. August 1982 - BVerwG 2 B 130.82 -).
  • BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 130.82

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …

    Der Gleichheitssatz nötigt den Gesetzgeber nicht, bei einer Neuregelung auf die Einführung von Stichtagen zu verzichten, von deren Einhaltung die Entstehung, Geltendmachung oder der Ausschluß von Ansprüchen abhängt (BVerwGE 44, 130 [133]; 55, 299 [305]).
  • BVerwG, 22.08.1980 - 6 B 59.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung des Urteils von dem in Band 44 S. 133 der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts abgedruckten Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 49.71 - rügt, stützt sie sich ersichtlich auf ein Fehlzitat und genügt damit nicht dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
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