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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 07.06.1966 | BVerwG, 25.01.1967

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1967 - III C 67.66   

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https://dejure.org/1967,859
BVerwG, 07.09.1967 - III C 67.66 (https://dejure.org/1967,859)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1967 - III C 67.66 (https://dejure.org/1967,859)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1967 - III C 67.66 (https://dejure.org/1967,859)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Schäden an im Vertreibungsgebiet entzogenen Wirtschaftsgütern - Erwerb unter Ausnutzung von Maßnahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft - Verlust eines Hausgrundstückes

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.02.1959 - III C 140.57
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1967 - III C 67.66
    Nach BVerwGE 8, 154 liegt eine Ausnutzung im Sinne des § 11 a Abs. 1 FG schon bei Erlangung "außergewöhnlicher" Vorteile und nicht erst bei Erlangung "übermäßiger" Vorteile vor.

    Ihm waren die maßgeblichen Umstände bekannt (vgl. hierzu auch BVerwGE 8, 154).

    (Vgl. hierzu BVerwGE 8, 154 und Beschluß vom 5. Februar 1960 - BVerwG IV C 357.59/IV B 267.59 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 359 LAG Nr. 7 mit weiteren Zitaten] und Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, 7. FeststellungsDV § 2 Anm. 1 Abs. 3.) Deshalb hatte der Kläger nicht schon darum einen Anspruch auf Feststellung des Vertreibungsschadens nach den Vorschriften der 7. FeststellungsDV, weil das Grundstück als "entzogenes Vermögen" im Sinne des § 1 der 7. FeststellungsDV gilt.

    Die Feststellung eines Vertreibungsschadens an entzogenem Vermögen war ausgeschlossen, wenn dies Vermögen - wie hier - im Wege der Ausnutzung erworben worden war (BVerwGE 8, 154).

  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1967 - III C 67.66
    Zu beachten ist ferner, daß Vertrauensschutz nur zu gewähren ist, wenn das Vertrauen betätigt worden ist (BVerwGE 17, 335 und BVerwGE 24, 294) und wenn sich bei Abwägung des öffentlichen Interesses an der Rückzahlung mit dem Interesse des Klägers ergibt, daß dem Kläger die Rückerstattung der rechtswidrig erhaltenen Gelder nicht zuzumuten ist.
  • BVerwG, 19.12.1963 - III C 72.62

    Erstattungsanspruch der Behörde aus veränderter Vermögenslage des Betroffenen - …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1967 - III C 67.66
    Zu beachten ist ferner, daß Vertrauensschutz nur zu gewähren ist, wenn das Vertrauen betätigt worden ist (BVerwGE 17, 335 und BVerwGE 24, 294) und wenn sich bei Abwägung des öffentlichen Interesses an der Rückzahlung mit dem Interesse des Klägers ergibt, daß dem Kläger die Rückerstattung der rechtswidrig erhaltenen Gelder nicht zuzumuten ist.
  • BVerwG, 17.05.1967 - III C 166.66

    Feststellung eines Vertreibungsschadens in Textilgeschäften - …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1967 - III C 67.66
    Die Rechtsgültigkeit der Rückerwirkungsanordnung hat der erkennende Senat im übrigen in seinen beiden Urteilen vom 17. Mai 1967 (BVerwG III C 136.65 und BVerwG III C 166.66) bejaht und zwar anläßlich der Entscheidung von Fällen, in denen zugunsten der Antragsteller unanfechtbare Feststellungsbescheide, aber noch keine Bescheide über die Zuerkennung der Hauptentschädigung ergangen waren.
  • BVerwG, 29.09.1965 - III C 99.65

    Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zwei Monate nach Zustellung des Urteils bzw. …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1967 - III C 67.66
    Damit ist die Revisionsbegründungsfrist - entgegen der Ansicht des Klägers - gewahrt (BVerwGE 22, 81).
  • BVerwG, 10.02.1966 - III C 194.64

    Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zur Schadensfeststellung hinsichtlich …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1967 - III C 67.66
    Es darf sie nicht dem Ausgleichsamt überlassen (Urteil vom 10. Februar 1966 - BVerwG III C 194.64 -).
  • BVerwG, 17.05.1967 - III C 136.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens einer Fabrik für Wollwaren und Teppiche - …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1967 - III C 67.66
    Die Rechtsgültigkeit der Rückerwirkungsanordnung hat der erkennende Senat im übrigen in seinen beiden Urteilen vom 17. Mai 1967 (BVerwG III C 136.65 und BVerwG III C 166.66) bejaht und zwar anläßlich der Entscheidung von Fällen, in denen zugunsten der Antragsteller unanfechtbare Feststellungsbescheide, aber noch keine Bescheide über die Zuerkennung der Hauptentschädigung ergangen waren.
  • BVerwG, 05.02.1960 - IV C 357.59

