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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.1962 - III C 55.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2318
BVerwG, 24.05.1962 - III C 55.61 (https://dejure.org/1962,2318)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1962 - III C 55.61 (https://dejure.org/1962,2318)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1962 - III C 55.61 (https://dejure.org/1962,2318)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.07.1960 - III C 66.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1962 - III C 55.61
    Das Verwaltungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß die Mutter der Kläger beim Tode ihres Ehemannes in dem angegebenen Umfange Erbin des Bauernhofes geworden ist und einen dementsprechenden Schaden als unmittelbar Geschädigte durch Vertreibung erlitten hat; denn § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 1 LAG erweitern die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten der Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen, schließen aber Vertriebene nicht von den Rechten aus, die ihnen als unmittelbar Geschädigten nach § 12 Abs. 1 LAG zustehen, wie das Bundesverwaltungsgericht erstmals am 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - (ZLA 1960 S. 329 = RLA 1960 S. 380) und seitdem in feststehender Rechtsprechung ausgesprochen hat (vgl. die Entscheidungen vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 139.61, BVerwG IV C 143.61 und BVerwG IV B 10.62 - und vom 13. März 1962 - BVerwG III C 37.60 -).
  • BVerwG, 09.03.1962 - IV C 143.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1962 - III C 55.61
    Das Verwaltungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß die Mutter der Kläger beim Tode ihres Ehemannes in dem angegebenen Umfange Erbin des Bauernhofes geworden ist und einen dementsprechenden Schaden als unmittelbar Geschädigte durch Vertreibung erlitten hat; denn § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 1 LAG erweitern die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten der Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen, schließen aber Vertriebene nicht von den Rechten aus, die ihnen als unmittelbar Geschädigten nach § 12 Abs. 1 LAG zustehen, wie das Bundesverwaltungsgericht erstmals am 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - (ZLA 1960 S. 329 = RLA 1960 S. 380) und seitdem in feststehender Rechtsprechung ausgesprochen hat (vgl. die Entscheidungen vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 139.61, BVerwG IV C 143.61 und BVerwG IV B 10.62 - und vom 13. März 1962 - BVerwG III C 37.60 -).
  • BVerwG, 13.03.1962 - III C 37.60

    Vertreibungsschaden des Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1962 - III C 55.61
    Das Verwaltungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß die Mutter der Kläger beim Tode ihres Ehemannes in dem angegebenen Umfange Erbin des Bauernhofes geworden ist und einen dementsprechenden Schaden als unmittelbar Geschädigte durch Vertreibung erlitten hat; denn § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 1 LAG erweitern die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten der Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen, schließen aber Vertriebene nicht von den Rechten aus, die ihnen als unmittelbar Geschädigten nach § 12 Abs. 1 LAG zustehen, wie das Bundesverwaltungsgericht erstmals am 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - (ZLA 1960 S. 329 = RLA 1960 S. 380) und seitdem in feststehender Rechtsprechung ausgesprochen hat (vgl. die Entscheidungen vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 139.61, BVerwG IV C 143.61 und BVerwG IV B 10.62 - und vom 13. März 1962 - BVerwG III C 37.60 -).
  • BVerwG, 09.03.1962 - IV B 10.62
    Auszug aus BVerwG, 24.05.1962 - III C 55.61
    Das Verwaltungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß die Mutter der Kläger beim Tode ihres Ehemannes in dem angegebenen Umfange Erbin des Bauernhofes geworden ist und einen dementsprechenden Schaden als unmittelbar Geschädigte durch Vertreibung erlitten hat; denn § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 1 LAG erweitern die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten der Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen, schließen aber Vertriebene nicht von den Rechten aus, die ihnen als unmittelbar Geschädigten nach § 12 Abs. 1 LAG zustehen, wie das Bundesverwaltungsgericht erstmals am 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - (ZLA 1960 S. 329 = RLA 1960 S. 380) und seitdem in feststehender Rechtsprechung ausgesprochen hat (vgl. die Entscheidungen vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 139.61, BVerwG IV C 143.61 und BVerwG IV B 10.62 - und vom 13. März 1962 - BVerwG III C 37.60 -).
  • BVerwG, 09.03.1962 - IV C 139.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1962 - III C 55.61
    Das Verwaltungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß die Mutter der Kläger beim Tode ihres Ehemannes in dem angegebenen Umfange Erbin des Bauernhofes geworden ist und einen dementsprechenden Schaden als unmittelbar Geschädigte durch Vertreibung erlitten hat; denn § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 1 LAG erweitern die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten der Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen, schließen aber Vertriebene nicht von den Rechten aus, die ihnen als unmittelbar Geschädigten nach § 12 Abs. 1 LAG zustehen, wie das Bundesverwaltungsgericht erstmals am 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - (ZLA 1960 S. 329 = RLA 1960 S. 380) und seitdem in feststehender Rechtsprechung ausgesprochen hat (vgl. die Entscheidungen vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 139.61, BVerwG IV C 143.61 und BVerwG IV B 10.62 - und vom 13. März 1962 - BVerwG III C 37.60 -).
  • BVerwG, 20.11.1981 - 3 B 52.81

