Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.1966 - III C 65.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verluste der Beteiligungen am wirtschaftlichen Ertrag von in öffentliches Eigentum überführten Wirtschaftsgütern des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Betriebsvermögens als Verluste von Anteilen an diesen Wirtschaftsgütern
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 24.02.1965 - II A 21/62
- BVerwG, 10.09.1965 - III C 65.65
- BVerwG, 10.06.1966 - III C 65.65
- BVerwG, 23.06.1966 - III C 65.65
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.01.1966 - III C 164.64
Voraussetzungen der Feststellung eines Vertreibungsschadens - …
Auszug aus BVerwG, 23.06.1966 - III C 65.65
Bestätigung von BVerwG III C 164.64, Urteil vom 27. Januar 1966.Er verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - (ZLA 1966, 167).
Dieses Ergebnis entspricht der Rechtsauffassung, wie sie der Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 -, auf das insoweit verwiesen wird, im einzelnen dargelegt hat.
Im Zeitpunkt seiner Vertreibung war ferner das Privateigentum beschränkt, da das Verwaltungsgericht eine Reprivatisierung der Kolchose nicht festgestellt hat, abgesehen davon, daß eine derartige Maßnahme, wie in dem Urteil vom 27. Januar 1966 a.a.O. dargelegt, unwirksam gewesen wäre.
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Verwaltungsgericht zu berücksichtigen haben, daß eine bloße tatsächliche Mitarbeit im Kolchos kein "beteiligungsähnliches Rechtsverhältnis" im Sinne des § 6 Abs. 3 FG zu begründen vermag und daß ein solches Rechtsverhältnis auch dann nicht zu einer Schadensfeststellung führt, wenn es in Ausnutzung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begründet worden ist (vgl. Urteil vom 27. Januar 1966 a.a.O.).
- BVerwG, 24.10.1958 - III C 47.57
Offene Handelsgesellschaft (OHG) als Tabakimportunternehmen - Gewährung von …
Auszug aus BVerwG, 23.06.1966 - III C 65.65
Die Behörde war daher durch diesen Bescheid nicht gehindert, zu einer der Klägerin ungünstigen Entscheidung bei der Feststellung des Schadens an landwirtschaftlichem Vermögen zu kommen (Urteil vom 9. September 1965 - BVerwG III C 195.64 - BVerwGE 7, 285 [BVerwG 24.10.1958 - III C 47/57]). - BVerwG, 09.09.1965 - III C 195.64
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Verwaltungsgerichts bei Erlass eines …
Auszug aus BVerwG, 23.06.1966 - III C 65.65
Die Behörde war daher durch diesen Bescheid nicht gehindert, zu einer der Klägerin ungünstigen Entscheidung bei der Feststellung des Schadens an landwirtschaftlichem Vermögen zu kommen (Urteil vom 9. September 1965 - BVerwG III C 195.64 - BVerwGE 7, 285 [BVerwG 24.10.1958 - III C 47/57]).
- BVerwG, 28.01.1971 - III C 125.69
Rechtsmittel
Fortsetzung von BVerwG III C 164.64 und BVerwG III C 65.65.Der Senat hat nun zwar entschieden (Urteile vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - und vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 -), daß solche Wirtschaftsgüter, die der Geschädigte während der Besatzungszeit durch eigene Herstellung, durch Züchtung, sonstige Produktion oder durch Kauf ordnungsgemäß im Sinne allgemeiner Rechtsauffassung erworben hat, nach den allgemeinen Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes feststellungsfähig sind.
Durch diese Auffassung wird der in den oben erwähnten Urteilen - BVerwG III C 164.64 und III C 65.65 - aufgestellte Grundsatz nicht aufgegeben, daß Wirtschaftsgüter, die der Geschädigte während der Besatzungszeit durch eigene Herstellung, Züchtung, sonstige Produktion oder durch Kauf ordnungsgemäß im Sinne allgemeiner Rechtsauffassung erworben hat, nach den allgemeinen Regeln feststellungsfähig sind; denn sie können als landwirtschaftliches Vermögen feststellungsfähig sein, wenn sie dem Betrieb eines Kolchosbauernhofs gedient haben und dessen Verlust feststellungsfähig ist (Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG III C 68.69 -).
