Rechtsprechung
| BVerwG, 10.02.1959 - III C 5.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.11.1957 - XVI A 1038.56
- BVerwG, 19.12.1958 - III C 5.58
- BVerwG, 10.02.1959 - III C 5.58
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Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.1958 - III C 5.58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.11.1957 - XVI A 1038.56
- BVerwG, 19.12.1958 - III C 5.58
- BVerwG, 10.02.1959 - III C 5.58
Papierfundstellen
- MDR 1959, 240
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 29.03.1963 - III C 57.59
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die SBZ nicht als Ausland im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes anzusehen ist und deshalb der § 230 Abs. 1 Satz 3 LAG keine Anwendung auf die Vertriebenen finden kann, die aus der SBZ zugezogen sind (Urteil vom 20. März 1958 - BVerwG III C 407.56 - Beschluß vom 19. Dezember 1958 - BVerwG III C 5.58 - [beide veröffentlicht in Buchholz BVerwG 427.3 § 230 LAG Nr. 13 und 25]; vgl. auch Beschluß des IV. Senats vom 29. Juli 1959 - BVerwG IV B 151.59 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 230 LAG Nr. 20]). - BVerwG, 03.07.1961 - III C 327.58
Rechtsmittel
Jedenfalls hat die Rechtsprechung des III. und IV. Senats aus diesem Urteil keine Folgerungen gezogen (vgl. Beschlüsse vom 19. Dezember 1958- BVerwG III C 5.58 - [MDR 1959 S. 240] , vom 28. Dezember 1959 - BVerwG III B 274.58/III C 316.58 -, in denen der Gedanke des unschädlichen Zwischenaufenthaltes nur unter den Voraussetzungen von § 230 Abs. 2 Satz 2 LAG in Betracht gezogen worden ist). - BVerwG, 21.04.1963 - IV CB 215.62
Rechtsmittel
Der Kläger erfüllt auch nicht die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 3, denn es fehlt schon an dem ersten Erfordernis, daß er am 31. Dezember 1952 seinen ständigen Aufenthalt im Ausland hatte, da die sowjetische Besatzungszone nicht Ausland ist (BVerwG III C 5.58 in ZLA 1959, 70), so daß dahingestellt bleiben kann, ob er sich rechtzeitig darum bemüht hat, seinen ständigen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik zu nehmen.
- BVerwG, 18.05.1962 - IV B 23.62
Versagung des Armenrechts - Erstreckung der Bindungswirkung des § 15 Abs. 5 S. 1 …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ferner bereits geklärt, daß die sowjetische Besatzungszone, aus der die Klägerin im Oktober 1953 ausgereist ist, nicht Ausland im Sinne des § 230 Abs. 1 Satz 3 LAG ist (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 1958 - BVerwG III C 5.58 -, ZLA 1959, 70, und vom 28. Dezember 1959 - BVerwG III B 274.58/III C 316.58 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1961 - BVerwG IV B 163.59 -, ZLA 1961, 190). - BVerwG, 29.07.1959 - IV B 151.59
Rechtsmittel
Insbesondere hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erkannt, daß der Kläger durch seine Übersiedlung in die sowjetische Besatzungszone im Jahre 1949 nicht in das Ausland ausgewandert ist (vgl.Beschluß vom 19. Dezember 1958 - BVerwG III C 5.58 -). - BVerwG, 28.12.1959 - III B 274.58
Vorliegen der Stichtagsvoraussetzungen des Lastenausgleichgesetzes (LAG) bei …
Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1958 - BVerwG III C 5.58 - (MDR 1959 S. 240 = ZLA 1959 S. 70) ausgesprochen. - BVerwG, 25.05.1959 - III B 179.58
Entsprechende Anwendung des § 230 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 Lastenausgleichsgesetz (LAG) …
Daß eine entsprechende Anwendung der für Vertriebene mit Zwischenaufenthalt im Ausland geltenden Bestimmungen des § 230 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 LAG nicht für solche Vertriebene Anwendung findet, die nach dem Stichtag aus der sowjetisch besetzten Zone in das Bundesgebiet zugezogen sind, ist, wie der Senat in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1958 - BVerwG III C 5.58 - (MDR 1959 S. 240) ausgesprochen hat, gleichfalls keiner weiteren Klärung mehr fähig.
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