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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1971 - III C 64.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,894
BVerwG, 11.02.1971 - III C 64.70 (https://dejure.org/1971,894)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1971 - III C 64.70 (https://dejure.org/1971,894)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1971 - III C 64.70 (https://dejure.org/1971,894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Verlustes eines Briefmarkenhandels des Klägers als Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Bejahung der Feststellungsfähigkeit des Verlustes eines heimlichen, ohne Meldung bei der Steuerbehörde und Gewerbepolizeibehörde geführten Schwarzbetriebes - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 188
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.01.1969 - III C 31.68

    Verlegung eines Betriebes in ein anderes Land - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1971 - III C 64.70
    Im Urteil vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 - hat der Senat ausgeführt, daß nur der Verstoß gegen Normen, die in den Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft verankert sind, innerhalb deren der Betrieb geführt wird, die Annahme eines Gewerbebetriebes für den Lastenausgleich ausschließe.
  • BVerwG, 27.07.1959 - IV C 47.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1971 - III C 64.70
    Er hat in seinem Urteil vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - (RLA 1959, 365) ausgeführt, § 22 FG dürfe nicht dahin ausgeweitet werden, daß jedes vor der Schädigung liegende Verhalten gegenüber irgendeiner Dienststelle die Schadensfeststellung beeinflussen müsse.
  • BVerwG, 24.11.1966 - III C 234.64

    Zimmervermietung an der gewerblichen Unzucht nachgehenden Dirnen als …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1971 - III C 64.70
    Er hat die Feststellung des Schadens an einem Bordellbetrieb nicht abgelehnt, weil Bordelle keine Betriebe mit Betriebsvermögen wären, sondern weil wegen des strafbewehrten Verbots von solchen Betrieben für den Bereich des Lastenausgleichs kein feststellungsfähiges Betriebsvermögen angenommen werden kann (Urteile vom 24. November 1966 - BVerwG III C 234.64 - [Buchholz 427.2 § 4 FG Nr. 13] und vom 19. Mai 1967 - BVerwG III C 65.64 - [ZLA 1967, 265]).
  • BVerwG, 16.01.1969 - III C 50.67

    Feststellung eines Kriegssachschadens an dem Betriebsvermögen einer Firma - …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1971 - III C 64.70
    Umgekehrt sind im Urteil des Senats vom 16. Januar 1969 - BVerwG III C 50.67 - nur solche Wirtschaftsgüter, die dazu dienten, außerhalb des bestehenden Betriebes zu Schwarzhandelszwecken verwendet zu werden, nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet worden.
  • BVerwG, 29.03.1967 - III CB 151.64
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1971 - III C 64.70
    Im Urteil vom 27. April 1967 - BVerwG III C 151.64 - hat er ausgeführt, daß Unkenntnis der Behörden und Ortseinwohner für die Annahme eines Gewerbebetriebes unerheblich sei, daß es nicht darauf ankomme, ob er besteuert wurde, und auch unerheblich sei, ob der Betrieb gegenüber Behörden und Ortseinwohnern verschwiegen und eine Versteuerung der Einkünfte nicht vorgenommen worden sei (Beschluß vom 29. März 1967 - BVerwG III CB 151.64 -).
  • BVerwG, 27.04.1967 - III C 151.64

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Feststellung von …

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1971 - III C 64.70
    Im Urteil vom 27. April 1967 - BVerwG III C 151.64 - hat er ausgeführt, daß Unkenntnis der Behörden und Ortseinwohner für die Annahme eines Gewerbebetriebes unerheblich sei, daß es nicht darauf ankomme, ob er besteuert wurde, und auch unerheblich sei, ob der Betrieb gegenüber Behörden und Ortseinwohnern verschwiegen und eine Versteuerung der Einkünfte nicht vorgenommen worden sei (Beschluß vom 29. März 1967 - BVerwG III CB 151.64 -).
  • BVerwG, 19.05.1967 - III C 65.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1971 - III C 64.70
    Er hat die Feststellung des Schadens an einem Bordellbetrieb nicht abgelehnt, weil Bordelle keine Betriebe mit Betriebsvermögen wären, sondern weil wegen des strafbewehrten Verbots von solchen Betrieben für den Bereich des Lastenausgleichs kein feststellungsfähiges Betriebsvermögen angenommen werden kann (Urteile vom 24. November 1966 - BVerwG III C 234.64 - [Buchholz 427.2 § 4 FG Nr. 13] und vom 19. Mai 1967 - BVerwG III C 65.64 - [ZLA 1967, 265]).
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