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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1966 - III C 49.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1213
BVerwG, 17.05.1966 - III C 49.63 (https://dejure.org/1966,1213)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1966 - III C 49.63 (https://dejure.org/1966,1213)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1966 - III C 49.63 (https://dejure.org/1966,1213)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Umwandlung eines Aufbaudarlehens - Bewertung des Sachinbegriffs der Foto-Negative

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.03.1962 - III C 264.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1966 - III C 49.63
    Bestätigung von BVerwGE 14, 78 und BVerwG III G 51.65.

    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung, die stets betont hat, daß auch eigene Erzeugnisse für die weitere berufliche Tätigkeit eines Künstlers erforderlich sein können und diese Erforderlichkeit insbesondere bei bildenden Künstlern bejaht hat (vgl. das Urteil vom 19. November 1959 [BVerwGE 9, 330] und vom 15. März 1962 [BVerwGE 14, 78]).

  • BVerwG, 05.11.1959 - III C 80.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1966 - III C 49.63
    Der Revision ist zwar zuzustimmen, wenn sie vorträgt, daß die Rechtsprechung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, nach der als berufserforderlich im Sinne des Gesetzes (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG) nicht nur die zur Berufsausübung schlechthin unentbehrlichen, sondern auch die für die Berufsausübung förderlichen Gegenstände anzusehen seien, inzwischen aufgegeben ist und der nunmehr für Schadensfeststellungen allein zuständige erkennende Senat seit seinem Urteil vom 5. November 1959 (BVerwGE 9, 296) stets darauf abgestellt hat, daß Gegenstände für die Berufsausübung auch notwendig sein mußten.
  • BVerwG, 19.11.1959 - III C 31.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1966 - III C 49.63
    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung, die stets betont hat, daß auch eigene Erzeugnisse für die weitere berufliche Tätigkeit eines Künstlers erforderlich sein können und diese Erforderlichkeit insbesondere bei bildenden Künstlern bejaht hat (vgl. das Urteil vom 19. November 1959 [BVerwGE 9, 330] und vom 15. März 1962 [BVerwGE 14, 78]).
  • BVerwG, 01.03.1966 - III C 51.65

    Feststellung von Vertreibungsschäden an einem vollständig eingerichteten …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1966 - III C 49.63
    Indessen hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 1. März 1966 - BVerwG III C 51.65 - zum Ausdruck gebracht, daß auch bei eigenen Erzeugnissen eines Künstlers gemäß § 15 FG auf den Wert abzustellen sei, den diese als Gegenstände der Berufsausübung für einen Künstler oder Wissenschaftler ähnlicher Berufsrichtung bzw. ähnlichen Forschungsgebiets hätten.
  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 105.65

    Enschädigung für Verlust von Deputatvieh eines Landarbeiters in Folge von …

    Bei einem unselbständigen Arbeitnehmer sind solche Gegenstände und damit auch ein etwaiger Viehbestand - für die Berufsausübung erforderlich, die er zu seiner abhängigen Tätigkeit benötigte oder mit deren Hilfe er neben seiner Haupttätigkeit in einem weiteren Arbeitsverhältnis oder durch eine selbständige Tätigkeit auf rein künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet einen nachhaltigen Nebenverdienst erzielte oder deren er nach den Anforderungen des täglichen Lebens und den Erfordernissen seiner Arbeit zu seinem beruflichen Fortkommen bedurfte, wobei "erforderlich" in dem Sinne von "notwendig" zu verstehen ist mit der Folge, daß das Fehlen der Gegenstände eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung nicht oder nur unter unzumutbaren Erschwerungen zuläßt (vgl. Urteile vom 12. Oktober 1961 - BVerwG III C 309.59 - [RIA 1962, 57];….17. September 1964 a.a.O.; 7. Mai 1965 - BVerwG III C 163.64 - [RLA 1966, 91] und 17. Mai 1966 - BVerwG III C 49.63 -).
  • BVerwG, 05.07.1973 - III C 74.71

    Schadensfeststellung an wissenschaftlichen Manuskripten eines Historikers - …

    Insbesondere aber hat das Verwaltungsgericht verkannt, daß berufserforderliche Gegenstände nicht nur solche sind, deren Fehlen eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung überhaupt nicht mehr zuläßt, sondern auch solche, deren Fehlen eine so gekennzeichnete Berufsausübung unzumutbaren Behinderungen aussetzt (Urteil vom 5. November 1959 - BVerwG III C 80.58 - [BVerwGE 9, 296]; Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG III C 137.60 - [BVerwGE 13, 112 [BVerwG 12.10.1961 - III C 137/60]]; Urteil vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 49.63 - [ZLA 1966, 276] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.06.1976 - III B 51.69

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriffsmerkmal der Erforderlichkeit …

    In weiteren Entscheidungen, die sich mit der Frage der Erforderlichkeit für die weitere Berufsausübung oder die wissenschaftliche Forschung befassen, hat der Senat sodann grundsätzliche Ausführungen dazu gemacht, daß erforderliche Gegenstände nicht nur solche sind, deren Fehlen eine gedeihliche und erfolgreiche Berufsausübung bzw. wissenschaftliche Tätigkeit überhaupt nicht mehr zulassen, sondern auch solche Gegenstände, deren Fehlen eine so gekennzeichnete Tätigkeit unzumutbaren Behinderungen aussetzt (Urteil vom 5. November 1959 - BVerwG III C 80.58 - [BVerwGE 9, 296]; Urteil vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 49.63 - [ZLA 1966, 276] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 5. Juli 1973 - BVerwG III C 74.71 - [Buchholz 427.2 § 15 Nr. 16]).
  • BVerwG, 03.02.1970 - III B 47.69

    Kriegssachschaden an Betriebsvermögen eines freiberuflich gewerblichen Betriebes …

    Die in der Beschwerdeschrift erwähnten Urteile vom 1. März 1966 - BVerwG III C 51.65 - (ZLA 1966, 186) und vom 17. Mai 1966 - BVerwG III C 49.63 - (ZLA 1966, 276) beziehen sich ebenfalls nicht auf die Feststellung von Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen, sondern auf die Feststellung von Vertreibungsschäden an berufserforderlichen Gegenständen (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG).
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