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| BVerwG, 04.06.1970 - III C 67.68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verfahrensfehler durch die unterbliebene Beiladung einer als Abwicklungsgesellschaft fortbestehenden GmbH - Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung bei entfernter Gefahr des Erlasses von widersprüchlichen Entscheidungen aus tatsächlichen Gründen
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 21.02.1968 - 4 K 606/67
- BVerwG, 12.08.1968 - III B 32.68
- BVerwG, 04.06.1970 - III C 67.68
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.02.1958 - I CB 177.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.06.1970 - III C 67.68
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Hinweispflicht des Gerichtes auf rechtliche Überlegungen dann anerkannt, wenn das Gericht von seiner bisherigen Rechtsprechung in einer Rechtsfrage abweichen will, die Beteiligten indes hiermit erkennbar nicht gerechnet haben (BVerwG DÖV 1958 S. 510; NJW 1961 S. 891; 1961 S. 1548, 1549). - BVerwG, 04.02.1961 - I C 132.60
Nachträgliche Genehmigung für ein Wochenendhaus - Abweichung des …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1970 - III C 67.68
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Hinweispflicht des Gerichtes auf rechtliche Überlegungen dann anerkannt, wenn das Gericht von seiner bisherigen Rechtsprechung in einer Rechtsfrage abweichen will, die Beteiligten indes hiermit erkennbar nicht gerechnet haben (BVerwG DÖV 1958 S. 510; NJW 1961 S. 891; 1961 S. 1548, 1549).
- BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 70.75
Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichen Wirtschaftsgütern …
Es ist hier nicht aus Rechtsgründen erforderlich, daß die Entscheidung über das Klagebegehren gegenüber dem Kläger sowie seiner Schwester einheitlich ergeht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 31. August 1964 - BVerwG III CB 125.63 - sowie Urteile vom 25. August 1966 - BVerwG III C 61.65 - [BVerwGE 24, 343 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]] und vom 27. April 1967 - BVerwG III C 35.66 -, Beschluß vom 16. Dezember 1968 - BVerwG III CB 166.67 -, Urteile vom 4. Juni 1970 - BVerwG III C 67.68 - [ZLA 1970, 200] und vom 7. Oktober 1971 - BVerwG III C 19.69 - [Buchholz 310 § 65 Nr. 21]).
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