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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.1972 - III C 6.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1814
BVerwG, 15.06.1972 - III C 6.71 (https://dejure.org/1972,1814)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1972 - III C 6.71 (https://dejure.org/1972,1814)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1972 - III C 6.71 (https://dejure.org/1972,1814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lastenausgleichsrechtliche Feststellungsfähigkeit des Verlustes eines Vermächtnisanspruchs auf Herausgabe eines Grundstücks - Anspruch eines Vermächtnisnehmers auf Herausgabe eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.10.1970 - III C 155.68

    Feststellung von Vertreibungsschäden und Ostschäden - Verlust des Waldguts der …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1972 - III C 6.71
    Ein durch Vertreibung eingetretener Verlust eines Vermächtnisanspruchs gegen die Erben auf Herausgabe eines Grundstücks ist lastenausgleichsrechtlich nicht feststellungsfähig (Bestätigung der Rechtsprechung BVerwGE 36, 230).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht näher dargelegt in seinem Urteil vom 29. Oktober 1970 - BVerwG III C 155.68 - (BVerwGE 36, 230 = ZLA 1971, 22 = MDR 1971, 420), in dem es heißt:.

  • BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 55.77

    Teilbescheid über die einheitliche Schadensfeststellung eines Ausgleichsamtes zu …

    Dies hat der erkennende Senat für das Verhältnis des Vermächtnisnehmers zum Erben des unmittelbar Geschädigten wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1970 - BVerwG 3 C 155.68 - [BVerwGE 36, 230 = Buchholz 427.3 § 229 Nr. 71] und vom 15. Juni 1972 - BVerwG 3 C 6.71 - [Buchholz 427.2 § 17 Nr. 34 = ZLA 1972, 162]); er hält an dieser Rechtsprechung fest.
  • BVerwG, 29.07.1977 - 3 B 10.76

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …

    BAA 1969, 267], vom 29. Oktober 1970 - BVerwG III C 155.68 - [BVerwGE 36, 230 = Buchholz, a.a.O., Nr. 71], vom 17. Februar 1972 - BVerwG III C 44.69 - [Buchholz, a.a.O., Nr. 75] und vom 15. Juni 1972 - BVerwG III C 6.71 - [Buchholz 427.2 § 17 Nr. 34]) hinaus einer Klärung zugeführt werden.
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