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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1965 - III C 52.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1980
BVerwG, 07.05.1965 - III C 52.63 (https://dejure.org/1965,1980)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1965 - III C 52.63 (https://dejure.org/1965,1980)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1965 - III C 52.63 (https://dejure.org/1965,1980)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.09.1963 - III C 157.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 52.63
    Durch einen vor der Einführung der gesetzlichen Bindungswirkung ausgestellten Vertriebenenausweis wird die Vertriebeneneigenschaft gegenüber Behörden und Verwaltungsgerichten auch dann nicht mit bindender Wirkung festgestellt, wenn die Entziehung des Ausweises nach Einführung der Bindungswirkung durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung wieder aufgehoben worden ist (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung - Urteile vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 - und vom 12. September 1963 BVerwG III C 157.61 -).

    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 -, dem der erkennende Senat sich in seinem Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG III C 157.61 - angeschlossen hat, im einzelnen dargelegt, daß ein vor der Einführung der gesetzlichen Bindungswirkung ausgestellter Vertriebenenausweis die Vertriebeneneigenschaft mit Bindungswirkung für Behörden und Verwaltungsgerichte auch dann nicht feststellt, wenn die Entziehung des Ausweises nach Einführung der Bindungswirkung durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung wieder aufgehoben worden ist (vgl. hierzu auch noch das Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 150.60 - [ZLA 1963, 76] und den Beschluß vom 10. Januar 1963 - BVerwG IV B 159.62 -).

  • BVerwG, 28.09.1962 - IV C 261.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 52.63
    Durch einen vor der Einführung der gesetzlichen Bindungswirkung ausgestellten Vertriebenenausweis wird die Vertriebeneneigenschaft gegenüber Behörden und Verwaltungsgerichten auch dann nicht mit bindender Wirkung festgestellt, wenn die Entziehung des Ausweises nach Einführung der Bindungswirkung durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung wieder aufgehoben worden ist (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung - Urteile vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 - und vom 12. September 1963 BVerwG III C 157.61 -).

    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 -, dem der erkennende Senat sich in seinem Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG III C 157.61 - angeschlossen hat, im einzelnen dargelegt, daß ein vor der Einführung der gesetzlichen Bindungswirkung ausgestellter Vertriebenenausweis die Vertriebeneneigenschaft mit Bindungswirkung für Behörden und Verwaltungsgerichte auch dann nicht feststellt, wenn die Entziehung des Ausweises nach Einführung der Bindungswirkung durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung wieder aufgehoben worden ist (vgl. hierzu auch noch das Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 150.60 - [ZLA 1963, 76] und den Beschluß vom 10. Januar 1963 - BVerwG IV B 159.62 -).

  • BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 163.59
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 52.63
    Mit Recht wird in diesen Entscheidungen unter Hinweis auf das Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1959 - BVerwG- VIII C 163.59 - (BVerwGE 9, 273) ausgeführt, daß die Entziehung eines Vertriebenenausweises nach § 18 BVFG n.F. verlangt, daß die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Ausstellung nicht vorgelegen haben.
  • BVerwG, 10.01.1963 - IV B 159.62

    Bindungswirkung des Vertriebenenausweises erst nach Rechtsänderung - Begriff des …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 52.63
    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 -, dem der erkennende Senat sich in seinem Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG III C 157.61 - angeschlossen hat, im einzelnen dargelegt, daß ein vor der Einführung der gesetzlichen Bindungswirkung ausgestellter Vertriebenenausweis die Vertriebeneneigenschaft mit Bindungswirkung für Behörden und Verwaltungsgerichte auch dann nicht feststellt, wenn die Entziehung des Ausweises nach Einführung der Bindungswirkung durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung wieder aufgehoben worden ist (vgl. hierzu auch noch das Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 150.60 - [ZLA 1963, 76] und den Beschluß vom 10. Januar 1963 - BVerwG IV B 159.62 -).
  • BVerwG, 19.12.1962 - IV C 150.60

    Behördliche und gerichtliche Bindungswirkung eines vor der Einführung der …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1965 - III C 52.63
    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 -, dem der erkennende Senat sich in seinem Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG III C 157.61 - angeschlossen hat, im einzelnen dargelegt, daß ein vor der Einführung der gesetzlichen Bindungswirkung ausgestellter Vertriebenenausweis die Vertriebeneneigenschaft mit Bindungswirkung für Behörden und Verwaltungsgerichte auch dann nicht feststellt, wenn die Entziehung des Ausweises nach Einführung der Bindungswirkung durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung wieder aufgehoben worden ist (vgl. hierzu auch noch das Urteil vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 150.60 - [ZLA 1963, 76] und den Beschluß vom 10. Januar 1963 - BVerwG IV B 159.62 -).
  • BVerwG, 30.08.1967 - V C 8.65

    Gewährung von Unterhaltshilfe wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem …

    Mangels vollständiger Prüfung komme dieser Entscheidung die Bindungswirkung des § 15 Abs. 5 BVFG nicht zu (vgl. Urteile vom 28. November 1957 [BVerwGE 6, 42] und vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 306.56 - [ZLA 1958, 203], Beschluß vom 26. Oktober 1961 - BVerwG IV B 104.61 - [ZLA 1963, 39], Urteile vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 - [ZLA 1963, 39] und vom 19. Dezember 1962 - BVerwG IV C 150.60 - [ZLA 1963, 76], Beschluß vom 10. Januar 1963 - BVerwG IV B 159.62 - [ZLA 1964, 23] und Urteile vom 12. September 1963 - BVerwG III C 157.61 - [ZLA 1964, 23] und vom 7. Mai 1965 - BVerwG III C 52.63 - [ZLA 1965, 298]).
  • BVerwG, 25.01.1967 - III C 67.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Ausstellung eines Vertriebenenausweises

    Der Beschwerdebescheid vom 15. März 1960, der den Bescheid vom 9. Juli 1957, mit dem der Vertriebenenausweis eingezogen war, wieder aufgehoben hat, stellt keine bindende Entscheidung nach § 15 Abs. 5 BVFG dar (vgl. Urteile vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 261.61 - und vom 7. Mai 1965 - BVerwG III C 52.63 -).
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