- BVerwG, 28.03.1968 - III C 133.65
Vertreibungsschaden in der ehemaligen UdSSR an landwirtschaftlichem Vermögen - …
Bestätigung des Urteils vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 -.Ob das Rundschreiben einen solchen Anspruch begründen kann, hat der Senat in seinem Urteil vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - dahingestellt sein lassen.
Das hat der Senat bereits in dem Urteil BVerwG III C 65.65 entschieden.
- BVerwG, 28.03.1968 - III B 115.67
Vertreibungsschaden an Beteiligungsrechten an einer Kolchose in Sowjetrussland - …
Der Senat hat bereits durch seine Urteile vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - und vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - entschieden, in welchem Umfang Wirtschaftsgüter von in Sowjetrußland ansässig gewesenen Vertriebenen einer Schadensfeststellung zugänglich sind.Denn die Entscheidung ergibt sich ebenso wie im Urteil vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - bereits daraus, daß die Voraussetzungen dieser Bestimmungen nicht vorliegen.
- BVerwG, 22.08.1974 - III C 68.72
Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens - Schadensfeststellung an …
Das Verwaltungsgericht berücksichtigt jedenfalls nicht in erkennbarer Weise, daß die Zuweisung von Arbeit und Lebensmitteln für sich allein nicht zur Annahme eines Beteiligungsverhältnisses ausreicht, weil es auf Kolchosen neben der Mitgliedschaft auch bloße Arbeitsverhältnisse ohne Beteiligungscharakter gegeben hat (…vgl. Urteil vom 27. Januar 1966 a.a.O.;Urteil vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - [ZLA 1966, 326]). - BVerwG, 21.05.1970 - III C 30.69
Ausschluss einer Ertragsbeteiligung bei nachgewiesener Arbeitstätigkeit in einer …
Der Senat hat schon in früheren Entscheidungen aus dem Zweck der Regelung in § 6 Abs. 3 FG und § 1 der 12. FeststellungsDV entnommen, daß als Zeitpunkt der Vertreibung nicht in jedem Fall der Beginn des Rußlandfeldzugs anzusehen ist (Urteile vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - und vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - Beschluß vom 28. März 1968 - BVerwG III B 115.67 -). - BVerwG, 24.07.1972 - III B 62.72 In dem Beschluß vom 28. März 1968 hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, aus den Urteilen vom 27. Januar 1966 - BVerwG III C 164.64 - und vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - ergebe sich auch, "daß als Zeitpunkt der Vertreibung entgegen der in Nr. 23 b Abs. 5 FG-Sammelrundschreiben enthaltenen Ansicht nicht in jedem Fall der Beginn des Rußlandfeldzuges anzusehen" sei, wie das Verwaltungsgericht allerdings in seinem Urteil vom 29. Februar 1968 angenommen hat.
- BVerwG, 11.02.1971 - III C 104.68 Durch diese Auffassung wird der in den Urteilen vom 27. Januar 1966 a.a.O. und vom 23. Juni 1966 - BVerwG III C 65.65 - aufgestellte Grundsatz nicht aufgegeben, daß Wirtschaftsguter, die der Geschädigte während der Besatzungszeit durch eigene Herstellung, Züchtung, sonstige Produktion oder durch Kauf ordnungsgemäß im Sinne allgemeiner Rechtsauffassung erworben hat, nach den allgemeinen Regeln feststellungsfähig sind; denn sie können als landwirtschaftliches Vermögen feststellungsfähig sein, wenn sie dem Betrieb eines Kolchosbauernhofs gedient haben und dessen Verlust feststellungsfähig ist (Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG III C 68.69 -).
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