    § 11a Abs. 1 S. 1 Feststellungsgesetz (FG) als unmittelbar anzuwendendes Recht …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1967 - III C 67.66
    (Vgl. hierzu BVerwGE 8, 154 und Beschluß vom 5. Februar 1960 - BVerwG IV C 357.59/IV B 267.59 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 359 LAG Nr. 7 mit weiteren Zitaten] und Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, 7. FeststellungsDV § 2 Anm. 1 Abs. 3.) Deshalb hatte der Kläger nicht schon darum einen Anspruch auf Feststellung des Vertreibungsschadens nach den Vorschriften der 7. FeststellungsDV, weil das Grundstück als "entzogenes Vermögen" im Sinne des § 1 der 7. FeststellungsDV gilt.
  • BVerwG, 27.08.1968 - III C 140.66

    Erfüllung einer Hauptentschädigung - Feststellung eines Vertreibungsschadens

    Vertrauensschutz ist vielmehr nur dann gegeben, wenn der Begünstigte auf den Bestand des Bescheides vertrauen durfte, sein Vertrauen durch Vermögensdispositionen betätigt hat (BVerwGE 24, 294) und wenn sich bei Abwägung des öffentlichen Interesses, den Ausgleichsfonds nicht mit Zahlungen zu belasten, auf die nach dem Lastenausgleichsgesetz kein Anspruch besteht, mit den Interessen des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Bescheides ergibt, daß es ihm nicht zumutbar ist, bereits erhaltene Beträge zurückzuzahlen (Urteil vom 7. September 1967 - BVerwG III C 67.66 -) oder die im Vertrauen auf den Bestand des Bescheides eingegangenen Verbindlichkeiten aus eigenen Mitteln zu tilgen.

    Diese Auffassung hat der Senat ständig vertreten (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1963 - BVerwG III C 72.62 -, vom 13. April 1967 - BVerwG III C 30.66 -, vom 7. September 1967 - BVerwG III C 67.66 - und vom 8. Dezember 1967 - BVerwG III C 41.66 -).

  • BVerwG, 18.12.1969 - III B 43.69

    Rechtsmittel

    Zu Unrecht macht die Beteiligte geltend, daß das angefochtene Urteil gegen BVerwG III C 67.66 - Urteil vom 7. September 1967 - verstoße, weil nicht geklärt sei, ob der Klägerin Vertrauensschutz zuzubilligen sei.
  • BVerwG, 24.03.1977 - 3 C 3.76

    Revision der Beigeladenen gegen ein die Klägerin begünstigendes Urteil wegen …

    Denn Vertrauensschutz ist nicht gegeben, wenn der Geschädigte Ausgleichsleistungen bezieht, obwohl er weiß oder wissen mußte, daß er dazu nicht berechtigt war (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG III C 72.62 - [BVerwGE 17, 335/337]; ferner Urteile vom 29. August 1963 - BVerwG III C 262.61 - [ZLA 1964, 20], vom 2. Juli 1964 - BVerwG III C 230.61 - [Buchholz 427.2 § 18 Nr. 1] und vom 7. September 1967 - BVerwG III C 67.66 - [ZLA 1968, 27]).
  • BVerwG, 13.02.1970 - III B 107.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer …

    Da die Gewährung von Vertrauensschutz ihre Grundlage in dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben hat (vgl. Urteile vom 7. Juli 1966 - BVerwG III C 219.64 - [BVerwGE 24, 294 = ZLA 1966, 329] und vom 7. September 1967 - BVerwG III C 67.66 - [ZLA 1968, 27]), mögen Fälle denkbar sein, in denen ein Verschulden, insbesondere ein leichtes Verschulden, die Gewährung von Vertrauensschutz zuläßt.
  • BVerwG, 04.05.1970 - III B 2.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Fahrlässige Verursachung der …

    Hiernach ist über BVerwGE 24, 294 sowie BVerwG III C 67.66 (ZLA 1968, 27), BVerwG III B 84.67 (MDR 1968, 699) und BVerwG III B 107.69 hinaus kein Anlaß zu weiteren grundsätzlichen Ausführungen über den Vertrauensschutz gegeben.
  • BVerwG, 01.07.1968 - III B 21.68

    Feststellung von Vertreibungsschaden an entzogenen Wirtschaftsgütern - …

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß diese Regelungen von der Ermächtigungsnorm der §§ 359 Abs. 2 LAG, lla Abs. 2 FG gedeckt sind (vgl. BVerwGE 21, 236 sowie Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 220.64 -, vom 17. Mai 1967 - BVerwG III C 136.65 und BVerwG III C 166.66 - sowie vom 7. September 1967 - BVerwG III C 67.66 -).
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