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Soweit in dem früheren Verfahren vom Kläger eine Änderung des Bescheides vom 20. Mai 1960 begehrt worden war, sei zunächst folgendes bemerkt: Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits nach der Änderung des § 12 Abs. 7 LAG durch das 11. ÄndG zum LAG und schon vor der erneuten Änderung dieser Vorschrift durch § 61 Abs. 1 Nr. 1 c RepG in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei einem Sachverhalt, wie er hier gegeben ist, die inhaltlich mehrdeutige Regelung des § 12 Abs. 7 LAG dahin auszulegen sei, daß die Erben des Verstorbenen als unmittelbar Geschädigte anzusehen sind (so die Urteile vom 14. Juli 1960 - BVerwG 3 C 66.58 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 59 a = ZLA 1960, 329], vom 13. März 1962 - BVerwG 3 C 37.60 [ZLA 1962, 246], vom 24. Mai 1962 - BVerwG 3 C 55.61 und BVerwG 3 C 136.61 [ZLA 1962, 311] - sowie vom 28. Januar 1965 - BVerwG 3 C 92.63 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 105 = ZLA 1965, 117]).
  • BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63

    Rechtsmittel

    Seit BVerwG III C 66.58 - Urteil vom 14. Juli 1960 - hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 2 LAG die eigenen Rechte Vertriebener als unmittelbar Geschädigter nicht ausschließen, sondern nur die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten solcher Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen erweitern, denen selbst das persönliche Vertreibungsschicksal erspart geblieben ist (vgl. BVerwG III C 37.60, BVerwG III C 55.61 und BVerwG III C 136.61).
  • BVerwG, 08.02.1963 - III B 33.62
    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entspricht der Rechtsprechung des Senats, die dieser erstmals in seinemUrteil vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - (ZLA 1960 S. 329 = RLA 1960 S. 380) ausgesprochen und, nachdem sich ihr der gleichfalls mit Lastenausgleichs Sachen befaßte IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in denEntscheidungen vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 139.61, BVerwG IV C 143.61 und BVerwG IV B 10.62 - angeschlossen, in seinen Urteilenvom 13. März 1962 - BVerwG III C 37.60 - undvom 24. Mai 1962 - BVerwG III C 55.61 und BVerwG III C 136.61 - bestätigt hat.
  • BVerwG, 14.02.1963 - III C 172.60

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens

    Diese Verfahrensgegner wären, wenn die Erledigung nicht eingetreten wäre, im Rechtsstreit unterlegen gewesen, da nach der gefestigten Rechtsprechung des III. und IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts den Klägern selbst, nicht nur ihrem Erblasser, die Eigenschaft geschädigter Vertriebener zukommt (vgl. Urteile vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - [ZLA 1960 S. 329 = RLA 1960 S. 380], vom 13. März 1962 - BVerwG III C 37.60 - [ZLA 1962 S. 246], vom 24. Mai 1962 - BVerwG III C 55.61 - [ZLA 1962 S. 311] und BVerwG III C 136.61 [ZLA 1962 S. 311]; ferner Urteile vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 139.61 - [ZLA 1962 S. 216] und BVerwG IV C 143.61).
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